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Verkaufsstopp von Audi A6 und A7 wegen illegaler Abschalteinrichtung

Geschrieben am 06-06-2018

Hamburg (ots) - Aktuell vergeht fast kein Tag mehr ohne neue
Negativschlagzeilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 05. Juni
2018 einen Rückruf des Audi A6 und A7 mit dem Drei-Liter-Dieselmotor
angeordnet. In den Audi-Fahrzeugen ist laut KBA eine illegale
Abschalteinrichtung verbaut. Die Fahrzeuge erfreuen sich als
Dienstwagen großer Beliebtheit. Wer ab Montag sein diesbezügliches
Dieselfahrzeug beim Händler abholen wollte, wurde vertröstet: Die
Übergabe kann nicht stattfinden, da das KBA Audi die Zulassung der
Autos wegen des Einbaus einer illegalen Abschalteinrichtung
verweigert. Betroffen von dem Rückruf sind 33.000 in Deutschland
zugelassenen PKW von Audi A6 und A7. Weltweit hat Audi 60.000
Fahrzeuge dieser Typen verkauft. Wie der SPIEGEL-Online am 06. Juni
2018 berichtete, musste Audi Abgasmanipulationen einräumen. Audi
sprach in einer Mitteilung von "Auffälligkeiten", weswegen das Werk
"die Auslieferung an den Handel gestoppt" habe.

Damit drohte das KBA nicht nur mit der Rücknahme der
Typengenehmigung für das Fahrzeug, sondern untersagte den weiteren
Verkauf der Modelle. Dies gilt, bis Audi ein Update der Software
bereitgestellt und genehmigt bekommen hat, mit dem die
Abgasmanipulationen beseitigt werden können. "Dem Hersteller wurde
aufgegeben, diese Abschalteinrichtungen aus den betroffenen
Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu
entfernen", erklärte das Bundesverkehrsministerium weiter.

"Wir haben beim bisher nur die Spitze des Eisbergs gesehen. Das
KBA ordnet nur scheibchenweise Rückrufe an" sagt der Hamburger
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Die ständigen
Nachrichten über drohende Stilllegungen, Fahrverbote und
"Schummelsoftware" in immer weiteren Dieselfahrzeugen haben massive
Wertverluste für alle Diesel-Modelle der vom Abgasskandal
hauptsächlich betroffenen Marken Porsche, Audi, VW, und Mercedes zur
Folge. Insbesondere Mandanten mit teuren Premium-Fahrzeugen berichten
uns täglich davon, wie schwer es ist, ihr Diesel-Fahrzeug noch zu
einem angemessenen Preis zu verkaufen. Dies alles zeigt: Auch in
Deutschland kostet der Dieselskandal Milliardensummen. Nur zahlt die
Zeche anders als in den USA nicht die für den Abgasskandal
verantwortliche Autoindustrie, sondern leider bisher der Kunde", sagt
Anwalt Hahn.

"Vor den bundesdeutschen Zivilgerichten haben die Hersteller
allerdings kein leichtes Spiel mehr: Immer mehr Landgerichte haben
Volkswagen wegen der Verwendung von "Schummel-Software" in
Dieselfahrzeugen zu Schadenersatz verurteilt. Das Verschweigen der
illegalen Abschaltvorrichtungen wird von vielen Gerichten als
vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gewertet. Auch in Deutschland
werden Entschädigungen angeboten, allerdings nicht freiwillig wie in
den USA", berichtet Hahn aus eigener Erfahrung. "Neben der
deliktischen Haftung der Hersteller kommt die normale
Sachmängelgewährleistung in Betracht. Ob ein Fahrzeug mit einem
defekten Getriebe oder mit einer illegalen Abschaltvorrichtung
verkauft wird, läuft juristisch auf dasselbe hinaus, nämlich einen
Sachmangel des Kaufgegenstands", erklärt Hahn. "Beim finanzierten
Fahrzeugerwerb gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Vielen
Hersteller-Banken, wie z.B. die Audi-Bank, sind bei den Formalien der
Darlehensverträge Fehler unterlaufen. Eine solche Konstellation
bietet die Möglichkeit, den Kauf des Fahrzeuges durch Widerruf des
Autokredits rückabzuwickeln. Die Betroffenen müssen aber selbst aktiv
werden. HAHN Rechtsanwälte bietet kostenfrei eine Erstprüfung an",
sagt Hahn abschließend. Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie
unter: https://wertverlust-diesel.de



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Peter Hahn, M.C.L.
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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