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Envion AG: Gericht untersagt den Verkauf von Firmenanteilen - CEO Matthias Woestmann, Hauptanteilseigner Jutta Freifrau von Falkenhausen und Thomas van Aubel juristisch an die Kette gelegt

Geschrieben am 07-06-2018

Berlin (ots) - Das Berliner Landgericht hat einer einstweiligen
Verfügung des Gründerteams der envion AG unter der Führung von
Michael Luckow stattgegeben, die es envion CEO Matthias Woestmann,
seinem Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta
Freifrau von Falkenhausen unter Androhung von Strafe untersagt,
Anteile des Unternehmens, die sie über ihre Firmen halten, an Dritte
zu verkaufen. Auch verfügte das Gericht "alle Handlungen zu
unterlassen, die zu einer Übertragung oder Belastung der
Vermögenswerte der Envion AG führen" (LG Berlin, Kammer für
Handelssachen 90, Aktenzeichen 90 O 38/18). Alle Antragspunkte des
Gründerteams wurden damit vom Gericht bestätigt.

Das Gründerteam von envion hielt ursprünglich 81 % an dem
Unternehmen bis CEO Matthias Woestmann eine illegitime
Kapitalerhöhung vornehmen ließ und damit den Gründeranteil auf 33 %
verwässerte. Stattdessen halten nun Matthias Woestmann über seine
Firma Quadrat Capital GmbH und sein Freund und Rechtsberater Thomas
van Aubel sowie dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Frankenhausen über
die Sycamore GmbH die Mehrheitsanteile. Dagegen wehren sich die
Gründer juristisch. Nach wie vor gibt es nach der illegitimen
Firmenübernahme seitens CEO Woestmann, seinem Geschäftspartner Thomas
van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von Falkenhausen offenbar
keine ernstzunehmenden Anzeichen dafür, den eigentlichen
Unternehmensplan zu verwirklichen.

Mit der gerichtlichen Verfügung ist nun das Trio um CEO Woestmann
nicht mehr in der Lage, Unternehmensanteile an Dritte zu verkaufen
oder zu verpfänden. Damit bestätigte das Gericht auch die
Argumentation der Gründer, dass sie illegal aus ihrer
Mehrheitsposition herausgedrängt wurden, was zum Stillstand und somit
zu einem erheblichem Schaden der Investoren führte.

Die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes ist eindeutig: Es
gibt einen Vertrag zwischen Woestmanns Unternehmen "Quadrat Capital
GmbH", welche die Anteile der Gründer, gesammelt in der Gründerfirma
"Trado GmbH", hielt. Gegen diesen Vertrag verstieß Woestmann eklatant
durch die illegitime Kapitalerhöhung, die er später durch
zweifelhafte, insbesondere in sich widersprüchliche Anschuldigungen
gegen die Gründer zu rechtfertigen versuchte. Durch eine
Medienkampagne, in der falsche Tatsachenbehauptungen seitens CEO
Woestmann verbreitet wurden, unternahm er den Versuch, von seinen
komplizenhaften und in höchstem Maße verwerflichen Machenschaften
abzulenken. Um ihr Ziel der Übernahme von envion AG zu erreichen, zog
das Trio CEO Woestmann, Thomas van Aubel und Jutta Freifrau von
Falkenhausen eine illegitime Kapitalerhöhung durch, die nicht mit den
eigentlich berechtigten Mehrheitseignern, nämlich den Gründern,
abgesprochen war. Alle drei müssen nun dafür die juristischen
Konsequenzen für ihr Handeln tragen.

Die Namen von Envion CEO Woestmann, Jutta Freifrau von
Falkenhausen ihrem Ehemann Thomas van Aubel und IBG-Manager Dinnies
von der Osten sind mittelbar und unmittelbar verbunden mit einer
längeren Liste von Unternehmen, die für einige von Deutschlands
größeren Firmenskandalen stehen (BALDA, Q-Cells, Solon, IBG).

In einem Interview mit dem Schweizer Wirtschaftsnachrichtendienst
SWI, verneinte CEO Woestmann nicht, dass seine Handlung illegal
waren, als er die unrechtmäßige Kapitalerhöhung zu Gunsten seines
Kompagnons van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau von
Falkenhausen ausführte. Envion-Investoren berichteten von einem
Telefongespräch mit Woestmann am 28.Mai 2018, in dem dieser sogar
gesagt haben soll, er erwarte dafür von einem Gericht für schuldig
befunden zu werden und dass er mit einem Urteil auf Schadensersatz
rechne.

Die Gründer von Envion versichern, dass sie solange juristisch
gegen Woestmann, van Aubel und Freifrau von Falkenhausen vorgehen
werden, bis sie wieder ihre Mehrheit am Unternehmen zurückerhalten
haben, um den Schaden der Investoren zu minimieren und das
Unternehmenskonzept umzusetzen. Die Investoren erleiden jeden Monat,
den sie vergeblich auf die erhofften monatlichen Renditen in
Millionenhöhe warten, einen erheblichen finanziellen Verlust. Zuletzt
am 16.05.2018 mussten sie zudem hinnehmen, dass sich der Börsenwert
der von ihnen gehaltenen Token (Wertpapiere) aufgrund der
bekanntgewordenen Vorgänge und Falschmeldungen halbierte und das mit
einem Gesamtverlust von über 15 Millionen USD innerhalb von 24
Stunden.

Nächster Gerichtstermin ist am 21. Juni 2018 in Berlin.



Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Phone: +49 30 2404 8290
Email: uwe.wolff@naima-media.de

Original-Content von: NAIMA Strategic Legal Services GmbH, übermittelt durch news aktuell


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