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Wenn Betriebsräte die Messer wetzen / 10 Tipps für einen guten Start im neuen Gremium (FOTO)

Geschrieben am 15-05-2018

Oldenburg (ots) -

Bereits die zweite Sitzung des neuen Betriebsrats in einem
ostdeutschen Industriebetrieb endet im Desaster: Bei einer Diskussion
zum Umgang mit dem Thema Mobiler Arbeitsplatz bilden sich schnell
zwei Fronten heraus. Die Argumente bleiben auf der Strecke,
stattdessen werden die Wortwechsel zwischen den Mitgliedern heftiger
und gipfeln in persönlichen Angriffen. Die Arbeitsatmosphäre ist
innerhalb kürzester Zeit vergiftet.

Professionelle Vorbereitung vermeidet Konflikte

Diese Situation ist kein Einzelfall: Nach den Betriebsratswahlen
dauert es oft nicht lange, bis zum ersten Mal die Messer gewetzt
werden. Das Erstaunliche: Die Auseinandersetzungen werden nicht mit
dem Arbeitgeber ausgetragen, sondern innerhalb des neu gewählten
Gremiums. Viele verschiedene Charaktere mit unterschiedlichen
Vorstellungen treffen hier aufeinander, ohne professionelle
Vorbereitung ist Streit geradezu programmiert.

Mehr Effizienz durch externe Berater

Bevor der Betriebsrat mit seinen eigentlichen Aufgaben beginnt,
sollten die Mitglieder deshalb unbedingt grundlegende Punkte ihrer
Zusammenarbeit klären. Sehr hilfreich kann es dabei sein, einen
Workshop oder eine Klausurtagung mit einem externen Berater
durchzuführen. "Das ist eine absolut lohnende Investition für jeden
Betriebsrat", sagt Geschäftsführer Giovanni Sciurba von der auf
Veränderungs- und Gesundheitsmanagement spezialisierten
Unternehmensberatung GS Consult GmbH aus Oldenburg. "Durch
regelmäßige, wenn möglich sogar jährliche Klausuren wird die Arbeit
von Betriebsratsteams professionalisiert und deutlich effizienter."
Außerdem könnten so Meinungsbildungsprozesse strukturiert und
mögliche Konflikte moderiert werden. "Das geht teilweise so weit,
dass externe Berater oder Sachverständige sogar ein Stück weit als
Schlichter oder Mediatoren gegenüber dem Arbeitgeber, aber auch
innerhalb des Gremiums tätig sind", so Sciurba.

GS Consult gibt neu zusammengestellten Betriebsratsteams folgende
10 Tipps:

1.) Klärung der Erwartungshaltung

Sofort nach der Wahl des neuen Betriebsrates klären die Mitglieder
in einem offenen Gespräch, welche Erwartungen sie an das Gremium und
an sich gegenseitig haben.

2.) Frage der Motivation

Jedes Betriebsratsmitglied ist sich über seine Motivation im
Klaren. Warum habe ich mich in den Betriebsrat wählen lassen und was
genau bewegt mich individuell?

3.) Engagement

Die Betriebsräte machen sich Gedanken darüber, zu wie viel
persönlichem Engagement sie im Rahmen ihrer Tätigkeit bereit sind und
wo ihre Grenzen liegen.

4.) Rollenverständnis

Das Gremium tauscht sich darüber aus, was von Mitgliedern mit
besonderen Aufgaben wie dem Betriebsratsvorsitzenden oder
Ausschussvorsitzenden erwartet wird.

5.) Erwartungen der Belegschaft

Die Belegschaft setzt in der Regel große Hoffnungen in den
Betriebsrat. Es wird möglichst zeitnah besprochen, wie diese
Erwartungen aussehen und ob innerhalb des Gremiums Einigkeit darüber
herrscht.

6.) Umgang mit dem Arbeitgeber

Konflikte mit der Arbeitgeberseite lassen sich nicht immer
vermeiden. Wichtig ist, dass offen darüber kommuniziert wird, welche
Erwartungen die Unternehmensführung hat und wie damit umgegangen
wird. Auch bei der Kommunikation mit der Arbeitgeberseite gibt es
eine einheitliche, selbstbewusste Linie.

7.) Vorgehen im Konfliktfall

Im Betriebsrat selbst kann es aufgrund der vielen verschiedenen
Persönlichkeiten und Ziele immer wieder mal zu Auseinandersetzungen
kommen. Bereits im Vorfeld werden Handlungsmöglichkeiten für den
Konfliktfall besprochen.

8.) Festlegung von Zielen

Um als Betriebsrat geschlossen auftreten zu können, ist es
unerlässlich, Ziele, Themen und Prioritäten des Gremiums vor Beginn
der eigentlichen Arbeit gemeinsam zu konkretisieren.

9.) Schritt für Schritt handeln

Neugewählte Betriebsräte vermeiden es besser, alle anstehenden
Probleme auf einmal lösen zu wollen und gehen stattdessen lieber eine
Sache nach der anderen an. Andernfalls drohen Überforderung und
Verdruss.

10.) Aneignung der wichtigsten Kenntnisse

Die neuen Betriebsratsmitglieder machen sich schnell mit den
wichtigsten Aspekten des Betriebsverfassungsgesetzes und dem
Arbeitsrecht vertraut. Ohne grundlegende Kenntnisse ist eine Arbeit
auf Augenhöhe mit erfahreneren Betriebsräten nur schwer möglich.

Betriebsrat hat Recht auf externe Unterstützung

Der Einsatz von externen Beratern und Sachverständigen empfiehlt
sich bei Konflikten und bei sehr anspruchsvollen Sachthemen oder wenn
ausdrücklich ein neutraler Blick von außen gewünscht wird. Häufig der
Fall ist dies zum Beispiel bei Vereinbarungen zur
Arbeitszeitgestaltung, zu Vergütungsregelungen oder auch beim Umgang
mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Das
Betriebsverfassungsgesetz räumt Betriebsräten diese Möglichkeit
ausdrücklich ein. "Ein wesentlicher Vorteil ist, dass durch den
Einsatz von externen Beratern der 'Käfig' der eigenen Sichtweise
verlassen wird und die Perspektiven gewechselt werden können", so GS
Consult-Geschäftsführer Sciurba. Auch für die Arbeitgeber ist das
eine durchaus lohnende Investition. "Aus meiner Sicht werden für
1.000 Euro, die ausgegeben werden, in der Regel rund 2.000 Euro
gespart", betont Sciurba. "Wenn praktikable und von allen Seiten
akzeptierte Lösungen das Ergebnis sind, ist zudem der inhaltliche
Nutzen riesig."



Pressekontakt:
GS Consult GmbH
Giuseppa Müller
g.mueller@gsconsult.de
Tel. 0441-21980596
Cloppenburger Str. 18
26135 Oldenburg

Original-Content von: GS Consult GmbH, übermittelt durch news aktuell


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