"Saubere Luft" durch Diesel-Fahrverbote für Aachen: Verhandlung in der Klage der Deutsche Umwelthilfe gegen das Land NRW vor dem Verwaltungsgericht
Geschrieben am 06-06-2018 |
Berlin/Aachen (ots) - Verwaltungsgericht Aachen verhandelt am
8.6.2018 über die Klage der DUH für "Saubere Luft" -
Bundesverwaltungsgericht gibt dem Gesundheitsschutz Vorrang und
erklärte sofortige Diesel-Fahrverbote zur Einhaltung der
Stickstoffdioxidgrenzwerte in seiner Grundsatzentscheidung vom 27.
Februar 2018 als rechtlich zulässig und erforderlich - DUH
demonstriert ab 8 Uhr auf dem Aachener Marktplatz für "Saubere Luft"
mit großem Fotoobjekt
Viele Aachener Bürgerinnen und Bürger sind einer rechtswidrig
hohen und die Gesundheit gefährdenden Belastung mit dem
Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid (NO2) ausgesetzt. Daher hat die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 Klage gegen das Land
Nordrhein-Westfalen eingereicht, um die Einhaltung der geltenden
Luftqualitätsgrenzwerte in der Stadt Aachen zu bewirken. Am Freitag,
8.6.2018, verhandelt das Verwaltungsgericht nun über die
Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen und über den Antrag der
DUH auf Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge.
Im Vorfeld der Verhandlung wird die DUH ab 8.00 Uhr auf dem
Aachener Marktplatz für "Saubere Luft" demonstrieren.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht für Interviews zur
Verfügung.
Die Verhandlung des Verwaltungsgerichts Aachen ist die erste nach
der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in
Leipzig vom 27. Februar 2018 zur Zulässigkeit von
Diesel-Fahrverboten. Das Urteil des höchsten deutschen
Verwaltungsgerichts bedeutet, dass die für den Luftreinhalteplan
Aachen zuständige Bezirksregierung Köln Diesel-Fahrverbote als
wirksame Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung des seit 2010
geltenden Luftqualitätsgrenzwertes für das Diesel-Abgasgift NO2
prüfen muss.
Im Jahr 2017 wiesen unterschiedliche amtliche Messungen auf eine
Überschreitung des geltenden Grenzwerts von 40 µg NO2/m³ hin: 46µg
NO2/m³ an der Wilhelmstraße (Messstelle LANUV) sowie 57 µg/m³ am
Adalbertsteinweg (Messung der Stadt Aachen). Diese Werte
unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf.
Wir freuen uns über Ihr Kommen und bitten um Anmeldung an
presse@duh.de
Demonstration: Freitag, 8. Juni 2018, 8 Uhr - 9.00 Uhr, am
Marktplatz Aachen (vor dem Rathaus der Stadt Aachen)
Öffentliche Verhandlung: Freitag, 8. Juni 2018, 9.30 Uhr,
Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
Teilnehmer:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Ann-Katrin Bohmüller, Persönliche Referentin (bohmueller@duh.de,
0151 17281752)
Mehr Informationen:
Klagen für Saubere Luft:
https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/
DUH-Messaktion Abgasalarm: https://www.duh.de/abgasalarm/
Pressekontakt:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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