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EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Geschrieben am 20-04-2018

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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20.04.2018

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 30. Mai 2018, um 10:00 Uhr MESZ
am Sitz der Gesellschaft, Lassallestrasse 9, A-1020 Wien, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.

Am Tag der Hauptversammlung, dem 30. Mai 2018, kann die Präsentation der
Tagesordnungspunkte bis zur Generaldebatte ab 10:00 Uhr MESZ live im Internet
verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung ab 17:00 Uhr
MESZ zur Verfügung.

Tagesordnung

1. Tagesordnungspunkt:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands,
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht sowie des konsolidierten
Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nicht finanziellen Berichts,
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2017.

2. Tagesordnungspunkt:

Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinns.

3. Tagesordnungspunkt:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017.

4. Tagesordnungspunkt:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017.

5. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.

6. Tagesordnungspunkt:

Wahlen in den Aufsichtsrat.



7. Tagesordnungspunkt:

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018.


Informationen für unsere Aktionäre
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen unseren
Aktionären spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 09.
Mai 2018, auf unserer Homepage unter https://www.a1.group/de/ir/hauptversammlung
[https://www.a1.group/de/ir/hauptversammlung] und https://www.a1.group/de/ir/
kombinierte-jahresberichte [https://www.a1.group/de/ir/kombinierte-
jahresberichte] folgende Unterlagen zur Verfügung:

1. der Geschäftsbericht 2017 samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der
Jahresabschluss 2017 samt Lagebericht, der konsolidierte Corporate
Governance Bericht, der konsolidierte nicht finanzielle Bericht, der
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017;
2. vollständiger Text dieser Einberufung;
3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
4. Vollmachts- und Widerrufsformulare;
5. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.


Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten (werktags von
08:00 bis 17:00 Uhr MESZ) am Sitz der Gesellschaft Telekom Austria AG, A-1020
Wien, Lassallestrasse 9, zur Einsicht zur Verfügung und werden den Aktionären
über Anfrage (Kontakt: Abteilung Investor Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500
oder E-Mail hauptversammlung.2018@a1.group [hauptversammlung.2018@a1.group])
gerne per Post zugesandt.

Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können
schriftlich (Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung am 30. Mai 2018 gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (jedenfalls auch in
deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche Sprache erforderlich) beiliegen
(bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der schriftliche
Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin dem 09. Mai 2018)
bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien,
Lassallestrasse 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit
dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder
englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7
Tage sein darf, nachzuweisen. Weiter muss aus dieser Depotbestätigung
ersichtlich sein, dass der Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der
Antragstellung seit mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre
auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.



Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 7. Werktages vor der Hauptversammlung (sohin der 18. Mai 2018)
können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)50
664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
A-1020 Wien, Lassallestrasse 9, oder per E-Mail an
hauptversammlung.2018@a1.group [hauptversammlung.2018@a1.group]) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag
zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit begründen könnten.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird diesem Antrag
spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer wenn

1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt,
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde,
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits
zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als
5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand im Sinne der
Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben
Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre
Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die Begründungen ist
erforderlich.

Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen
Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung
als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines
Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs
2 AktG voraus.



Auskunftsrecht:
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Teilnahme:
An unserer Hauptversammlung können Aktionäre teilnehmen und anlässlich dieser
Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben, die am Ende des 10. Tages vor der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 20. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien), Aktionäre unserer Gesellschaft sind. Die Aktionärseigenschaft
ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen,
die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 25. Mai
2018 endet.

Die Depotbestätigungen sind


1. in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt

per Fax: +43 (0)50 664 9 49040 oder

per E-Mail: hauptversammlung.2018@a1.group [hauptversammlung.2018@a1.group]
(Depotbestätigung als PDF)


1. in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an
Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria
HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder


per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599); wobei
unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist

an die Gesellschaft zu senden.



Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:


1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls
vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in
ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; die ISIN AT 0000720008;
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 20. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien),
bezieht.

Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren Widerruf
kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, Abteilung Investor
Relations, A-1020 Wien, Lassallestrasse 9), per Fax (+43 (0)50 664 9 49040)
oder per E-Mail (hauptversammlung.2018@ [hauptversammlung.2018@]a1.group;
im PDF-Format gescannt dem E-Mail angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht
bzw. der Widerruf können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT
GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599); wobei unbedingt die ISIN
AT 0000720008 im Text anzugeben ist.

Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MESZ des
Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 29. Mai 2018) eingelangt sein.
Danach ist die Vollmacht bzw. der Widerruf persönlich am Tag der
Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der
Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage
befindlichen Formulare zu verwenden.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für seine Bevollmächtigung
ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.a1.group/de/
ir/hauptversammlung [https://www.a1.group/de/ir/hauptversammlung] ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post,
SWIFT) zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Mag. Dr. Wilhelm Rasinger unter Tel. +43 (0) 1 8763343
- 30 oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at [wilhelm.rasinger@iva.or.at].

Der Aktionär hat Mag. Dr. Wilhelm Rasinger, Weisungen zu erteilen, wie er
(oder allenfalls ein von Mag. Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Mag. Dr. Wilhelm Rasinger übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.




Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen amtlichen
Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09:00
Uhr MESZ.

Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (z.B. U-
Bahnlinie U1, Station "Vorgartenstraße").

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500 ist geteilt in
664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot
unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.

Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:
Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem § 8 Abs 1 vor, dass der
Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
besteht. Neun Männer und eine Frau fungieren daher derzeit als gewählte
Kapitalvertreter im Aufsichtsrat. Die Mandate von sechs männlichen Mitgliedern
enden.

Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd § 86 Abs 9
AktG gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Sohin sind
mindestens zwei Frauen als Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich zu wählen, um das
Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30 % Frauen) für die Kapitalvertreter
zu erfüllen.

Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.a1.group/de/ir/hauptversammlung [https://www.a1.group/de/ir/
hauptversammlung]


Wien, 20. April 2018 Der Vorstand

International Securities Identification Number (ISIN)
AT 0000720008



Rückfragehinweis:
Susanne Reindl
Head of Investor Relations
A1 Telekom Austria Group
Tel: +43 (0) 50 664 39420
Email: susanne.reindl@a1.group

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Telefon: 004350664 47500
FAX:
Email: investor.relations@a1.group
WWW: www.a1.group
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Telekom Austria AG, übermittelt durch news aktuell


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