Autokorso zur WM: Was ist erlaubt und was nicht? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer
Geschrieben am 29-05-2018 |
Wiesbaden (ots) - Ball, Treffer, Tor: Bei der WM feiern
Fußballfans beim Autokorso den Sieg ihrer Nationalmannschaft. Dazu
schwenken sie häufig Fahnen aus dem Fahrzeug. Doch ist das erlaubt?
72 Prozent der deutschen Autofahrer sagen nein, wie eine aktuelle
Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. "Fußballfans dürfen
aufatmen. Das Fahnenschwenken beim Autokorso ist erlaubt. Aber nur
solange die Sicht des Fahrers und die der anderen Verkehrsteilnehmer
nicht eingeschränkt wird", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der
R+V24-Direktversicherung. "Denn wenn Fahnen die Sicht versperren,
kann das einen Unfall verursachen."
Bei aller Begeisterung für sportliche Erfolge geht die Sicherheit
immer vor. Im Auto stehen und die Fahne aus dem Schiebedach schwenken
ist deshalb nie gestattet. Es gilt sowohl für den Fahrer als auch für
die Mitfahrer die Anschnallpflicht. Auch Hupen ist nach einem WM-Sieg
theoretisch verboten und könnte mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro
bestraft werden. Denn eigentlich ist Hupen nur als Warnung beim
Überholen und bei der Gefährdung von Personen erlaubt. "Aber die
Fußball-WM ist eine Ausnahmesituation, in der auch die Polizei mal
ein Auge zudrückt", so Anka Jost.
Fahnen als WM-Deko
Wer sein Auto mit Flaggen schmückt, muss darauf achten, dass sie
die Sicht nicht behindern. Andernfalls droht ein Verwarngeld von 10
Euro. Außerdem darf eine Flagge maximal so breit sein wie das Auto
und nicht darüber hinausragen. Besonders beliebt sind kleine
Fähnchen, die ins Fenster geklemmt werden. Dabei sollten WM-Fans
beachten, dass die Fähnchen bei hoher Geschwindigkeit nicht abreißen
und nachfolgende Autofahrer gefährden. "Wenn ein Fähnchen abbricht
und zu einem Unfall führt oder sogar eine Person verletzt, springt
die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Falls sich der Verursacher
allerdings nicht ermitteln lässt, müssen die Geschädigten selbst für
den Schaden aufkommen," so Anka Jost. "Weil die Fähnchen kein
zugelassenes Anbauteil sind, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung
nach erfolgter Zahlung den Verursacher in die Pflicht nehmen."
"Car-Bikinis" dürfen Blinker nicht überdecken
Auch für andere Fan-Dekorationen gilt es, Regeln zu beachten: Ist
der Blinker in den Seitenspiegeln integriert, dürfen keine
Flaggenüberzieher (sogenannte Car-Bikinis) angebracht werden. Diese
würden den Blinker überdecken. Genauso wenig ist es erlaubt, den
Innenrückspiegel oder Scheinwerfer und Rückleuchten mit einer Fahne
zu verdecken. Bei Autos mit nur einem Außenspiegel darf die
Heckscheibe nicht mit einer großflächigen Fahne dekoriert werden.
Einen Video-Podcast zur Straßenumfrage von R+V24 mit den Antworten
der Passanten finden Sie hier: https://bit.ly/2IMc2bt
Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,
die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen
häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu
führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de
Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
E-Mail: presse@rv24.de
Internet: www.rv24.de
Original-Content von: R+V 24, übermittelt durch news aktuell
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