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Arbeitsstättenverordnung frühzeitig beim Bauen einbeziehen / Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht

Geschrieben am 01-06-2018

Dresden (ots) - Bei der Abnahme von Produktions- oder Bürogebäuden
tauchen plötzlich neue Probleme auf, weil Planungen nicht den
Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügen. Dabei hatten sich
die Bauherren auf das Baugenehmigungsverfahren verlassen. In Politik
und Praxis wird dann häufig über widersprüchliche Anforderungen von
Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenrecht diskutiert. Um die
Beziehungen zwischen diesen Rechtsgebieten zu klären, beauftragte das
Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin (BAuA), Schnittstellen zwischen beiden
Regelungsgebieten zu ermitteln und zu bewerten. Das jetzt
veröffentlichte "Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von
Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht" zeigt, dass beide
Rechtsgebiete zusammenwirken und grundsätzlich nicht angeglichen
werden müssen.

Während das Arbeitsstättenrecht auf im europäischen
Gemeinschaftsrecht begründet ist, liegt das Bauordnungsrecht in der
Verantwortung der Bundesländer. In Politik und Praxis gibt es immer
wieder Diskussionen über Widersprüche zwischen beiden Rechtsgebieten.
In Abstimmung mit dem BMAS gab die BAuA ein Rechtsgutachten in
Auftrag, das am Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter der Federführung von
Prof. Dr. Wolfhard Kohte erstellt wurde.

Das Gutachten macht deutlich, dass die in Diskussionen
vorgebrachten Widersprüche zwischen Arbeitsstättenrecht und
Bauordnungsrecht nicht bestehen. Vielmehr ergänzen sich die
Rechtsgebiete "Arbeitsschutzrecht mit dem Arbeitsstättenrecht" und
"Bauordnungsrecht". Unter anderem gibt es Rückgriffe auf
Konkretisierungen im jeweils anderen Rechtsgebiet. So verweist
beispielsweise das Arbeitsschutzrecht auf das Bauordnungsrecht
hinsichtlich der Standsicherheit und des baulichen Brandschutzes.
Einzelne Kollisionen bestehen jedoch auf nachgeordneter
Regelungsebene. Diese könnten jedoch schrittweise klargestellt
werden.

Das Gutachten betrachtet zudem häufig genannte Lösungsansätze, die
die Umsetzung der Regelungen verbessern könnten. Hier kommt das
Gutachten zum Schluss, dass nicht der Rahmen, also ein einheitliches
Bauordnungsrecht, oder die Rangfolge von Vorschriften bei weiteren
Umsetzungen im Vordergrund stehen sollen. Vielmehr soll das
Zusammenwirken von Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht ins Auge
gefasst werden. Dabei hat die Regelung Vorrang, die zu einem höheren
Schutzniveau für die Beschäftigten führt.

Das Gutachten zeigt, dass insgesamt keine maßgeblichen Probleme
auf formaler-rechtlicher Ebene bestehen sondern insbesondere
Informationsdefizite, Missverständnisse und Umsetzungsprobleme bei
der konkreten Anwendung in der Planung von Arbeitsstätten. Deshalb
sollten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung bereits
frühzeitig in die Planungen und möglichst auch ins
Baugenehmigungsverfahren einbezogen werden. Zudem lassen sich die
Informationen für die Praxis verbessern, damit die Betroffenen die
komplexen Inhalte der beiden Rechtsgebiete vollständig erfassen und
berücksichtigen können.

"Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und
Bauordnungsrecht"; Wolfhard Kohte; Dortmund; Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2018; 150 Seiten; DOI
10.21934/baua:bericht20180430. Das Gutachten im PDF-Format gibt es im
Internetangebot der BAuA unter .

Direkter Link:

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich
des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den
Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im
Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten
Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz
arbeiten über 700 Beschäftigte.



Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse@baua.bund.de
www.baua.de

Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell


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