Allg. Zeitung Mainz: Niederträchtig / Kommentar von Reinhard Breidenbach zu Pflegeheim-Morden
Geschrieben am 26-06-2018 |
Mainz (ots) - Eine Pflegerin und zwei Pflegehelfer haben
Schutzbefohlene sadistisch gequält und zwei Morde begangen. Auf
entsetzliche Weise wird da der Begriff "Pflege" ins Gegenteil
verkehrt. Deshalb dürfte jemand, der so etwas tut, nie wieder mit dem
Begriff "Pflege" in einem Atemzug genannt werden. Gerade diese Opfer
waren den Tätern besonders hilflos und besonders schutzlos
ausgeliefert, umso niederträchtiger sind deren Verbrechen. Kein Weg
führt an der Erkenntnis vorbei, dass es Menschen gibt, die moralisch
völlig verwahrlost und verkommen sind. Niemand wird so geboren. Dass
er oder sie später so wird, kann die unterschiedlichsten Ursachen
haben. Auf der Suche nach Erklärungen für das menschenverachtende
Gebaren von Tätern wird vor Gericht nicht selten die Tendenz
sichtbar, zu erwägen, ob ihnen verminderte Schuldfähigkeit wegen
einer krankhaften seelischen Störung zuzugestehen sei. Aber bedeutet
es denn schon eine krankhafte seelische Störung, wenn jemand
abgrundtief böse ist? In Lambrecht verurteilte das Gericht zu
"lebenslänglich" und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Konsequenz: Die Verurteilten können nicht schon nach 15 Jahren auf
Bewährung freikommen, sondern vermutlich erst nach 18 oder 20 Jahren.
Aber auch damit kommen die Täter noch glimpflich davon. Das deutsche
Strafrecht hat eine unangemessen milde Sicht auf die Frage, wann ein
Mord, also die besonders verwerfliche Tötung von Menschen, gesühnt
sei. Ein wichtiger Nebenaspekt des Lambrechter Falls: Gäbe es keinen
Pflegenotstand, wäre die Chance größer, frühzeitig tödliche Gefahren
in Pflegeeinrichtungen zu entdecken. Auch das muss aufrütteln.
Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Sylvia Rathjen
Newsmanager
Telefon: 06131/485980
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