Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG wegen Prospektfehler zu Schadensersatz verurteilt / mzs Rechtsanwälte erstreiten wichtiges OLG-Urteil für Schiffsfonds-Anleger (FOTO)
Geschrieben am 09-05-2018 |
Düsseldorf (ots) -
Langer Einsatz wird belohnt. Die Düsseldorfer Kanzlei mzs
Rechtsanwälte engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von
tausenden geschädigten Schiffsfonds-Anlegern. Nun hat die Fachkanzlei
für Bank- und Kapitalmarktrecht ein bedeutsames Urteil erstritten.
Mit Entscheidung vom 26. April 2018 hat das Oberlandesgericht
Oldenburg die Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG aus Leer sowie Roelf
Briese persönlich zur Leistung von Schadensersatz an eine Anlegerin
des Briese Flottenfonds "Wangerooge" verurteilt.
Das Streitthema waren fehlerhafte Prognosen der zu erwartenden
Reederei-Überschüsse in einem Verkaufsprospekt zu einem Schiffsfonds.
Nach dem Kenntnisstand der mzs Rechtsanwälte ist dies die erste
Entscheidung eines Oberlandesgerichts, in der eine solche
Prognoserechnung für nicht vertretbar gehalten wird.
Der Hintergrund
In einer Vielzahl von Gerichtsverfahren wird den Anbietern von in
den Jahren 2007 und 2008 aufgelegten Schiffsfonds von Anlegerseite
vorgeworfen, dass sie in den Verkaufsprospekten keine oder zu geringe
Steigerungen der zu erwartenden Schiffsbetriebskosten einkalkuliert
hatten.
Schließlich waren die Schiffsbetriebskosten in allen Segmenten der
Handelsschifffahrt in den Jahren 2005 bis 2007 regelrecht explodiert.
Das ließ sich nicht nur einer Vielzahl von damaligen nationalen und
internationalen Studien, sondern auch einer Fülle von
Geschäftsberichten zu betriebenen Schiffen entnehmen.
Insbesondere die Personalkosten, also die Gehälter der
Schiffsbesatzungen, waren Jahr für Jahr deutlich angestiegen, was auf
die immense Ausweitung der weltweiten Schiffsflotte und einem daraus
resultierenden Mangel an ausgebildetem Personal zurückzuführen war.
Diese Entwicklung wurde von zahlreichen Fondsanbietern ignoriert,
obwohl in nahezu sämtlichen öffentlichen Studien auch für die
Folgejahre ein anhaltender Anstieg der Betriebskosten vorhergesagt
wurde.
Der Fall
Das OLG Oldenburg hatte darüber zu entscheiden, ob die
"Liquiditäts-Prognoserechnungen" zu zwei Zielfonds im
Verkaufsprospekt zum Briese Flottenfonds "Wangerooge" vertretbar
waren. Diesen Prognoserechnungen war jeweils ein zu erwartender
Reederei-Überschuss über die ersten zehn Jahre der Beteiligungsdauer
zu entnehmen. Rechnerisch ergab sich dieser Reederei-Überschuss laut
Prospekt aus den erzielten Nettoerlösen der Gesellschaft abzüglich
der Betriebs- und Verwaltungskosten. Die Betriebskosten wurden dabei
genau beziffert. Das so berechnete Ergebnis des Reederei-Überschusses
wurde über einen Zeitraum von zehn Jahren - in die Zukunft
wohlgemerkt - als im Wesentlichen konstant dargestellt.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Oldenburg hält diese Prognose der zu
erwartenden Reederei-Überschüsse für nicht vertretbar. Die Prognose
sei nicht durch sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt gewesen.
Um von einem derart konstanten Reederei-Überschuss ausgehen zu
können, müssten während des Betrachtungszeitraums die Betriebskosten
und die Einnahmen entweder konstant bleiben oder sich in gleichem
Umfang verändern - also bei zu erwartende steigenden Betriebskosten
auch die Chartereinnahmen steigen.
Das hielt das Gericht für nicht vertretbar, sprich: unseriös. Eine
Darstellung von Betriebskosten, die über zehn Jahre konstant bleiben,
sei ebenso wenig vertretbar wie die Annahme steigender Charterraten
für eine entsprechende Zeitspanne, so das Gericht. Dabei beruft sich
das OLG insbesondere auf die Angaben des in der 1. Instanz angehörten
Sachverständigen. Der hielt es für unwahrscheinlich, dass sich
Schiffe der hier betroffenen Art (ein General-Cargo-Schiff und ein
Multipurpose-Frachtschiff) der damaligen Entwicklung von
Schiffsbetriebskosten in nennenswerter Weise hätten entziehen können.
Vielmehr hatte der Sachverständige in seiner Begutachtung ausgeführt,
dass über die Gesamtlaufzeit des Fonds mit steigenden Betriebskosten
zu rechnen war.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts konnte der zu erwartende
Anstieg der Betriebskosten auch nicht durch einen zu erwartenden
Anstieg der Charterraten kompensiert werden. Schließlich war zwischen
den Parteien des Rechtsstreites unstreitig, dass Einnahmen aus
Charterraten über einen Zeitraum von zehn Jahren nicht verlässlich
prognostiziert werden können.
Die Folgen
Nach Ansicht von Dr. Thomas Meschede, Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht, der das Urteil für seine Mandantin
erstritten hat, gibt die Entscheidung für viele weitere Prozesse die
Leitlinien vor, an denen die Prognose von Schiffsbetriebskosten
und/oder Reederei-Überschüssen in Prospekten zu Schiffsfonds zu
messen sind.
"Besonders freut es mich, dass das OLG das Urteil der 1. Instanz
korrigiert und sich das lange Ringen und die Beharrlichkeit in der
Argumentation ausgezahlt haben. Wir werden weiterhin mit Nachdruck
Schadensersatz von Schiffsfonds-Anbietern fordern, die in Prospekten
aus den Jahren 2007 und 2008 unzureichende Angaben zur Entwicklung
der Schiffsbetriebskosten gemacht und viele Anleger damit zumindest
leichtfertig über die Renditeaussichten der Fonds getäuscht haben",
so Dr. Meschede. Allein die Kanzlei mzs Rechtsanwälte führt aktuell
Dutzende weitere Prozesse gegen Schiffsfondsanbieter wegen dieser
Thematik.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum
Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Pressekontakt:
Dr. Thomas Meschede
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
mzs
Rechtsanwälte
Goethestraße 8-10
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 69002 0
Telefax: +49 (0) 211 69002 91
web: www.mzs-recht.de
Original-Content von: mzs Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
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