Erstes Fahrverbot ist da! - Jetzt Auto zurückgeben und Schadenersatz fordern
Geschrieben am 24-05-2018 |
Düsseldorf (ots) - Die in der rechtlichen Aufarbeitung des
Dieselabgasskandals führende Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rogert &
Ulbrich hatte bereits vor mehr als einem Jahr mitgeteilt, dass
Fahrverbote für Deutschland kommen werden, da der Gesundheit der
Bevölkerung Vorrang vor dem Eigentum Einzelner einzuräumen ist
(https://www.presseportal.de/pm/119896/3571039).
Hamburg setzt den Startschuss für den Beginn der eintretenden
Welle an Fahrverboten in deutschen Großstädten.
Die Kanzlei regt gegenüber den Geschädigten an, nicht ihren Unmut
gegenüber den Regierenden zu äußern, sondern die Verursacher zur
finanziellen Verantwortung zu ziehen. Nach den Entscheidungen des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 26/16 und BVerwG 7 C 30/17) ist
die Entscheidung in Hamburg alternativlos, da der weit überwiegende
Verursachungsbeitrag der Stickstoffdioxidbelastung durch
Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb verursacht werden.
Das partielle Fahrverbot kann sich schnell zu einem großflächigen
Fahrverbot ausweiten, weil nach den Messungen der Deutschen
Umwelthilfe sowie des Verkehrsministeriums - etwa im
"Untersuchungsbericht Volkswagen" - aufgedeckt wurde, dass die
aktuellen EURO 6 - Fahrzeuge kaum merklich sauberer sind als die EURO
5 - Fahrzeuge. Auch die Tatsache, dass in Hamburg vermutlich
demnächst Umgehungsrouten gefahren werden, dürfte die Effektivität
der Maßnahme in Frage stellen, da das Problem der
Stickstoffdioxidbelastung nun in andere Bereiche der Stadt verschoben
wird.
Rechtsanwalt Ulbrich, Partner der Sozietät, erläutert: "Viele
Geschädigte verzichten bisher auf die Durchsetzung ihrer Rechte, weil
sie bis heute nicht korrekt über die Ansprüche im Abgasskandal und
deren Erfolgsaussichten informiert wurden. Dazu tragen auch
tendenziöse Berichterstattungen in den Medien bei, die bisher in über
2,5 Jahren des Abgasskandals ein undurchsichtiges Bild für den
Verbraucher bieten. Das ist gewollt. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich
bemühte sich nun seit 2,5 Jahren, ein Forum zu finden, um
allumfassend über die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal
aufzuklären. Mehrere interessierte Formate lehnten aber stets die
Darstellung ab, weil kein Vertreter der Gegenseite bereit war, mit
uns die Ansprüche vor laufender Kamera zu diskutieren. Volkswagen ist
bei den größten öffentlich-rechtlichen und auch privaten Sendern
Werbekunde."
"Die für die Geschädigten allmächtig wirkenden Großkonzerne, die
es geschafft haben, Regierende und das Kraftfahrtbundesamt auf ihre
Linie zu bringen, meinen sich gegen solche Großkonzerne nicht
durchsetzen zu können. 2,5 Jahre nach Beginn des Abgasskandals können
wir als Kanzlei Rogert & Ulbrich mitteilen, dass wir für jeden
unserer Mandanten bisher das Rechtsschutzziel erreichen konnten. Als
Vorreiter und Wegbereiter im Abgasskandal konnten wir erstinstanzlich
bereits über 240 Urteile für die Geschädigten erstreiten"
unterstreicht Prof. Dr. Rogert, ebenfalls Partner der Sozietät.
"Nach den im Internet bei Stiftung Warentest veröffentlichten
Urteilen kommt die Kanzlei Rogert & Ulbrich auf einen Anteil von ca.
40 Prozent aller gewonnener Urteile. Damit ist sie vor deutschen
Gerichten eine der erfolgreichsten Kanzleien in Deutschland", so
Rogert weiter.
Als Service-Leistung für alle Geschädigten im Abgasskandal hat die
Kanzlei unter:
https://www.auto-rueckabwicklung.de/erwirkte-urteile.html eine
Urteilsdatenbank mit eigenen erstittenen Urteilen nach Landgerichten
sortiert ins Internet gestellt. Interessierte können sowohl über die
Landkarte ihr zuständiges Landgericht heraussuchen als auch über die
Suchmaske. Die Urteile werden auch im Volltext anonymisiert als PDF
zur Verfügung gestellt.
"Bevor weitere Fahrverbote in anderen Großstädten einsetzen ist
jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, die bestehenden rechtlichen
Ansprüche gegenüber den Herstellern durchzusetzen" setzt Ulbrich den
Schlusspunkt.
Pressekontakt:
Tobias Ulbrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Dozent FOM Hochschule
Rogert & Ulbrich Partnerschaftsgesellschaft
Königsallee 2b (Regus)
40212 Düsseldorf
Tel.: (0049) (0)211/310638-0
Fax: (0049) (0)211/25 03 132
ulbrich@ru-law.de
www.auto-rueckabwicklung.de
Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell
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