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LG Hamburg: Haspa muss Schadensersatz leisten

Geschrieben am 22-06-2018

Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger
Sparkasse AG mit Urteil vom 07. Juni 2018 - 321 O 27/16 - erneut zu
einer Schadensersatzverpflichtung verurteilt. Die von HAHN
Rechtsanwälte vertretenen Kläger schlossen im September 2008 mit der
Haspa einen Immobiliendarlehensvertrag. Bei diesen Darlehen steht
Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Frist zur Ausübung
dieses Widerrufsrechts wird jedoch nur durch eine fehlerfreie
Widerrufsbelehrung in Lauf gesetzt, was sich die Kläger nun
erfolgreich zu Nutze machten. Neben der Rückabwicklung des Darlehens
wurde ihnen auch Schadensersatz wegen eines möglichen Zinsschadens
nach Widerruf zugesprochen.

Die von der Haspa überlassene Widerrufsbelehrung war fehlerhaft.
Deswegen übten die Kläger ihr Widerrufsrecht mehr als sieben Jahre
nach Vertragsschluss unter Berufung auf die Fehler in der
Widerrufsbelehrung aus. Vorgerichtlich wies den Haspa den Widerruf
als unwirksam zurück. Daher zogen die Kläger vor das Landgericht
Hamburg und bekamen nun Recht.

"Das Landgericht Hamburg hat unsere Rechtsauffassung hinsichtlich
der Ausstiegsmöglichkeit über den Widerruf bestätigt", kommentiert
der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte die
erstrittene Entscheidung. "Kunden der deutschen Sparkassen sollten
ihre Umschuldungsmöglichkeiten wegen fehlerhafter Vertragsunterlagen
angesichts der noch immer niedrigen Marktzinsen kostenfrei prüfen
lassen", rät Anwalt Hahn. "Das Besondere an diesem Urteil ist, dass
die Haspa wegen ihrer vorgerichtlichen Weigerungshaltung sogar zum
Schadensersatz verurteilt wurde", so Hahn. "Kunden, die ihre Rechte
noch nicht durchgesetzt haben, sollten nunmehr tätig werden", teilt
Hahn abschließend mit.

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte bietet Kunden von Banken und
Sparkassen kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer
Widerrufsmöglichkeit an. Gegen die Haspa hat die Kanzlei in
vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten bereits neun positive Urteile
erstritten. Die Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich.
Dennoch hat die Kanzlei in Widerrufsfällen bundesweit bereits über 50
positive Urteile für Verbraucher erstritten. Weitere Informationen
finden Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger-
und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin,
Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und sein assoziierter Partner
Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank-
und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon
sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN
Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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