Politiker in Potsdam verschärfen das Brandenburger Bestattungsgesetz
Geschrieben am 03-07-2018 |
Lindau am Bodensee (ots) -
In Potsdam stimmte am vergangenen Mittwoch eine knappe Mehrheit
der Landespolitiker für ein restriktiveres Bestattungsgesetz, obwohl
nach einer repräsentativen Umfrage mehr als 70% der Bevölkerung für
größere individuelle Freiheiten und eine Liberalisierung der
Bestattungsgesetzgebung sind.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf verhindert nicht nur eine
künftige Liberalisierung der Bestattungskultur im Bundesland
Brandenburg - Er schränkt heute bestehende Wahlfreiheiten der Bürger
künftig sogar ein.
Bestattungsgesetz in Brandenburg wird restriktiver
Am vergangenen Mittwoch, den 13.06.2018 hat der Landtag des
Bundeslandes Brandenburg über verschiedene Änderungsanträge zum
Gesetz zur Änderung bestattungs- und gräberrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 6/7368) beraten und abgestimmt. Dabei wurde der
Änderungsantrag (Drucksache 6/9066) in sehr knapper Entscheidung von
52% vom Landtag angenommen.
Im Fokus dieses Änderungsantrags steht die Streichung des von der
Landesregierung auf Wunsch des Städte- und Gemeindebundes
aufgenommenen Passus bezüglich der Möglichkeit zur Entnahme
geringfügiger Mengen Kremationsasche für die Verwendung in
Erinnerungsobjekten. Dieser Passus, der im Einklang mit der
gesellschaftlichen Entwicklung eine zeitgemäße Öffnung der
Bestattungskultur in Brandenburg versprach, fand den Beifall aller
betroffenen Bestatterverbände, der Verbraucherinitiative Aeternitas
e.V. sowie auch der eindeutigen Mehrheit der Bevölkerung in
Deutschland.
Erheblicher und letztlich erfolgreicher Widerstand gegen die
beabsichtigte Liberalisierung im Bestattungswesen kam vor allem von
den Führungen der evangelischen und katholischen Kirchen in
Brandenburg-Berlin. Begründet wurde dieser Widerstand nicht
theologisch, sondern durch Verweis auf die angebliche Verletzung der
Menschenwürde, sowie eine angebliche "Versachlichung" des
verstorbenen Menschen durch die Existenz von Erinnerungsobjekten.
Daneben wird angeprangert, dass diese Erinnerungsobjekte lediglich
als teure Statusobjekte fungieren und angeblich der
Kommerzialisierung des Todes dienen.
Unter Erinnerungsobjekten sind hierbei Glasobjekte,
Erinnerungsdiamanten, Edelsteine und auch Miniurnen, die allesamt
sehr geringe Mengen Kremationsasche enthalten können, zu verstehen.
Diese Erinnerungsobjekte sind sinnvolle Hilfen bei der Trauerarbeit
und erfreuen sich im In- und Ausland einer steigenden Beliebtheit.
Sowohl der Besitz als auch die Herstellung der Erinnerungsobjekte ist
im europäischen Ausland legal. Weder verdrängen sie die Beisetzung
(der verbleibenden Kremationsasche) auf einem Friedhof, noch sind sie
mit der berüchtigten "Urne auf dem Kaminsims" gleichzustellen. Sowohl
international als auch national sind sie von Bestatterverbänden und
-organisationen bis auf wenige Ausnahmen akzeptiert.
Im Kontrast zu beiden christlichen Kirchen vermögen wir keine
Verletzung der Menschenwürde durch die Existenz der
Erinnerungsobjekte zu erkennen. In aller Regel wird die Entscheidung
hierfür bereits zu Lebzeiten in Abstimmung mit dem Lebenspartner und
der Familie verantwortungsvoll und bewusst getroffen. Es ist die
autonome und individuelle Entscheidung mehrerer Personen im
familiären Konsens. Nach unserer Auffassung steht es daher auch
keiner Organisation zu, diese persönliche Wahlfreiheit flächendeckend
einzuschränken und die persönliche Entscheidung Einzelner mittels
eines nicht näher differenzierten Verweises auf die Menschenwürde zu
diskreditieren bzw. zu verhindern.
Das Argument einer "Versachlichung" und Kommerzialisierung der
verstorbenen Person mutet vor dem Hintergrund der aktuellen
Bestattungskultur merkwürdig und befremdlich an. Auch die Grabstätte
auf dem Friedhof ist eine real existierende "Sache" - nur eben
ortsgebunden. Je nach Wunsch und eingesetztem finanziellen Potential
ist diese immer auch ein Statusobjekt gewesen. In extremster
Ausprägung des Statusdenkens sind dies Mausoleen, deren Erhalt der
Landtag in Brandenburg nun mit dem gleichen Gesetz fördern möchte.
Die Kommerzialisierung im Bestattungswesen hat bereits vor vielen
Jahrzehnten begonnen und eine Diffamierung der Erinnerungsobjekte als
Statusobjekt erscheint daher weder schlüssig noch sinnvoll.
Kein Erinnerungsobjekt enthält mehr als wenige Gramm
Kremationsasche - keinesfalls kann die verstorbene Person auf diese
Weise zu einer "Sache" werden. So benötigen Erinnerungsdiamanten, die
zu maximal 2 Karat bzw. 0.4 Gramm wachsen können, beispielsweise
höchstens 1.5 Gramm Kohlenstoff der verstorbenen Person. Es wird
daher immer auch einen Ort der Beisetzung geben.
Es ist bedauerlich, dass Gesprächs- und Informationsangebote
seitens der Hersteller und Anbieter der Erinnerungsobjekte weder von
den Kirchen, noch - von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen - den
Landtagsabgeordneten vor der Abstimmung angenommen wurden. Somit
konnten die vielschichtigen Bedürfnisse und Wünsche der Angehörigen
vom Landtag auch nicht umfänglich erkannt werden. Die daraus folgende
nach unserer Sicht fehlgeleitete Wahlentscheidung befremdet, denn die
gewählten Landespolitiker folgten eher den Interessen der
christlichen Kirchen als dem Wunsch und Bedürfnis ihrer Wähler.
Dass die Bevölkerung Brandenburgs, die gemäß Zensus von 2011 zu 3%
der katholischen und zu 18% der evangelischen Kirche angehört, selbst
in der Lage ist, verantwortungs- und pietätvoll mit den vielen
Facetten des Todes und der Bestattung von Angehörigen umzugehen, wird
ihr vom Landtag nun durch eine paternalistische Absage abgesprochen.
Regionale, soziale und gesellschaftliche Besonderheiten des
Bundeslandes Brandenburg spiegeln sich nicht in dem Entwurf zum
Gesetz zur Änderung bestattungs- und gräberrechtlicher Vorschriften
wider. Dies ist insofern bedauerlich, als dass die
Bestattungsgesetzgebung bewusst der Verantwortung der Bundesländer
unterstellt ist, um die regionalen Sitten und Gebräuche zu
berücksichtigen.
Der nun in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossene
Änderungsantrag verhindert jedoch nicht nur eine künftige
Liberalisierung der Bestattungskultur in Brandenburg - Er schränkt
heute bestehende Wahlfreiheiten in der Zukunft sogar ein!
In der Lesung des Landtags nicht erwähnt und somit von der Presse
und in Folge auch in der Öffentlichkeit bislang völlig unbemerkt
geblieben ist der zweite Teil des vorgenannten Änderungsantrages:
dieser stellt im Hinblick auf die Regierungsabsicht, das
Bestattungsrecht zu liberalisieren eine rechtliche Kehrtwendung um
180 Grad dar und verschärft das Bestattungsrecht in Brandenburg
signifikant. Der in den Entwurf des Bestattungsgesetzes eingeflossene
neue Passus lautet, dass wer:
".. die Totenasche ganz oder teilweise der Beisetzung entzieht,
oder die Möglichkeit zur Entziehung vermittelt oder bei der
Herstellung von Sachen verwendet oder die Möglichkeit zur Herstellung
vermittelt..."
eine dann zu ahndende Ordnungswidrigkeit begeht.
Mit diesem Zusatz wird die heute bestehende Möglichkeit für Bürger
des Bundeslandes Brandenburg, sich außerhalb ihres Bundeslandes ein
Erinnerungsobjekt fertigen und bestatten zu lassen, künftig verboten
und unter Strafe gestellt. Genauso strafbar soll nun neu auch deren
Vermittlung sein.
Die Algordanza sieht in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf eine
paternalistische und unwürdige Beschneidung der Wahlfreiheit der
Brandenburger Bevölkerung im Bestattungsbereich. Dieser Entwurf ist
schlichtweg aus der Zeit gefallen und steht konträr zur
gesellschaftlichen Entwicklung in der aktuellen deutschen
Bestattungskultur. Ob ein solches Verbot verfassungsrechtlich
überhaupt zulässig sein kann, wird bereits geprüft.
Aber es stellt sich nicht nur die Frage des "Warum nur?". Was
diesen neu eingefügten Passus vollends absurd erscheinen lässt, ist
die Frage der rechtlichen und technischen Umsetzung dieser geplanten
künftigen Ordnungswidrigkeit:
Müssen Anbieter von Erinnerungsobjekten künftig explizit für die
Region Brandenburg das Internet sperren und Anzeigen in Zeitschriften
schwärzen? Darf man im Land Brandenburg noch über die Existenz von
Erinnerungsobjekten sprechen oder ist das dann schon eine abmahnbare
Vermittlung? Was passiert, wenn ein Nicht-Brandenburger in
Brandenburg tödlich verunglückt und die Familie sich für ein
Erinnerungsobjekt entscheidet oder er sich vorher dafür ausgesprochen
hatte? Wie soll das Gesetz künftig umgesetzt und kontrolliert werden?
Es stellt sich die Frage, ob den Abgeordneten bei der Anzahl
verschiedener Änderungsanträge und der Komplexität der Materie die
massive und langfristige Bedeutung dieses rechtlich gewagten Passus
wirklich umfänglich bewusst war.
Auch künftig wird die Algordanza die Entwicklung einer zeitgemäßen
Bestattungskultur in Deutschland und Brandenburg aktiv unterstützen.
Seit mehr als 14 Jahren bieten die Erinnerungsdiamanten der
Algordanza einer permanent wachsenden Gemeinschaft im In- und Ausland
Trost und Hilfe. Als Mitglied sowohl internationaler, als auch
nationaler Bestattungsverbände achten wir dabei alle Menschen,
unabhängig von deren Glaubensbekenntnis und Bräuchen und richten uns
stets nach den örtlichen, nationalen und internationalen
Bestimmungen, Verordnungen, Vorschriften und Reglementen.
Im Interesse unserer Kunden, unserer Mitarbeiter und der
Bestattungskultur werden wir sämtliche zur Verfügung stehenden
Rechtsmittel ausschöpfen und uns auch in Zukunft dafür einsetzen, der
Bevölkerung Brandenburgs und Deutschlands eine würdige und zeitgemäße
Gesetzgebung zu ermöglichen. Die erhebliche Diskrepanz zwischen der
Einstellung der Bevölkerung und der politischen Entscheidung im
Kontext Sterben/Tod/Trauer ist bedauerlich und unerklärlich.
Ergebnis einer EMNID-Umfrage zum Thema Bestattungskultur:
Befragungszeitraum: 20.07.-25.07.2017, Bundesweit,
Stichprobengröße: 1002 Befragte, Details im Anhang:
1. Sollte Ihrer Ansicht nach über Form und Art der Bestattung in
Deutschland ...
a. jeder selbst entscheiden können oder, 72%
b. sollte es dafür verbindliche Regeln für alle geben? 25%
c. weiß nicht, keine Angabe 2%
2. Sollte der Besitz von Erinnerungsdiamanten aus dem Kohlenstoff der
Asche Verstorbener in Deutschland erlaubt sein?
a. ja 63%
b. nein 24%
c. weiß nicht, keine Angabe 13%
3. In einen solchen Erinnerungsdiamanten können Teile der restlichen
Asche des Verstorbenen eingearbeitet werden. Verletzt das Ihrer
Ansicht nach die Totenruhe oder die Würde des Verstorbenen?
a. ja 21%
b. nein 71%
c. weiß nicht, keine Angabe 8%
Pressekontakt:
Algordanza Erinnerungsdiamanten GmbH
Frank Ripka
Kemptener Str. 8
88131 Lindau am Bodensee
Web: www.algordanza.com
Mail: medien@algordanza.com
Tel: 00800 7400 5500
Mob: 0176 2040 7814
Original-Content von: Algordanza Erinnerungsdiamanten GmbH, übermittelt durch news aktuell
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