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VKI startet Sammelklagen-Aktion gegen VW, Anmeldung bis 20. Mai

Geschrieben am 19-04-2018

ROLAND ProzessFinanz AG übernimmt die Finanzierung der
Sammelklagen

Wien (ots) - Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW)
eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda
mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu
haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. In
Österreich sind rund 360.000 Fahrzeuge betroffen. Mittlerweile liegt
dem VKI ein Gutachten vor, das eine deutliche Wertminderung der
betroffenen Fahrzeuge nachweist. Auch Folgeschäden rund um das
Softwareupdate sind wahrscheinlich. Das Sozialministerium und die
Bundesarbeitskammer haben den VKI mit Sammelklagen gegen VW
beauftragt. Der VKI hat mit der ROLAND ProzessFinanz AG einen
potenten Finanzierer für die Absicherung des Kostenrisikos gefunden
und startet nunmehr eine Sammelklagen-Aktion. Interessenten können
sich bis 20.5.2018 auf [www.verbraucherrecht.at/cms/vw]
(https://verbraucherrecht.at/cms/vw) gegen Zahlung eines
Organisationskostenbeitrages anmelden. Das Prozesskostenrisiko wird
von ROLAND ProzessFinanz AG übernommen.

In Österreich laufen zum VW-Dieselskandal seit geraumer Zeit
Ermittlungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Auch der VKI hat dort eine Strafanzeige eingebracht und rund 5000
Konsumenten als Privatbeteiligte angeschlossen. Es gibt mittlerweile
auch Urteile in Deutschland und Österreich, in denen Gerichte zum
Ergebnis kommen, dass VW bewusst und vorsätzlich den Emissionswert
manipuliert hat und daher der Verkauf dieser Fahrzeuge durch VW gegen
die guten Sitten verstößt. Beides - Strafverfahren und diese Urteile
- zeigt, dass eine Haftung von VW für die Folgen der bewussten
Softwaremanipulation deutlich im Raum steht.

Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche per 18.9.2018
verjähren. Der VKI hat daher gemeinsam mit den beiden
Anwaltskanzleien Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH und
Poduschka Anwaltsgesellschaft GmbH ein Sammelklagenkonzept
entwickelt. Dabei werden die einzelnen Ansprüche gebündelt und
österreichweit bei Gerichten eingebracht. Eine einzige Sammelklage an
einem Gericht ist rechtlich leider nicht möglich, da der Gegner - die
VW AG - im Ausland sitzt und die aktuellen rechtlichen
Rahmenbedingungen dies nicht erlauben. Die Einklagung der Ansprüche
bei Gericht ist erforderlich, um eine Verjährung von Ansprüchen zu
vermeiden. Die Finanzierung und das Prozesskostenrisiko übernimmt
dabei die ROLAND ProzessFinanz AG aus Köln.

Durch die Prozessfinanzierung tragen die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer selbst kein Prozesskostenrisiko, es fällt nur ein geringer
Kostenbeitrag für den Organisationsaufwand des VKI an. Im Erfolgsfall
behält ROLAND eine Quote zwischen 10 und 35 Prozent, abhängig davon,
in welchem Stadium der Streit beendet wird. Sollte eine Beendigung
erst in der 3. Instanz erfolgen, beträgt die Quote 37,5 Prozent. Der
Organisationskostenbeitrag beträgt 120,- Euro. Wenn man sich dem
Strafverfahren über den VKI bereits als Privatbeteiligter
angeschlossen hat, beträgt der Organisationskostenbeitrag 50,- Euro.

Der Schaden besteht vor allem in einer Wertminderung der
betroffenen Fahrzeuge. Ein dem VKI vorliegendes Gutachten kommt zu
einer deutlichen Wertminderung, die mehr als 20 Prozent betragen
kann. In den Sammelklagen soll eine Wertminderung von voraussichtlich
20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt werden. Neben einer
Wertminderung liegt es nach einer Umfrage des VKI in Österreich und
Umfragen in weiteren europäischen Ländern bei betroffenen
Fahrzeughaltern nahe, dass Folgeschäden entstehen werden, und zwar
gerade im Zusammenhang mit dem von den meisten Betroffenen bereits
durchgeführten Software-Update. Als negative Folgen kommen ein
gestiegener Treibstoffverbrauch, reduzierte Leistung (trotz
Software-Update), ein erhöhter Verschleiß - insbesondere des
Abgasreinigungssystems (trotz Softwareupdate) - in Betracht. Auch
dies wird in der Klage geltend gemacht.

Teilnahme an den Sammelklagen:

Zur Teilnahme sind alle Verbraucher berechtigt, die

* ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem
Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008 - 2015)
* die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18.9.2015 gekauft haben,
unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem
18.9.2015 verkauft haben
* deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich
übernommen wurde

Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag
und Firmenfahrzeuge.

Für die Teilnahme ist die vollständige Anmeldung im
Online-Fragebogen auf [www.]
(https://verbraucherrecht.at/cms/vw)[verbraucherrecht.at/cms/vw]
(https://verbraucherrecht.at/cms/vw) und die Übermittlung von
Unterlagen bis zum 20.5.2018 erforderlich.

Wer sich bisher - über den VKI oder sonst - dem Strafverfahren als
Privatbeteiligter angeschlossen hat, kann im Übrigen nicht davon
ausgehen, im bzw. über das Strafverfahren Schadenersatz zu bekommen.
Der VKI empfiehlt auch in diesen Fällen eine Teilnahme an der
Sammelklagen-Aktion.

"Es kann nicht sein, dass vorsätzliche Manipulationen in diesem
Ausmaß ohne Folgen bleiben und österreichische KonsumentInnen auf
ihrem Schaden sitzen bleiben. Der VKI wird daher mit allen Kräften
gegen VW vorgehen. Mit der ROLAND ProzessFinanz und dem
Sozialministerium bzw. der Bundesarbeitskammer als Auftraggeber hat
der VKI dafür starke Partner", freut sich Mag. Thomas Hirmke, Leiter
des Bereichs Recht im VKI.

"Wir unterstützen mit dieser Aktion ein weiteres Mal die
österreichischen Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Durch
das Engagement von VKI, Sozialministerium und Bundesarbeitskammer hat
der österreichische Verbraucherschutz Vorbildfunktion in Europa",
ergänzt Arndt Eversberg, Vorstand der ROLAND ProzessFinanz.

Service: Weitere Informationen gibt es auf
[www.verbraucherrecht.at/cms/vw]
(https://verbraucherrecht.at/cms/vw).

Über die ROLAND ProzessFinanz AG: Die Roland Prozessfinanz AG ist
einer der wichtigsten Prozessfinanzierer in Europa. Das Unternehmen
finanziert Klägern die gerichtliche Durchsetzung ihrer berechtigten
Ansprüche auf reiner Erfolgsbasis. Aktuell unterstützt ROLAND
ProzessFinanz u. a. zahlreiche Einzel- und Sammelklagen im
Kapitalmarktrecht, Erb- und Medizinrecht, Insolvenzrecht sowie in
Kartellfällen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Medienkontakt: Ursula Triller, Tel: +49 (0) 40 244 24 28 42, E-Mail:
u.triller@triller.com; www.roland-prozessfinanz.de

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43(0)1/588 77-256
presse@vki.at
www.vki.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/226/aom

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