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Widerruf Autokredit: Anwälte bieten kostenfreien Rechner an

Geschrieben am 19-04-2018

Hamburg (ots) - Für die vom Dieselskandal Betroffenen ist der
sogenannte Autojoker - die Rückabwicklung eines Autokredits nach
erfolgtem Widerruf - eine sehr interessante und sehr
erfolgversprechende Möglichkeit, ihren Schaden zu kompensieren. Nun
hat HAHN Rechtsanwälte einen Rechner online gestellt, mit dem sich
Verbraucher ihren wirtschaftlichen Vorteil einer möglichen
Rückabwicklung des Autokredits selbst ausrechnen können. "Bei
Autokreditverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden,
hat HAHN Rechtsanwälte in mehr 85 % aller überprüften Fälle
eindeutige Fehler feststellen können", sagt der Fachanwalt Peter
Hahn.

"Aber auch bei älteren Autokreditverträgen, die zwischen dem 02.
November 2002 und dem 10. Juni 2010 meist als Fernabsatzgeschäft
geschlossen wurden, haben wir in mehr 95 % aller Fälle Fehler
entdeckt. Bei Autokreditverträgen schließlich, die ab dem 13. Juni
2014 geschlossen wurden, muss sich der Verbraucher wegen einer
Gesetzesänderung nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für
gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos anrechnen lassen",
meint Anwalt Hahn. "Das ist genial, weil die Folge eines wirksamen
Widerrufs dann ist, dass ein Autobesitzer sein mehrere Jahre altes
Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren ist", weiß Hahn

Der Widerruf des Darlehensvertrags wegen der fehlerhaften
Widerrufsbelehrung hat nicht nur die vollständige Rückabwicklung des
Darlehensvertrags, sondern auch die Rückgängigmachung des
Kaufvertrags über das Fahrzeug zur Folge. Die Besitzer von
Dieselfahrzeugen haben aufgrund des Dieselskandals erhebliche
Wertverluste erlitten bzw. werden diese bei Verkauf ihres Fahrzeuges
auf dem Gebrauchtmarkt realisieren. "Über den Widerruf des
Finanzierungsvertrags können sich nunmehr insbesondere die Besitzer
von Dieselfahrzeugen erfolgversprechend wehren", rät Hahn.

"Ob ein Widerruf eines Autokredits erfolgreich durchgesetzt werden
kann, muss von einem spezialisierten Fachanwalt für jeden Einzelfall
geprüft werden", sagt Hahn. Bei Autokrediten ist laut Hahn eine noch
größere Klagewelle als bei den Immobiliendarlehen zu erwarten. HAHN
Rechtsanwälte vertritt beim Abgasskandal bereits mehr als 600
Betroffene und verklagt bereits diverse Autokreditbanken vor
bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn liegen bereits sechs positive
Urteile von bundesdeutschen Landgerichten vor. Durch den Widerruf
eines Autokredits können aber auch Besitzer von Benzinern ihr
Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte bietet allen
betroffenen Verbrauchern mit einem Autokredit einen kostenfreien
Erstcheck an. Den Online-Rechner können Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen aufrufen.

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und
Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die
Kanzlei sind zurzeit vierzehn Anwälte, davon sind fünf Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in
Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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