AOK: Rabattverträge nur noch mit mehreren Partnern nützt vor allem Pharmakonzernen
Geschrieben am 19-06-2018 |
Stuttgart/Berlin (ots) - Die Gesundheitsminister der Länder wollen
sich auf ihrer gemeinsamen Konferenz am 20. und 21. Juni 2018 darüber
verständigen, dass Arzneimittelrabattverträge für Generika bei
versorgungsrelevanten Arzneimitteln zukünftig nur noch mit mehreren
Vertragspartnern möglich sein sollen. Begründet wird dies vor allem
mit einer höheren Versorgungssicherheit für die Patienten.
Der Vorsitzende des Vorstands der AOK-Baden-Württemberg und
Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, Dr.
Christopher Hermann, hält jedoch dagegen: "Die zwanghafte
Mehrfachvergabe von Arzneimittelrabattverträgen nutzt weniger den
Patienten als vielmehr den Interessen der großen Pharmakonzerne, und
die ignorieren nur allzu gerne entscheidende Fakten." So habe die AOK
mit ihren exklusiven Arzneimittelrabattverträgen beispielsweise dafür
gesorgt, dass mehr Patienten ihr Präparat über einen längeren
Zeitraum vom gleichen Anbieter erhalten. Waren es 2006, dem Jahr vor
der Einführung der Arzneimittelrabattverträge, 74 Prozent der
Patienten, lag dieser Anteil 2016 bereits bei 85 Prozent, wie das
Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) anhand von mehr als 45
Millionen wirkstoffbezogenen Profilen von AOK-Arzneimittelpatienten
der Jahre 2006 und 2016 bei generikafähigen Wirkstoffen und
Wirkstoffkombinationen nachweisen konnte.
Versorgungssicherheit braucht Transparenz
Die AOK unterstützt das Anliegen der Gesundheitsminister eine
hochwertige, patientenorientierte und verlässliche
Arzneimittelversorgung sicherzustellen und sieht ebenfalls
gesetzlichen Regelungsbedarf, um Lieferengpässen effektiver zu
begegnen. "Durch die erzwungene Mehrfachvergabe von Rabattverträgen
wird sich die Versorgungssicherheit jedoch nicht verbessern. Im
Gegenteil, dadurch schwindet die Kalkulationssicherheit für einzelne
Hersteller und gerade die kleineren Unternehmen geraten wieder ins
Hintertreffen", ist Hermann sicher. "Darüber hinaus sind die
Sanktionen unserer exklusiven Rabattverträge bei Lieferausfällen
schon heute ein wirksames Instrument zur Erhöhung der
Versorgungssicherheit." Um noch rascher umfassend bei
Lieferschwierigkeiten reagieren zu können, schlägt die AOK eine
verbindliche Meldepflicht zur frühzeitigen Information sowohl der
Krankenkassen als auch von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vor.
Die Schaffung von Transparenz über am Markt befindliche Mengen von
Medikamenten muss auf Ebene von Herstellern, Großhandel und Apotheken
durch eine neutrale Stelle gesichert werden. Zudem sollte über eine
verpflichtende Ausweitung der Lagerbestände bei besonders kritisch
erachteten Wirkstoffen nachgedacht werden.
Hermann weist darüber hinaus auf den wirtschaftlichen Nutzen der
exklusiven Arzneimittelrabattverträge hin. "Bis heute hat die AOK
rund 10 Milliarden Euro eingespart - ein Ergebnis, das seinen Grund
auch in der überzogenen Preispolitik der Pharmaindustrie hat.
Versicherte und Patienten profitieren von diesen Einsparungen, weil
wir dieses Geld in die Versorgung investieren." Das Ansinnen der
Gesundheitsministerkonferenz, Einschränkungen bei Rabattverträgen zu
prüfen, lehnt Hermann deshalb ab: "Versorgungsqualität und
Wirtschaftlichkeit müssen in einem ausbalancierten Verhältnis
zueinander stehen. Zielführend sind Regelungen, die ausgewogen sind
und allen dienen, nicht einseitig den Profitinteressen der großen
Pharmakonzerne."
Pressekontakt:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
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