Fluglärm bleibt Topthema für die deutschen Airports - Flughafenverband ADV unterstreicht die Erfolge beim Lärmschutz
Geschrieben am 25-04-2018 |
Berlin (ots) - Aus Anlass des heutigen 21. internationalen Tages
gegen Lärm erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: "Das
diesjährige Motto "Laut war gestern" verdeutlicht, dass unsere Umwelt
prinzipiell in den letzten Jahren leiser geworden ist und
gleichzeitig die Anstrengungen weiter gehen. So werden auch die
Flughäfen ihr hohes Engagement beim Lärmschutz fortsetzen."
Und die Bemühungen der Flughäfen haben Erfolg: Wie die regelmäßige
Umfrage des Umweltbundesamtes (UBA) zur Lärmbetroffenheit in
Deutschland zeigt, ist die Belästigung durch Fluglärm in den letzten
Jahren deutlich gesunken. Nach den Angaben des UBA sind 6 Prozent der
Menschen in Deutschland von Fluglärm betroffen im Vergleich zu 26
Prozent von Straßenlärm.
"Wir arbeiten intensiv daran, die Anwohner noch besser vor
Fluglärm zu schützen und den Lärm an den Standorten weiter zu
verringern. Dabei setzen die Flughäfen auf den aktiven und passiven
Schallschutz. Der Einsatz moderner Flugzeuge wird durch eine
intelligente Weiterentwicklung der lärmabhängigen Flughafenentgelte
unterstützt," führt Beisel aus.
Auf Initiative der ADV-Flughäfen kamen lärmabhängige Start- und
Landegebühren bereits in den 1970er Jahren zum Einsatz. Seither sind
die Flugzeuge, die auf deutschen Airports starten und landen um
durchschnittlich 75 Prozent leiser geworden. Der Anteil der
lärmabhängigen Entgelte hat sich seit 2012 verdoppelt. "Solche
Zuschläge orientieren sich nicht nur an allgemeinen europäischen und
bundesweiten Anforderungen, sondern berücksichtigen regionale und
lokale Besonderheiten. Auch weitere Initiativen zum Lärmschutz
unterstützten die deutschen Flughäfen, so etwa bei optimierten
Anflugverfahren und der Flugroutenplanung. Gemeinsam mit den Airlines
und der Flugsicherung arbeiten wir laufend an der Optimierung von An-
und Abflugverfahren, um so wenige Menschen, wie irgend möglich durch
Fluglärm zu beeinträchtigen", so Beisel.
Vor Forderungen nach weiteren Einschränkungen des nächtlichen
Flugbetriebs warnt Beisel. Um Deutschland an internationale
Warenströme anzubinden, brauche das Land Nachtflug an ausgewählten
Standorten. "Die Bestimmungen des modernen Fluglärmschutzgesetzes und
seiner zahlreichen Durchführungsbestimmungen haben gerade beim Schutz
vor Fluglärm in der Nacht das Niveau deutlich erhöht. Gegenüber den
Verkehrsträgern Straße und Schiene gelten die schärfsten Vorgaben für
den Lärmschutz rund um die Flughäfen. Von einer Privilegierung des
Luftverkehrs kann keine Rede sein", so Beisel. Das Gesetz werde
derzeit in seiner Wirkung überprüft. Einen Bedarf für eine
gesetzliche Neuregelung sieht der Flughafenverband nicht.
Pressekontakt:
Isabelle B. Polders
Fachbereichsleitung Verbandskommunikation I ADV-Pressesprecherin
Tel.: 030-310 118-14
Mobil: 0173-2957 558
polders@adv.aero
Sabine Herling
Fachbereichsleitung Verbandskommunikation I ADV-Pressesprecherin
Tel.: 030-310 118-22
Mobil: 0176-1062 8298
herling@adv.aero
Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell
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