Motschmann: Reform des Telemedienauftrags sichert Zukunft des Qualitätsjournalismus
Geschrieben am 15-06-2018 |
Berlin (ots) - Unionsfraktion warnt aber vor Folgen für die
mittelständische Filmwirtschaft
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am gestrigen Donnerstag eine
Reform des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags beschlossen.
Dazu erklärt die kultur- und medienpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Reformbeschlüsse der
Ministerpräsidenten für die Online-Angebote der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Einschränkungen.
Die Reform des Telemedienauftrags war nach rund einem Jahrzehnt
überfällig. Voraussetzung war eine Einigung zwischen dem Bund
Deutscher Zeitungsverleger und den öffentlich-rechtlichen Sendern.
Die Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio haben sich
verpflichtet, den Schwerpunkt ihrer Onlineangebote auf Bewegtbild-
und Tonbeiträge zu legen. So verringern sie die Konkurrenz zu den
Zeitungsverlegern. Denn auch private Medienanbieter müssen ihre
journalistischen Angebote im Netz refinanzieren können. Der Beschluss
ebnet nun den Weg in die digitale Zukunft für die Rundfunkanstalten
und die Presseverleger.
Außerdem können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch
die Abschaffung der Sieben-Tage-Regel Filme und Serien zukünftig
deutlich länger in ihren Mediatheken und auf Plattformen wie YouTube
oder Facebook einstellen. Diese Ausweitung geht jedoch zulasten der
mittelständischen Filmwirtschaft, von Dokumentarfilmern und
Drehbuchautoren. Ihnen gehen dadurch wichtige Erlösmöglichkeiten im
Internet verloren.
Gerade in Zeiten von Fake News und Desinformation spielen die
Qualitätsmedien, öffentlich-rechtlich wie privat, eine bedeutende
Rolle in der Demokratie. Für die audiovisuelle Kultur- und
Kreativwirtschaft sind die Beschlüsse der Ministerpräsidenten dagegen
ein schmerzhafter Rückschlag."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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