Deutsche Umwelthilfe lobt Teilverbot giftiger Neonikotinoide - Umfassendes Pestizidreduktionsprogramm muss folgen
Geschrieben am 27-04-2018 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung im Ständigen Ausschuss
der EU für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, die Anwendung
der drei bienenschädlichen Insektengifte (Neonikotinoide)
Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im Freiland europaweit zu
verbieten, nimmt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) wie folgt Stellung:
"Die Entscheidung zum Verbot dreier besonders bienenschädlicher
Insektengifte ist ein wichtiger Schritt in Richtung Natur- und
Gesundheitsschutz. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und
Bundesumweltministerin Svenja Schulze haben hier im Geiste des
Koalitionsvertrages ein wichtiges Signal für den Insektenschutz
gesetzt. Allerdings brauchen wir auf dem Weg zu einer nachhaltigen
Landwirtschaft ein umfassendes Pestizidreduktionsprogramm auf
nationaler und letztendlich europäischer Ebene. Dazu gehören die
umfassende Beschränkung des Total-Herbizides Glyphosat und
Anwendungsverbote für besonders schutzbedürftige Flächen, das heißt
im gesamten Siedlungsbereich, in Wasserschutzgebieten, in
Naturschutzgebieten und auf EU Natura 2000 Flächen. Auch das momentan
geltende Zulassungsverfahren für Pestizide muss reformiert werden.
Dazu gehört die Einführung einer Pflicht zur unabhängigen
Umweltverträglichkeitsprüfung vor Zulassung. Insbesondere die
Wirkungen auf Wildbestäuber und andere Insekten werden bislang nur
unzureichend geprüft. Ohne einen signifikanten Rückgang des
Pestizideinsatzes wird aber eine Trendwende beim Insektensterben
nicht möglich sein."
Hintergrund:
Der Einsatz von Pestiziden, speziell den Neonikotinoiden, ist
besonders gefährlich für die Bestäuber. Ihre hochgiftigen Wirkstoffe
durchdringen die ganze Pflanze bis in die Blüten. Bei der
Nahrungsaufnahme gelangen sie in die Insekten und wirken als Gift auf
die Nervenzellen, schädigen Geruchs- und Orientierungssinn oder
führen zu eingeschränkter Nahrungsaufnahme. Sie gelangen sogar in die
Landschaft jenseits der Felder und somit auch in unsere Gewässer -
unkontrolliert und dauerhaft. Das heute ausgesprochene Verbot der
Anwendung im Freiland bezieht sich weiterhin nicht auf Gewächshäuser.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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