Ein Jahr neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Öffnungsklauseln sind dringend notwendig
Geschrieben am 14-05-2018 |
Eschborn (ots) - Höchstüberlassungsdauer führt zur
Beeinträchtigung von Qualifizierungsmaßnahmen
- Große Investitionen und hohe bürokratische Hürden für alle
Beteiligten
- Equal Pay wirkt sich aufgrund hoher Löhne in der Zeitarbeit kaum
aus
Im April 2018 jährten sich die Anpassungen am
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Sie haben für große Unsicherheit
sowohl für Personaldienstleister wie die ManpowerGroup als auch für
deren Kunden gesorgt. Während die Auswirkungen des Equal Pays
mittlerweile als gering einzuschätzen sind, steht der größte Umbruch
noch bevor: Die Höchstüberlassungsdauer von Zeitarbeitern an ein
Unternehmen von maximal 18 Monaten wirkt sich erstmals zum 1. Oktober
2018 aus. Die Experten der ManpowerGroup befürchten vor allem
Nachteile für Gering- oder Unqualifizierte, da langfristige
berufliche Qualifizierungsmaßnahmen durch die zeitliche Begrenzung
nicht mehr durchzuführen sind.
Seit April 2017 gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG). Die gravierendsten Änderungen sind Equal Pay und die
Höchstüberlassungsdauer. Equal Pay bedeutet die vollumfängliche
Gleichbezahlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitern nach neun
Monaten. Die Höchstüberlassungsdauer beschränkt die Dauer der
Beschäftigung bei ein- und demselben Entleiher auf maximal 18 Monate
(Ausnahme Metall- und Elektroindustrie). "Rückblickend zeigt sich,
dass die meisten Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
überflüssig waren", sagt Herwarth Brune, Vorsitzender der
Geschäftsführung der ManpowerGroup Deutschland. Das Beispiel Equal
Pay verdeutlicht dies: Durch die sukzessiven Branchentarifzuschläge
war auch vor Anpassung des AÜG gewährleistet, dass Leiharbeiter und
Stammbelegschaft in etwa gleich bezahlt werden. "Natürlich begrüßen
wir die Einführung von Equal Pay, denn unsere Mitarbeiter sollen fair
entlohnt werden. Der Fachkräftemangel in Deutschland führte
allerdings bereits in der Vergangenheit zu einer angemessenen
Vergütung von Zeitarbeit - denn nur so bekommt man gutes Personal",
so Brune. Teilweise haben Zeitarbeiter sogar mehr verdient als die
Stammbelegschaft.
Equal Pay ist ein Bürokratiemonster
"Die Komplexität von Equal Pay hat vor allem dazu geführt, dass
wir massiv in unsere IT-Systeme und internen Prozesse investieren
mussten. Davon hatten unsere Mitarbeiter erstmal nichts", sagt Brune.
Und auch für die Entleiher bedeutet Equal Pay Mehraufwand: Sie müssen
den Zeitarbeitsfirmen transparent offenlegen, wie viel ein
vergleichbarer Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft verdient. Diese
Vergleichsentgeltabfrage seitens der Zeitarbeitsfirmen ist jedoch gar
nicht so einfach zu beantworten. Der "vergleichbare Mitarbeiter" muss
zunächst definiert werden, auch hinsichtlich Qualifizierungsgrad,
Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit. Außerdem ist zu klären,
was alles zum Equal Pay gehört. Das AÜG definiert dies bislang nicht
genau. Klar ist lediglich, dass neben dem Stundenlohn und den
Zuschlägen, zum Beispiel für Schicht- oder Sonntagsarbeit, auch
Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Prämien in die
Lohnberechnungen einfließen.
Gering Qualifizierte sind die Verlierer
Während Equal Pay für die meisten Zeitarbeiter zumindest keine
Nachteile bringt, wird die Einführung der Höchstüberlassungsdauer
auch negative Folgen haben. Zeitarbeitsfirmen müssen im Blick haben,
wo und wie lange ihre Beschäftigten vorher tätig waren. "Nicht nur
der Verwaltungsaufwand ist riesig. Wir sehen vor allem eine Gefahr
für all diejenigen, bei denen eine Beschäftigung über die 18 Monate
hinaus sinnvoll ist, zum Beispiel Auszubildende", sagt Brune. Rund
9.500 Qualifizierungsmaßnahmen hat die ManpowerGroup 2017
durchgeführt. "Langfristige, berufsbegleitende
Qualifizierungsmaßnahmen werden schwieriger umzusetzen sein obwohl
sie für viele Mitarbeiter das Sprungbrett in die Arbeitswelt sind und
die Beschäftigungsfähigkeit langfristig sichern", sagt Brune.
Anpassungen am AÜG zwingend notwendig
Erst im Jahr 2020 sieht der neue Koalitionsvertrag eine
Evaluierung des AÜG vor. Bis dahin müssen alle Beteiligten mit der
derzeitigen Fassung leben. "Wir wünschen uns generell mehr Klarheit
für Kandidaten und Unternehmen angesichts der Komplexität des AÜG.
Beim Punkt Höchstüberlassungsdauer fordern wir eine Öffnungsklausel.
Es kann nicht sein, dass sinnvolle Maßnahmen wie Berufsausbildungen
durch Gesetze gefährdet werden", schließt Brune ab.
Über die ManpowerGroup
Die ManpowerGroup ist weltweit führend in der Bereitstellung
innovativer Lösungen und Dienstleistungen, mit denen Unternehmen in
der sich verändernden Welt der Arbeit erfolgreich sein können. Mit
mehr als 29.000 Mitarbeitern zählt die ManpowerGroup zu den drei
größten Personaldienstleistern in Deutschland. Unter dem Dach der
Unternehmensgruppe agieren an bundesweit 360 Standorten die
Gesellschaften Manpower, Stegmann, Experis, ManpowerGroup Solutions,
Proservia, Right Management sowie spezialisierte Einzelmarken. Mehr
Informationen erhalten Sie unter http://www.manpowergroup.de.
Pressekontakt:
Faktenkontor GmbH
Clemens Hoh / Nicole Schütze
Wiesenhüttenplatz 26
60329 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 2474980-20
E-Mail: manpower@faktenkontor.de
Original-Content von: ManpowerGroup Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell
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