Neues Pauschalreiserecht: Wer Hotel und Auto zusammen bucht, ist jetzt besser geschützt
Geschrieben am 21-06-2018 |
Berlin (ots) - Wer eine Pauschalreise bucht, kann bereits jetzt
bei Mängeln den Preis mindern und Schadensersatz einfordern. Ab dem
1. Juli 2018 gelten neue Regeln für Pauschalreisen, die mitunter noch
mehr Schutz bieten, teilweise die Reisenden aber auch schlechter
stellen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat die
neuen Regelungen unter die Lupe genommen und erklärt, was die
Änderungen für Verbraucher bedeuten.
69,6 Millionen Reisen buchten die Deutschen laut
Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) 2017 über
Reiseveranstalter und Reisebüros, davon deutlich mehr als 40 Prozent
Pauschalreisen. Bisher hatten Pauschalreisende nach ihrem Urlaub
lediglich einen Monat Zeit, um ihre Ansprüche anzumelden, falls die
Reise mangelhaft war. Jetzt hat der Gesetzgeber die kurze
Ausschlussfrist gestrichen, so dass Urlauber künftig bis zu zwei
Jahre nach Reiseende Ansprüche anmelden können. "Für Reisende ist das
ein großer Vorteil", sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei
Finanztip. "An der kurzen Ausschlussfrist sind viele Urlauber in der
Vergangenheit gescheitert." Trotzdem gilt: Vor Ort muss der Reisende
einen Mangel sofort anzeigen und den Veranstalter auffordern, Abhilfe
zu schaffen.
Was zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise
Außerdem neu: Bisher haben Veranstalter die Kosten für
Übernachtungen oft nur aus Kulanz übernommen, wenn Reisende nicht
zurückfliegen konnten, beispielsweise aufgrund einer
Naturkatastrophe. Zukünftig sind Reisveranstalter gesetzlich dazu
verpflichtet, in solchen Fällen bis zu drei Übernachtungen zu
bezahlen. Und diese Fälle können sich häufen, denn es wird
möglicherwiese mehr unverhoffte Pauschalreisen geben: "Alles, was
zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise", sagt Schön.
"Werden für Flug und Hotel ein gemeinsamer Preis ausgewiesen, haftet
die Plattform oder das Reisebüro nach dem neuen Pauschalreiserecht."
Kostenlose Stornierung nach Preiserhöhung wird schwieriger
Doch nicht alle Neuerungen stärken den Verbraucher. Erhöhen sich
beispielsweise die Treibstoffkosten für den Flug, darf der
Veranstalter die Kosten jetzt leichter an den Reisenden weitergeben.
"Früher konnten Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der
Veranstalter den Preis nach der Buchung um mehr als 5 Prozent erhöht
hat", erklärt Schön. Die Hürde ist mittlerweile höher: "Ab dem 1.
Juli können Urlauber erst dann kostenlos stornieren, wenn sich der
Preis um 8 Prozent erhöht." Ebenfalls schlechter gestellt sind
Reisende, die ein Ferienhaus oder eine Hotelübernachtung einzeln
gebucht haben. Denn dann gilt der Schutz des Pauschalreiserechts
nicht mehr. Doch Schön hat einen Tipp: "Um in den Genuss des
Pauschalreiserechts zu kommen, schließen Sie einfach eine weitere
Leistung ab!"
Auch Tagesreisende sind schlechter gestellt: "Das
Pauschalreiserecht gilt künftig bei Tagesreisen nur noch ab Kosten
von 500 Euro. Ist die Reise nicht so teuer, entfällt der Schutz",
sagt Schön.
Weitere Informationen
http://ots.de/1I0s8m
http://ots.de/D7gBbr
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Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
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