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Landgericht Hamburg: Weiße Löwen und Tiger gewinnen gegen Tierrechtler

Geschrieben am 22-06-2018

München/Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg bestätigt eine
einstweilige Verfügung gegen den selbsternannten Tierrechtler Peter
Hübner. Hübner hatte sich in einem Stern-Interview sachlich falsch
über die weißen Löwen- und Tigerbabys des bekannten Tierlehrers
Martin Lacey jr. aus dem Circus Krone geäußert. Mit Urteil vom 15.
Juni 2018 hat das Gericht das Verbot der zwei falschen Aussagen
bestätigt.

Die bundesweit angesehene Pressekammer (Zivilkammer 24) des
Landgerichts Hamburg hatte dem selbsternannten Tierrechtler Peter
Hübner schon im Februar mit einer einstweiligen Verfügung u. a. die
unrichtige Behauptung verboten, die weißen Löwen und Tiger von Martin
Lacey Jr., die im Circus Krone auftreten, seien das Ergebnis eines
bewusst herbeigeführten Gendefekts. Denn bei der weißen Fellfarbe der
Löwen- und Tigerbabys handelt es sich tatsächlich um eine seltene,
aber natürliche Fellfarbe, wie sie auch bei Löwen und Tigern
vorkommt, die in der Wildnis geboren werden.

In der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch des
Tierrechtlers gegen die einstweilige Verfügung am Freitag, den 15.
Juni 2018, machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass falsche
Behauptungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Die
Pressekammer verkündete daraufhin noch am Tag der Verhandlung das
Urteil und bestätigte das gerichtliche Verbot (Landgericht Hamburg,
Urteil v. 15.6.2018, Aktenzeichen: 324 O 81/18).

Hübner droht jetzt für den Fall, dass er gegen das gerichtliche
Verbot verstößt und die unrichtige Darstellung wiederholt, ein
Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6
Monaten.

"Wir freuen uns über die klare Entscheidung zugunsten des
Tierlehrers Martin Lacey jr. und zugunsten seiner weißen Löwen und
Tiger, die im Circus Krone auftreten" kommentiert Rechtsanwalt Dr.
Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von
Westphalen das Ergebnis der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Scheuerl hat Martin Lacey jr. vor dem Landgericht Hamburg vertreten.
"Herr Hübner kann zwar noch Berufung gegen das klare Urteil
einlegen", so Scheuerl. "Wir sind jedoch zuversichtlich, dass auch
der Pressesenat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg das
zutreffende und wichtige Urteil im Falle einer Berufung bestätigen
würde."



Pressekontakt:
Dr. Walter Scheuerl
Graf von Westphalen Rechtsanwälte
Poststr. 9
20354 Hamburg
Tel.: 040 - 359 22 270
Mob.: 0172 - 43 53 741
E-Mail: w.scheuerl@gvw.com

Original-Content von: Circus Krone GmbH & Co., übermittelt durch news aktuell


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