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EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

Geschrieben am 30-04-2018

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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30.04.2018

Rath Aktiengesellschaft
1015 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h / ISIN AT0000767306
EINLADUNG zur 29. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 28. Mai 2018, um 9:30 Uhr,
im k47.wien, Franz-Josefs-Kai 47, 1010 Wien stattfindenden Ordentlichen
Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2017
6. Wahlen in den Aufsichtsrat samt Verringerung der Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 7. Mai 2018 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung
Investor Relations, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2017
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7
* Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
betreffend ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text
dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht, sind ab 7. Mai 2018 außerdem im Internet (www.rath-group.com/IR/
Hauptversammlungen) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 7. Mai 2018 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem
so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 16. Mai 2018 der Gesellschaft entweder postalisch an
Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax +43 1 513
44 27-2187 oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-
group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. Mai
2018 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 23. Mai
2018 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
per Telefax: +43 1 513 4427-2187
per E-Mail: RathHV2018@nhp.at
per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000767306 in Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung
der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 18. Mai 2018
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:
Per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Per Telefax: +43 1 513 4427-2187
Per E-Mail: RathHV2018@nhp.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000767306 in Text angeben)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar. Hat ein Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde.
Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten sinngemäß
auch für deren Widerruf.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft 10,905.000,00 EUR eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Wien, im April 2018 Der Vorstand





Rückfragehinweis:
Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations
E-Mail: ir@rath-group.com
Telefon: +43 1 513 44 27
Walfischgasse 14
A-1015 Wien

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/3133/12/10142528/0/Einladung_zur_29__Hauptversammlung_RATH_AG__2_.pdf

Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info@rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Rath AG, übermittelt durch news aktuell


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