Heilbronner Stimme: PKM-Chef von Stetten: Ab dem 25. Mai droht Abmahnwelle gegen Vereine und Mittelständler - Bundesregierung hat Vereinbarung aus Koalitionsvertrag nicht umgesetzt
Geschrieben am 23-05-2018 |
Heilbronn (ots) - Christian von Stetten (CDU), Vorsitzender des
Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (PKM),
kritisiert die Bundesregierung wegen der neuen, ab dem 25. Mai
europaweit geltenden Datenschutzverordnung (DSGVO). Von Stetten sagte
der "Heilbronner Stimme" (Donnerstag), er fürchte eine Abmahnwelle,
die ab Freitag vor allem Vereine und Mittelständler treffen werde:
"Zwei Jahre hatte die Bundesregierung Zeit, sich vorzubereiten und
den »Abmahnvereinen« und »Abmahnanwälten«, so wie im
Koalitionsvertrag vorgesehen, rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen
europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai das Handwerk zu
legen. Dass dies in der Bundeskabinettssitzung an diesem Mittwoch
wieder nicht geschehen ist, bedeutet eine Gefahr für mittelständische
Unternehmen und in Vereinen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen
und Bürger."
Von Stetten betonte, dass in einem entscheidenden Punkt der
Koalitionsvertrag nicht umgesetzt worden sei. "Um die Bürgerinnen und
Bürger vor kostenpflichtigen Abmahnungen durch sogenannte
»Abmahnvereine« und »Abmahnanwälte« zu schützen, hat die Große
Koalition in ihrem Koalitionsvertrag in Zeile 5819 bis 5821
vereinbart, "(...) den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts [zu]
verhindern, z. B. durch die Einschränkung des fliegenden
Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie
Verbraucherinnen und Verbraucher [zu] schützen." Die Regierung zwinge
somit selbst kleine Vereine und Firmen, eigene Datenschutzbeauftragte
einzusetzen.
Der PKM-Chef sagte der Zeitung: "Dass die Bundesregierung es bis
heute nicht geschafft hat, diese im Koalitionsvertrag vereinbarte
Regelung rechtzeitig vor Inkrafttreten umzusetzen, kann nun
gravierende Folgen haben." Von Stetten glaubt, dass schon tausende
Briefe vorbereitet sind, die am 25. Mai an Vereine geschickt werden.
Im Einzelfall könnten Kosten von mehreren hundert Euro auf einen
Verein zukommen. Deutschland hätte auch dem Beispiel Österreichs
folgen können, so von Stetten, das Nachbarland gehe flexibler mit dem
neuen EU-Recht um.
Pressekontakt:
Heilbronner Stimme
Chefredaktion
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