Endlich "Saubere Luft" in Aachen - Deutsche Umwelthilfe erzielt richtungsweisendes Urteil für Diesel-Fahrverbote ab 1.1.2019
Geschrieben am 08-06-2018 |
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe siegt im Streit um "Saubere
Luft" vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen das Land
Nordrhein-Westfalen - Bezirksregierung Köln muss Diesel-Fahrverbote
in Luftreinhalteplan unverzüglich aufnehmen und bis zum 1.1.2019
umsetzen - Gericht urteilt klar: Gesundheitsschutz hat Vorrang -
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Das heutige Urteil beflügelt die
notwendige Verkehrswende in deutschen Städten: hin zu weniger Autos
und mehr Bus und Bahn
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit heutigem Urteil (AZ 6 K 221
1/15) faktisch beschlossen, dass Diesel-Fahrverbote in Aachen ab
1.1.2019 umgesetzt werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
wertet dies als Erfolg ihres Einsatzes für die "Saubere Luft". Dieses
erste Urteil nach dem Grundsatzbeschluss des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig ist für die
Klageverfahren der DUH in 27 weiteren, unter dem Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid (NO2) leidenden Städten richtungsweisend. Die
internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese
Klage für "Saubere Luft" der DUH.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung kritisierte das Gericht die
auf Verzögerung ausgerichtete Politik von Land und Stadt massiv. Eine
Grenzwerteinhaltung selbst bis 2020 sei zu spät. Das
Verwaltungsgericht hat das Land dazu verurteilt, dass die
NO2-Grenzwerte in Aachen spätestens zum 1.1.2019 zwingend einzuhalten
sind. "Es ist aktuell nicht erkennbar, dass dies ohne
Diesel-Fahrverbote gelingen wird", sagte der Vorsitzende Richter
Roitzheim in der heutigen mündlichen Verhandlung. Und weiter: "Es
müssen die Maßnahmen zum 1.1.2019 ergriffen werden".
"Wir fordern die für die Luftreinhaltung zuständigen
Landesregierungen dazu auf, nun unmittelbar für alle Städte und
Gemeinden in Deutschland, die ebenfalls unter
Grenzwertüberschreitungen beim Dieselabgasgift NO2 leiden,
entsprechende Diesel-Fahrverbote umzusetzen. Andernfalls wird die DUH
Stadt für Stadt die 'Saubere Luft' gerichtlich durchsetzen", so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wir hoffen
insbesondere, dass der mit Aachen privat verbundene Landeschef Achim
Laschet nun einsehen wird, dass die Fahrverbote segensreich für die
Lebensqualität in seiner Stadt und gleichzeitig verhältnismäßig sind,
was er bisher einfach nicht einsehen wollte. Das örtliche
Verwaltungsgericht hat ihm dies nun ins Aufgabenheft geschrieben."
Die DUH fordert die NRW-Landesregierung nun dazu auf, dieses
Urteil schnellstmöglich umzusetzen, um weitere Todesfälle und
Erkrankungen durch das Dieselabgasgift NO2 in Aachen zu verhindern.
"Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Kanzlerin Angela
Merkel und dem Vertreter der Autokonzerne im Bundeskabinett Andreas
Scheuer. Spätestens mit der Aachener Entscheidung weiß die
Bundesregierung, wie auch die 27 weiteren Klagen der DUH für 'Saubere
Luft' in Deutschland ausgehen werden. Wann wagt es diese Regierung,
Recht und Gesetz auch gegen die in einem kriminellen Kartell
zusammengeschlossenen Dieselkonzerne durchzusetzen? Diese haben über
zehn Millionen Diesel-Pkw mit auf der Straße nicht funktionstüchtiger
Abgasreinigungstechnik verkauft. Merkel muss die technische
Nachrüstung der Betrugsdiesel auf Kosten der Hersteller endlich
durchsetzen", so Resch weiter.
Die DUH hält die komplette Nachrüstung aller circa zehn Millionen
Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 5 und 6 mit neuen Katalysatoren für
unverzichtbar. Nur wenn als Ergebnis einer solchen Nachrüstung das
jeweilige Fahrzeug den Euro 6 Grenzwert auch auf der Straße einhält,
ist dieses von den Diesel-Fahrverboten ausgenommen. "Eine Nachrüstung
der Dieselflotte mit wirksamer Hardware könnte verhindern, dass
zahlreiche Menschen ihr Fahrzeug nicht mehr in den Innenstädten
nutzen können. Dazu muss sich der Bundesverkehrsminister Scheuer
endlich durchringen und die Hersteller in die Pflicht nehmen", so
Resch.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertreten
hat, sagt: "Wir werden auch in den noch anhängigen Verfahren auf eine
schnelle Entscheidung und Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils
aus Leipzig drängen. Die heutige Entscheidung hat klargestellt, dass
die Grenzwerte spätestens zum 1.1.2019 einzuhalten sind."
Die heutige Verhandlung war die erste nach der bahnbrechenden
Entscheidung des BVerwG vom 27. Februar 2018 zur Zulässigkeit von
Diesel-Fahrverboten. Das BVerwG hatte mit schriftlichem Urteil vom
18. Mai 2018 seine in der mündlichen Urteilsbegründung dargelegte
Rechtsauffassung nochmals präzisiert und erklärt, dass
straßenbezogene Fahrverbote zur Einhaltung der
Stickstoffdioxidgrenzwerte auf den Hauptverkehrsstraßen ohne
Übergangsfrist für alle Dieselfahrzeuge (bis einschließlich Euro 5)
schon jetzt zulässig und erforderlich sind. Dies gilt ebenfalls für
Fahrverbote, die in einer gesamten Umweltzone gelten, soweit es alle
Dieselfahrzeuge angeht, die schlechter als Euro 5 (insbesondere
solche der Euro 4) sind.
Das Verwaltungsgericht Aachen ist in seiner Rechtsprechung einem
Antrag der DUH auf einstweilige Anordnung gefolgt und verpflichtet
die Bezirksregierung Köln, zur schnellstmöglichen Einhaltung des seit
2010 geltenden Luftqualitätsgrenzwertes für das Diesel-Abgasgift NO2
weitgehende Fahrverbote zu verhängen.
ClientEarth Geschäftsführer James Thornton sagt: "Der Dominoeffekt
setzt nun ein. Angesichts der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind die regionalen Gerichte nun
davon überzeugt, dass Diesel-Fahrverbote möglich und vor allem nötig
sind. Auch regionale Behörde erkennen, dass Diesel-Fahrverbote die
einzige Lösung sind, die Luftverschmutzung schnell und effektiv zu
reduzieren. Wir erwarten ähnliche Gerichtsentscheidungen in den
kommenden Monaten. Vor allem die Bundesregierung muss jetzt proaktiv
sein. Es braucht jedoch einheitliche Regelungen und keinen
undurchsichtigen und verwirrenden Flickenteppich. Dafür braucht
Deutschland ein einheitliches System, wie die blaue Plakette. Ohne
starker Federführung, dauert das Dieseldebakel noch länger."
Neueste Untersuchungen des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen
haben am Beispiel Düsseldorf gezeigt, dass mit Einfahrverboten für
Dieselfahrzeuge kurzfristig eine deutliche Annäherung an den seit
2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwert in Höhe von 40 µg/m3
erreicht werden kann. Die Ausgangslage am Aachener Adalbertsteinweg
60 mit 57,3 µg NO2/m3 in 2017 ist mit der Corneliusstraße in
Düsseldorf (58 µg NO2/m3) vergleichbar.
Die gewonnenen Klagen der DUH zur Einhaltung der
Luftqualitätsgrenzwerte in Düsseldorf, Stuttgart und Aachen zeigen,
dass ein Handeln dringend notwendig ist.
Wie dringlich der Handlungsdruck ist, hat auch die EU-Kommission
mit ihrer im Mai 2018 eingereichten Klage gegen die Bundesrepublik
Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltender
Überschreitung der NO2-Grenzwerte deutlich gemacht. Die Klage ist ein
eindeutiges Signal an die Bundesregierung, die ihre Bemühungen
bislang darauf konzentriert hat, der Automobilindustrie keinerlei
Lasten aufzuerlegen.
Hintergrund:
Derzeit führt die DUH in 28 Städten, in denen der
Jahresmittelgrenzwert für NO2 überschritten wird, Klageverfahren für
"Saubere Luft". Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land
Nordrhein-Westfalen wegen anhaltender Überschreitung der
NO2-Grenzwerte in Aachen eingereicht. Selbst die seit August 2015
geltende Fortschreibung des Luftreinhalteplans prognostiziert eine
Grenzwerteinhaltung erst ab 2020.
Im Jahr 2017 wiesen die amtlichen Messungen Überschreitungen des
Jahresmittelwertes für NO2 von 40µg/m³ an zwei Messstellen in Aachen
auf: 42 µg/m³ am Adalbertsteinweg sowie 46 µg/m³ an der
Wilhelmstraße. Messstationen der Stadt haben sogar noch wesentlich
höhere Werte ergeben. So lagen an der Messstation Adalbertsteinweg 60
im Jahresmittel 2017 die Werte bei 57,3 µg/m3 vor, an der Jülicher
Straße bei 51,0 µg/m3, an der Peterstraße bei 52,4 µg/m3 und an der
Monheimsallee bei 51,2 µg/m3. Die bisher umgesetzten Maßnahmen
reichen nicht aus, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Links: Mehr über das Projekt "Right to Clean Air":
http://right-to-clean-air.eu/
Pressekontakt:
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com
Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth
0044 203 030 5951, ebaker@clientearth.org
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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