Winkelmeier-Becker: Werbung für die Beratung, nicht den Abbruch
Geschrieben am 28-06-2018 |
Berlin (ots) - Sachverständige bestätigen Stärkung der
Schwangerschaftskonfliktberatung
Am gestrigen Mittwoch fand im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestags die Sachverständigenanhörung zu den Anträgen von FDP,
Grüne und Linke zur Änderung bzw. Abschaffung des § 219a StGB
(Werbeverbot für Abtreibungen) statt. Hierzu erklärt die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Die Sachverständigenanhörung hat bestätigt, dass wir die
Konfliktberatung stärken müssen. Sie ist der ideale Ort, um sämtliche
Informationen, einschließlich der Adressen von durchführenden Ärzten,
zu vermitteln. Das können wir noch verbessern und verbindlicher
gestalten. Die unabhängige Beratung ist der zentrale Kern der
aktuellen ausgewogenen Regelung, die das Lebensrecht des Kindes und
das Entscheidungsrecht der Mutter anerkennt. Wir bräuchten eigentlich
Werbung für die Beratung, nicht für den Schwangerschaftsabbruch.
Wenn Ärzte und Ärztinnen sich in Einzelfällen von Demonstranten
bedrängt und insgesamt verunsichert fühlen, so würde eine Streichung
von § 219a StGB daran nichts ändern. Es ist aber auch klar: wenn eine
Frau sich nach Beratung und Bedenkzeit für den Abbruch entscheidet,
gehört das professionelle medizinische Angebot durch die Ärzte auch
zu dem, was der Staat gewährleisten muss. Ärzte und Ärztinnen, die
dies anbieten, sind nicht dafür zu kritisieren. Es gehört aber zum
verfassungsrechtlich notwendigen Schutzkonzept, dass § 219a StGB den
Verzicht auf Werbung verlangt.
Leider spielte das Lebensrecht des Kindes bei den
Sachverständigen, die die Abschaffung des Werbeverbots befürworten,
kaum eine Rolle. An dieser Einseitigkeit der Argumente krankt die
gesamte Debatte um die Streichung des Werbeverbots.
Die peinliche Störaktion einer kleinen Gruppe Aktivistinnen hat
gezeigt, dass es vielen auch gar nicht um das Werbeverbot, sondern um
die Aufkündigung des gesellschaftlichen Kompromisses zum § 218 StGB
geht. Das wird es mit der CDU/CSU-Fraktion nicht geben."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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