Börsen-Zeitung: Friss oder stirb/Kommentar von Dietegen Müller über die künftige Regulierung des Euro-Clearing
Geschrieben am 17-05-2018 |
Frankfurt (ots) - Sind sich beide Seiten einig, kann alles
bleiben, wie es ist. Gibt es aber Meinungsverschiedenheiten, holt die
eine Seite den Knüppel heraus, und nichts ist dann mehr wie vorher.
So lässt sich das umschreiben, worauf sich der Wirtschaftsausschuss
des EU-Parlaments in Sachen Aufsicht über Clearinghäuser und über
auf Euro lautende Zinskontrakte geeinigt hat. Stimmt dem der
Europäische Rat zu - was offen ist -, erhielte die Europäische
Marktaufsicht ESMA weitreichende Mitspracherechte über aus Sicht der
Union systemrelevante Clearinghäuser in Drittländern. Würden sich in
einer Stressphase des Marktes die nationalen Aufseher dieses
Drittstaates spezifischen Vorgaben der ESMA verweigern, könnte die
ESMA dem betroffenen Clearinghaus die Anerkennung entziehen - nach
dem Motto "Friss oder stirb!". Ein Entzug ist das Szenario, das
niemand im Ernstfall möchte. Im konkreten Fall sind die Protagonisten
auf Seite des Drittstaates - nach dem Brexit - die Bank of England
und das Londoner Clearinghaus LCH. Wie unterschiedlich sich der
Vorschlag der EU-Parlamentarier interpretieren lässt, zeigen die
britischen Reaktionen. Die einen halten dies für einen weicheren
Ansatz, weil nicht zwingend eine Verlagerung des Euro-Clearing
vorgesehen ist. Die anderen sehen eine Verschärfung, weil sich aus
EU-Sicht systemrelevante Clearinghäuser den Vorgaben der ESMA
unterwerfen müssen. Ein in Frankfurter Finanzkreisen gern genanntes
Beispiel wäre etwa die Höhe des Sicherheitsabschlags (Haircut) auf
europäische Staatsanleihen oder die zu hinterlegenden
Sicherheitsleistungen (Margin) für ebensolche. Insbesondere aus
europäischen Zentralbankkreisen wurde LCH vorgehalten, durch die
Anhebung von Margins auf Peripheriebonds und spanische Staatspapiere
in der Euro-Krise 2011/12 die Stabilität der Eurozone aufs Spiel
gesetzt zu haben. Ein solches Szenario soll nun gar nicht mehr erst
möglich werden. Auch soll verhindert werden, dass bei einer
Schieflage eines systemrelevanten Drittländer-Clearinghauses
EU-Steuerzahler letztlich für entstandene Ausfälle bei von der
Schieflage betroffenen EU-Banken geradestehen müssen. Die endgültige
Ausgestaltung dieses Rahmen dürfte vom Ergebnis der
Brexit-Verhandlungen abhängen. Für im Euro-Clearing aktive Banken ist
damit keine Rechtssicherheit gegeben, da die ESMA weitreichende
Spielräume erhält. Viele Institute dürften hier auf eine
Doppelstrategie setzen. Dies wird dem kleinen, aber wachsenden
Euro-Clearing-Geschäft der Deutschen Börse weiteren Zulauf bringen.
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