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MK-Kliniken siegen vor dem BGH gegen RTL und "Team Wallraff" / Kölner Privatsender darf Teile des Beitrages nicht senden und ist den MK-Kliniken wegen Berichterstattung zu Schadenersatz verpflichtet

Geschrieben am 14-06-2018

Hamburg (ots) - Mit Beschluss vom 5. Juni 2018 hat der
Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen ein
Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Die MK-Kliniken hatten am
16.11.2017 einen wichtigen Sieg gegen den Sender von "Team Wallraff"
errungen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung wesentlicher Teile
des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung der MK-Kliniken
weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter stellten auch fest,
dass RTL den MK-Kliniken dem Grunde nach zu Schadensersatz
verpflichtet ist. (OLG Köln 15 U 187/16). Mit dem Beschluss des BGH
ist das Berufungsurteil des OLG Köln vom 16.11.2017 nun
rechtskräftig.

Im Streit um die Team-Wallraff-Berichterstattung konnten die
MK-Kliniken vor dem Oberlandesgericht Köln im vergangenen Jahr einen
wichtigen Sieg erringen: Nicht nur, dass die weitere Verbreitung
wesentlicher Teile des ursprünglichen Beitrages über eine Einrichtung
der MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter
entschieden auch, dass RTL den MK-Kliniken zu Schadensersatz
verpflichtet sind. (OLG Köln 15 U 187/16).

Die Richter des OLG Köln hatten damals zum Verfahren der
MK-Kliniken AG (früher Marseille-Kliniken AG) gegen RTL wegen einer
Reportage über eine Einrichtung in Berlin-Kreuzberg geurteilt. Das
OLG hat die erstinstanzliche Entscheidung zu Gunsten der MK-Kliniken
abgeändert und damit deren Berufung zum Teil stattgegeben. Die
Berufung der Gegenseite wurde zurückgewiesen. Eine Revision wurde von
den Richtern nicht zugelassen. Dagegen legte RTL eine
Nichtzulassungsbeschwerde ein, die nun vom BGH zurückgewiesen wurde.

In seinem Urteil verboten die Richter des OLG Köln nicht nur eine
weitere Passage der Berichterstattung, sondern sie gingen noch ein
ganzes Stück weiter und verpflichteten RTL nun auch (dem Grunde nach)
auf Schadensersatz, was für den Kölner Privatsender teuer werden
könnte.

Zitat aus dem OLG-Urteil: "Zudem wird festgestellt, dass die
Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen sämtlichen Schaden zu
ersetzen, der ihr durch die Veröffentlichung und/oder Verbreitung von
dieser durch das angefochtene Urteil untersagte Äußerungen entstanden
ist und/oder entstehen wird."

Zum Hintergrund: RTL / Team Wallraff hatte im Zuge einer Reportage
über Pflegeheime heimliche Aufnahmen gemacht und dabei u.a. eine
halbnackte, hilfsbedürftige Seniorin gefilmt und einem
Millionenpublikum präsentiert. Dagegen und gegen verschiedene
Vorwürfe in der streitgegenständlichen Reportage haben sich die
Betreiber des Pflegehauses Kreuzberg (MK-Kliniken) erfolgreich
gerichtlich gewehrt.

RTL ließ nach dem vor den Kölner Gerichten verhandelten Beitrag
gleich drei weitere Reportagen über Pflegeeinrichtungen der
MK-Kliniken fertigen. Insgesamt hat RTL also vier Mal (dreimal "Team
Wallraff", einmal "Extra") über Einrichtungen der MK-Kliniken
berichtet. In allen vier Fällen haben die Gerichte dem Kölner
Privatsender ("Bauer sucht Frau", "Adam sucht Eva") eklatante Fehler
beim journalistischen Handwerk bestätigt mit der Folge, dass alle
vier Beiträge, so wie ursprünglich gesendet, nicht weiterverbreitet
werden dürfen.



Pressekontakt:
NAÏMA Strategic Legal Services GmbH
- Uwe Wolff -
Kurfürstenstrasse 114
10787 Berlin
phone: +49 30 2404 8290
Email: backoffice@naima-media.de

Original-Content von: Marseille-Kliniken AG, übermittelt durch news aktuell


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