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Autoverkauf und Kfz-Versicherung: Was ist zu bedenken? /- Musterkaufvertrag benutzen / - Bei Probefahrt Versicherungsschutz nicht gefährden (FOTO)

Geschrieben am 24-04-2018

Coburg (ots) -

Frühling: Für viele die richtige Zeit, sich ein neues Auto
zuzulegen. Soll es ein Gebrauchtes sein, ist der Auto-kauf von Privat
an Privat immer noch ein Mittel der Wahl. Beim Verkauf geht die
laufende Kfz-Versicherung erst einmal auf den Käufer über. Ein
Versicherungswechsel ist aber jederzeit möglich. Der neue Eigentümer
muss der Zulassungsstelle nur eine Versicherungsbestätigung des neuen
Kfz-Versicherers vorlegen und das Fahrzeug ummelden.

Doch wie läuft ein privater Autoverkauf konkret ab? Am besten
benutzt man einen Musterkaufvertrag, wie er sich auf Websites der
meisten Versicherer herunterladen lässt. Wichtig ist, wie die
HUK-COBURG mitteilt, Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe
festzuhalten und die Kfz-Versicherungsfrage zu klären: Besteht der
Vertrag fort oder wird er gekündigt.

Zudem enthält der Vertrag noch zwei Mitteilungen, eine für die
Kfz-Versicherung und eine für die Zulassungs-stelle
(Veräußerungsanzeige). Beide Formulare müssen von Käufer und
Verkäufer gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Um das
Verschicken muss sich der Verkäufer kümmern.

Übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung, müssen sich die
Vertragspartner über die Beitragszahlung im laufenden
Versicherungsjahr einigen. Dem Versicherer gegenüber haften beide
gleichermaßen. Entscheidet sich der Käufer für einen neuen
Versicherer, darf er die Ummeldung nicht vergessen. Ansonsten wird
die Zulassungsstelle aktiv und zieht seinen Wagen aus dem Verkehr.

Und noch etwas: Bevor der Käufer mit seinem neuen Auto wegfährt,
muss er den Kfz-Versicherungsschutz prüfen. Ein eindeutiger Beweis
ist die Versicherungspolice mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder
Einzahlungsbeleg als Nachweis, dass der Beitrag gezahlt ist. Und
selbstverständlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel
tragen.

Will der Verkäufer sich mit all dem nicht belasten, meldet er das
Auto vor dem Verkauf bei der Zulassungsstelle ab. Beim Abholen des
Gebrauchtwagens bringt der Käufer entweder ein Kurzkennzeichen mit
oder meldet das Auto bei der Zulassungsstelle gleich an.

Achtung Probefahrt

Schon vor dem endgültigen Verkauf spielt der Versicherungsschutz
eine Rolle. Schließlich will der potentielle Käufer das Auto
ausprobieren. Doch wer einem Fremden einfach den Autoschlüssel in die
Hand drückt und gute Fahrt wünscht, spielt mit seinem
Versicherungsschutz in der Teilkasko.

Diebstahl setzt, wie die HUK-COBURG erklärt, immer einen
Gewahrsamsbruch voraus. Soll heißen: Der Käufer nimmt dem Eigentümer
das Auto gegen seinen Willen ab. Verschwindet ersterer während der
Probefahrt einfach auf Nimmerwiedersehen, ist das nach Auffassung des
Gesetzgebers kein Diebstahl. Der Eigentümer hat den Schlüssel ja
freiwillig hergegeben.

Um vorzubeugen, lässt sich ein Verkäufer vor der Probefahrt immer
Ausweis und Führerschein des Interessenten zeigen. Verkäufer, die
keine Lust haben, während der Probefahrt im Auto zu sitzen, sollten
mindestens den Führerschein des potentiellen Käufers behalten. Noch
ein Tipp: Ob ein Gewahrsamsbruch bei der Probefahrt vorliegt, hängt
nicht zuletzt vom Verhandlungsort ab. Verhandlungen und
Schlüsselübergabe sollten deshalb immer in der Wohnung stattfinden.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-2084
Mail: karin.benning@huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell


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