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Krebsforscherin Dr. Claudia Friesen erringt Sieg gegen Methadon-Gegner vor dem Landgericht Hamburg (FOTO)

Geschrieben am 14-05-2018

Hamburg (ots) -

Für unseren Mandantin, Frau Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Claudia
Friesen, Leiterin des Forschungslabors am Institut für Rechtsmedizin
am Universitätsklinikum Ulm zum Thema Methadon in der Krebstherapie,
teilen wir das Folgende mit:

Der Kampf gegen Krebs ist das wohl wichtigste Thema in der
Medizin. Die Krebsforschung hat in den vergangenen Jahrzehnten große
Fortschritte erzielt, sodass wir heute über ein breites Spektrum an
Behandlungsmöglichkeiten wie insbesondere Chemo- und Strahlentherapie
verfügen. Aber noch immer ist die Krankheit nicht besiegt und nach
wie vor arbeiten daher Forscher weltweit daran, neue
Therapiestrategien zu entwickeln und bestehende Therapieansätze zu
verbessern.

Unsere Mandantin ist seit 1989 in der Krebsforschung tätig. Vor
einigen Jahren hat sie ihre Forschungsergebnisse veröffentlicht, nach
welchen es Anzeichen dafür gibt, dass der als Heroin-Ersatzstoff
bekannte Wirkstoff Methadon zur Unterstützung und Verstärkung in der
konventionellen Chemotherapie eingesetzt werden kann, also eine
bessere Bekämpfung von Krebserkrankungen ermöglichen könnte. Dieser
neue Forschungsansatz stieß in den Medien seinerzeit auf große
Resonanz. Viele Ärzte haben zwischenzeitlich damit begonnen, Methadon
in der Krebstherapie im Rahmen des sog. Off-Label Use (also außerhalb
der behördlichen Zulassung) einzusetzen, und die bisherigen Resultate
sind vielversprechend.

Ein großer Teil der Fachwelt hat die Chance und das Potenzial
dieser Forschungsergebnisse erkannt. Der nächste Schritt wäre nun,
eine größer angelegte klinische Studie durchzuführen. Seit der
Veröffentlichung ihrer Ergebnisse ist Frau Dr. Friesen jedoch auch
einer regelrechten Kampagne ausgesetzt. So wird ihr von bestimmten
Medizinern und Verbänden vorgeworfen, den an Krebs Erkrankten falsche
Hoffnungen zu machen. Immer wieder gab es zudem Versuche aus dem
Lager der Methadon-Gegner, die Arbeit unserer Mandantin als
Wissenschaftlerin zu diskreditieren. Über die Motive hierfür mag man
spekulieren, wobei bekannt ist, dass neue Krebsmedikamente der
Pharmaindustrie teilweise mehr als 240.000 Euro pro Patient und Jahr
der Behandlung an Umsatz bringen, während der Einsatz von etablierten
Medikamenten in Kombination mit Methadon nur einen Bruchteil kosten
würde.

Ein solcher Angriff auf den guten Ruf unserer Mandantin ereignete
sich jüngst im Rahmen eines Vortrages, der am 10. März 2018 von einem
Selbsthilfeverein in Ludwigsburg für Krebserkrankte, Angehörige und
Ärzte veranstaltet und von Dr. med. Matthias Ulmer gehalten wurde. In
seinem Vortrag behauptete Dr. Ulmer unter anderem, unsere Mandantin
habe die Ergebnisse ihres Experiments aus dem Jahr 2008, mit welchem
die Wirksamkeit von Methadon bei der Krebsbekämpfung bewiesen werden
konnte, einige Jahre später bei gleichem Untersuchungsaufbau nicht
wiederholen können. Ferner habe sie bei der Veröffentlichung eines
anderen Experimentes im Jahr 2014 wichtige, vom eigenen Ergebnis
abweichende Informationen im "Kleingedruckten" versteckt. Beide
Aussagen vermitteln den Eindruck, als wären die Forschungen unserer
Mandantin nicht aussagekräftig oder gar geschönt. Und schließlich, so
Dr. Ulmer, habe die Deutsche Krebsgesellschaft angeblich unserer
Mandantin mehrfach "mehrere Millionen" angeboten für die Durchführung
einer Studie. Dies stellte Dr. Ulmer so dar, als scheue unsere
Mandantin eine Förderung und würde gar keine solche Studie
durchführen wollen.

Alle diese Behauptungen sind nachweislich falsch. Durch Beschluss
des Landgerichts Hamburg vom 25. April 2018 wurden Dr. Ulmer diese
und weitere Äußerungen untersagt, bei Zuwiderhandlung droht ihm ein
Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Dieser Beschluss
wurde von Dr. Ulmer am 4. Mai 2018 als endgültige Regelung anerkannt.
Die Unterlassungsverpflichtung gilt mithin und Dr. Ulmer hat auch die
Kosten des Verfahrens zu tragen.

Unsere Mandantin möchte mit ihren Forschungen allein dazu
beitragen, die Behandlung von Krebspatienten zu verbessern. Diese
gezielten Angriffe gegen die persönliche und berufliche Ehre unsere
Mandantin als Wissenschaftlerin sind für diese nur schwer
auszuhalten. Im Interesse aller Krebspatienten lässt sich unsere
Mandantin jedoch nicht von ihrer Arbeit abbringen. So wird sich
unsere Mandantin auch in Zukunft gegen jedwede Art von Verleumdung
mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen und diese öffentlich
machen.



Pressekontakt:
Sozietät Poppe
RA Stephan Mathé
Rübekamp 14-16
25421 Hamburg
Tel.: 04101-5600
Email: presse@kanzlei-poppe.eu

Original-Content von: Sozietät Poppe, übermittelt durch news aktuell


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