BDZV und VDZ begrüßen Einigung des EU-Ministerrates zum Verlegerrecht
Geschrieben am 25-05-2018 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass
auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter im EU-Ministerrat heute
die Einführung eines eigenständigen Rechts für Presseverleger im
EU-Urheberrecht gefordert hat.
Zwar biete der Entwurf der EU-Kommission mehr Klarheit und
Rechtssicherheit. Dennoch sei die Entschließung des Rates vom
heutigen Tage ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.
Als nächstes müsse nun noch das EU-Parlament seine Position zum
Vorschlag der Kommission finden, bevor dann Kommission, Rat und
Parlament im sogenannten Trilog über einen endgültigen Text
verhandeln können. Der Berichterstatter im Rechtsausschuss des
EU-Parlaments, Axel Voss, MdEP, hat hierzu bereits einen guten
Vorschlag für ein eigenes Schutzrecht der Presse vorgelegt.
Pressekontakt:
Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de
Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay@bdzv.de
Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell
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