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DSGVO-Konformer Patientenaufruf - Datenschutz im Wartebereich (FOTO)

Geschrieben am 06-06-2018

Hannover (ots) -

Das Bewusstsein für Datenschutz wächst im ganzen Land, doch noch
immer werden häufig die Namen von Patienten in die Wartebereiche von
Kliniken und Arztpraxen gerufen. Dabei gibt es heute technische
Möglichkeiten und Lösungen, um dieses zunehmend in den Fokus der
Datenschützer geratene Problem zu lösen.

Es gibt Dinge, die nehmen wir als gegeben hin. Wenn wir morgens
die Brötchen beim Bäcker unseres Vertrauens kaufen, begrüßen wir uns
mit Namen. Auch der Kneipier in der Sportsbar um die Ecke kennt
unseren Namen und selbstverständlich nennt uns auch unser Hausarzt
beim Namen. Was aber ist mit den vielen Patienten, die neben uns im
Wartebereich der Praxis Platz genommen haben? Wir stellen uns ihnen
nicht vor, wir wissen nicht, wer dort sitzt, uns eint einzig der
Besuch beim Arzt zur gleichen Zeit.

"Herr Meier bitte in Behandlungszimmer drei." erscheint zunächst
wie eine Unannehmlichkeit, ist jedoch bereits ein Bruch des
Sozialgeheimnisses laut § 35 SGB I (Sozialgesetzbuch). Andere
Patienten, die sich ggf. vom Sehen her kennen, erfahren so nun auch
den Namen und können diesen einer Person zuordnen.

Grundsätzlich bedarf die Übermittlung von personenbezogenen Daten
an Dritte laut DSGVO einer Rechtsgrundlage oder einer
Einwilligungserklärung. Und dieser - in den meisten Arztpraxen und
Notaufnahmen gängige- Aufruf stellt bereits eine Übermittlung
personenbezogener Daten an Dritte dar.

Laut eines Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für den
Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt begründet bereits das
Sozialgesetzbuch (SGB) besonders im Sozialleistungsbereich die
Pflicht des Leistungsträgers, das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu
wahren.

Öffentliche Stellen sind grundsätzlich bereits durch § 78a SGB X
verpflichtet, durch technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
sicherzustellen, dass nicht unbefugt personenbezogene Daten
übermittelt werden.

Dabei ist der Aufruf des Patienten dank moderner Technik
heutzutage ohne Nennung von Namen und damit des Eingriffs in das
Persönlichkeitsrecht möglich. Digitale Patientenaufrufsysteme wie
z.B. das Oxygen.queue der DOOH media GmbH schließen diese Datenlücke
durch Ticketvergabe und nummerischen Aufruf und bieten durch die hohe
Flexibilität weitere Vorteile für Patienten und Mitarbeiter.

Auf Bildschirmen erhalten die Besucher neben dem aktuellen
Patientenaufruf beispielsweise lokale Wettereinblendungen,
Nachrichten oder hausinterne Informationen. Die Warteposition und
ungefähre Wartezeit ist per Smartphone abrufbar, Mehrsprachigkeit und
Triage-Priorisierung entlasten die Mitarbeiter.

Die technischen Möglichkeiten sind gegeben. Was nun erfolgen muss
sind Information und Sensibilisierung, damit der Patientenaufruf
nicht zur Falle wird, sondern zu höherer Patientenzufriedenheit und
Mitarbeiterentlastung führt.

Über die DOOH media GmbH:

Die DOOH media GmbH ist Anbieter von digitalen Werbe- und
Informationssystemen und Plattformbetreiber für audiovisuelle
Unternehmens-Kommunikation. Der Full-Service-Anbieter mit eigener
Softwareentwicklung unterstützt Kunden bereits in den Konzeptions-
und Planungsphasen. Von Insellösungen über Out-of-the-box-Systeme für
KMU bis hin zur Kommunikationsplattform für Großkonzerne bietet DOOH
media Lösungen für Digital-Signage-Projekte aller Größenordnungen.

Die DOOH media nutzt für Digital-Signage-Projekte eine
selbstentwickelte Software, welche sich durch die offene
Programmierschnittstelle (API) sowie die vollständige Unterstützung
der offenen Standards SMIL und Media RSS auszeichnet. Die DOOH media
GmbH stellt die fortlaufende Entwicklung dieser Plattform sicher.
Dabei steht die Einhaltung höchstmöglicher Sicherheits- und
Qualitätsmaßstäbe im Fokus.

Derzeit betreut die DOOH media das Instore-TV von mehr als 150
Kunden wie Telekom, Lufthansa, Bundesagentur für Arbeit und weiteren
Unternehmen aus den Bereichen Groß- und Einzelhandel,
Dienstleistungen, Banken und Industrie.

Weitere Informationen unter: www.oxygenmediaplatform.net



Pressekontakt:
Andreas Dohmeyer
DOOH media GmbH
Kiefernstr. 1
30855 Langenhagen

Tel.: +49 (0) 6182 - 30 88 78 - 0
Fax: +49 (0) 6182 - 30 88 78 - 1

Email: info@doohmedia.net
Web: www.oxygenmediaplatform.net
FB: www.facebook.com/OxygenMediaPlatform

Original-Content von: DOOH media GmbH, übermittelt durch news aktuell


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