Behörden versagen bei Marktüberwachung: Deutsche Umwelthilfe stoppt erneut den Verkauf gesundheitlich bedenklicher Lampen auf dem Rechtsweg
Geschrieben am 23-05-2018 |
Berlin (ots) - Aufgrund unzureichender behördlicher Kontrollen
werden in Deutschland besonders schadstoffhaltige
Billigst-Leuchtstofflampen verkauft - Von der DUH in Auftrag gegebene
Laboranalysen ergaben mehr als das Zweifache des erlaubten
Grenzwertes für Quecksilber in Kompakt-Leuchtstofflampen
Das Landgericht Würzburg hat den Leuchtmittelhersteller Steinigke
Showtronic GmbH am 17. April 2018 dazu verurteilt, bestimmte
Kompakt-Leuchtstofflampen der Serie Omnilux nicht mehr in Verkehr zu
bringen, wenn diese zu viel Quecksilber beinhalten. Mit dem Urteil
erreichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut einen Erfolg für den
Verbraucherschutz. Von der DUH in Auftrag gegebene Laboranalysen
ergaben mehr als das Zweifache des erlaubten Grenzwerts für
Quecksilber. Weil das Unternehmen einer Aufforderung der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation nicht nachkam, den Vertrieb derartiger
Lampen einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, klagte
die DUH wegen Verstoßes gegen die Elektro- und
Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV). Das Gericht erließ
ein Anerkenntnisurteil, das sich auf den getesteten Lampentyp bezog.
"Bereits im vierzehnten Jahr kontrolliert die Deutsche Umwelthilfe
die Einhaltung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften und
zeigt durch stichprobenhafte Kontrollen von über 20
Rechtsvorschriften bzw. Produktgruppen, dass es möglich ist, mit
überschaubaren Aufwand Verbraucherschutz zu betreiben. Aber
eigentlich ist dies nicht die Aufgabe eines Verbandes, sondern
originäre Aufgabe des Staates. Doch dieser verweigert sich seit
Jahren konsequent wirkungsvollen Kontrollen sowie der Ahndungen von
Verstößen durch Industrie und Handelsunternehmen. Solange die
zuständigen Behörden Verbraucher bei Verstößen gegen Recht und Gesetz
im Stich lassen, wird die DUH ihre Marktüberwachung konsequent
fortsetzen", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
"Wohin das behördliche Wegsehen führt, zeigt der
Dieselabgasskandal. Trotz zahlreicher Hinweise über mehr als zehn
Jahre hinweg verzichteten Behörden auf Kontrollen von
Diesel-Neuwagen. Aber auch Millionen unwirksamer
Austauschkatalysatoren wurden und werden in Deutschland unter
Kenntnis der zuständigen Stellen ahnungslosen Kunden angedreht. Folge
des Wegsehens der Behörden sind gesundheitliche Beeinträchtigungen
der Bürger durch das Abgasgift Stickstoffdioxid. Bei Quecksilber in
Billigst-Leuchtstofflampen wird eine Gefährdung von Verbrauchern
ebenfalls billigend in Kauf genommen", sagt die DUH-Leiterin für
ökologische Marktüberwachung Agnes Sauter.
Die DUH kontrolliert seit 2004 die korrekte Umsetzung
umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften und lässt aufgrund
unzureichender Kontrolltätigkeiten der Bundesländer Energiesparlampen
regelmäßig auf deren Quecksilbergehalt testen.
Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig.
Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge
Quecksilber. Der Grenzwert für Quecksilber in üblichen
Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5
Milligramm pro Lampe gesenkt.
"Nach wie vor bringen einige Hersteller Energiesparlampen mit zu
viel Quecksilber in Verkehr. Dadurch gerät eine effiziente und
grundsätzlich sichere Lichttechnologie in Verruf, die zum Klimaschutz
beiträgt. Energiesparlampen weisen mit bis zu 20.000 Betriebsstunden
eine besonders lange Lebensdauer auf und sparen im Vergleich zu
Halogenlampen sehr viel Energie ein", sagt der DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Verbraucher sollten auf
Qualitätslampen setzen und sich im Fachhandel beraten lassen. In der
Regel ist die Methode zur Quecksilberbefüllung bei Qualitätslampen
viel genauer als bei Billigstlampen, wodurch Grenzwerte sicher
eingehalten werden können.
Links: Urteil Landgericht Würzburg: http://l.duh.de/p180523
Informationen zu Energiesparlampen: http://l.duh.de/lampen
Informationen zur Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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