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Sicherheit bei Events: Veranstalter in der Verantwortung / TÜV Rheinland: Baurechtliche Bestimmungen regeln Genehmigungssituation / Verhaltenshinweise beachten / Bei Unwetter Schutz suchen (FOTO)

Geschrieben am 05-06-2018

Köln (ots) -

Konzerte, Sportveranstaltungen oder Public-Viewing-Events sind
Publikumsmagneten und sorgen für hohe Besucherzahlen. Neben dem
Unterhaltungsfaktor steht die Sicherheit der Besucher an erster
Stelle. Nicht nur das Lenken der Besucherströme, sondern auch die
temporären Bauten wie Tribünen, Video-Walls, Zelte oder Bühnen
erfordern besondere Beachtung. Generell gilt: Der Veranstalter ist in
der Verantwortung und muss die erforderlichen Genehmigungen einholen.
"Welche Genehmigungen erforderlich sind, hängt von der Größe der
Tribüne oder des Zelts", sagt Achim Hüsch, Experte für Fliegende
Bauten bei TÜV Rheinland.

Ein Beispiel: Für Zelte mit einer Grundfläche von mehr als 75
Quadratmetern und Bühnen von mehr als 100 Quadratmetern benötigt der
Veranstalter eine gültige Ausführungsgenehmigung, die zeitlich
befristet ist. Die baurechtlichen Bestimmungen der jeweiligen
Bundesländer regeln die einzelnen Genehmigungen, die von den Ländern
gegenseitig anerkannt werden. Wichtig: Vor jedem Aufbau muss der
Veranstalter frühzeitig mit der zuständigen lokalen Baubehörde eine
Gebrauchsabnahme vereinbaren.

Verhaltenshinweise zwingend beachten "Das Sicherheitsniveau von
beispielsweise wie Festzelten und Tribünen in Deutschland ist sehr
hoch", sagt Achim Hüsch. Kommt es dennoch zu Unfällen, liegt das
mitunter am Fehlverhalten einzelner Veranstaltungsbesucher. "Es gilt,
ganz einfache Regeln zu beachten" so Hüsch. "Beispielsweise, dass
abgesperrte Veranstaltungsbereiche nicht unbefugt betreten werden und
Notausgänge immer frei bleiben" so der Experte. Außerdem sei es
verboten, sich auf Geländer oder Absperrgitter zu setzen. Wichtig ist
es, in jedem Fall den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu
leisten.

Schutz bei Unwetter suchen Kommt es während der Veranstaltung zu
Gewitter oder Sturm, sollten sich Besucher nicht im Freien aufhalten,
sondern - wenn möglich - Schutz in einem Festzelt suchen. Allerdings
sollten bei Orkan oder extremem Hagel auch Festzelte gemieden werden.
Dann gilt es, so schnell wie möglich ein festes, geschlossenes
Gebäude, eine Halle, ein Parkhaus aufzusuchen oder Schutz im eigenen
Auto zu suchen.

Die Themenwoche "Sicher feiern" von TÜV Rheinland läuft bis zum 9.
Juni 2018 täglich mit zahlreichen Informationen unter
www.tuv.com/sicher-feiern sowie im Presseportal
https://www.presseportal.de/nr/31385 und auf Twitter
www.twitter.com/tuvcom_presse unter #SicherFeiern.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


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