Gesund arbeiten im Büro - Neue Branchenregel gibt Hinweise zum Arbeitsschutz in Bürobetrieben
Geschrieben am 03-07-2018 |
Berlin (ots) - Nahezu die Hälfte aller Beschäftigten in
Deutschland arbeitet in einem Büro. Das entspricht fast 17 Millionen
Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen - Tendenz steigend. Für viele
dieser Menschen bedeutet das: Sie bewegen sich wenig bei der Arbeit.
Die Folge: Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems liegen bei den
Fehltagestatistiken weit vorn. Aber das ist nur ein Aspekt, den der
Arbeitsschutz im Büro berücksichtigen muss. Umfassende Informationen
über Sicherheit und Gesundheit im Büro erhalten Verantwortliche in
der neuen DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe" der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Belastungen reduzieren
Wie können Führungskräfte die Arbeitsorganisation so gestalten,
dass ein möglichst gutes psychosoziales Arbeitsumfeld für die
Beschäftigten entsteht? Wie sieht ein ergonomischer Büroarbeitsplatz
aus? Was ist bei Beleuchtung und Lärmschutz im Büro zu beachten? Die
neue Branchenregel gibt Antworten auf diese und zahlreiche weitere
Fragen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Im
Fokus steht die Prävention potenzieller Belastungen am Arbeitsplatz.
Die Branchenregel berücksichtig dabei verschiedene Arbeitsbereiche in
Bürobetrieben. Nicht nur das Büro selbst, sondern zum Beispiel auch
den Technikbereich, den Empfang und die mobil arbeitenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Rechtliche Grundlagen verständlich machen
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein
neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern
fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen
einer bestimmten Branche verständlich zusammen. An der Ausarbeitung
der DGUV-Regel für Bürobetriebe waren neben den Experten der
Unfallversicherungsträger auch Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter
beteiligt.
"Die neue Schrift berücksichtigt bereits die Änderungen, die sich
durch die Integration der Bildschirmarbeitsverordnung in die
Arbeitsstättenverordnung ergeben haben." sagt Andreas Stephan, Leiter
des DGUV-Sachgebiets Büro und Präventionsexperte der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). "Unternehmerinnen und
Unternehmer sowie die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes
finden hier wertvolle Hinweise zu praxisgerechten Lösungen im Büro."
Praxistipps und Arbeitsschutz-Maßnahmen
Die Leserinnen und Leser der Branchenregel erhalten die
wichtigsten Informationen zu jedem Aspekt des Arbeitsschutzes auf
einen Blick. Die einzelnen Kapitel sind übersichtlich in rechtliche
Grundlagen und weiterführende Informationen, potenzielle Gefährdungen
und mögliche Präventionsmaßnahmen gegliedert. Praxistipps,
Übersichten und grafische Darstellungen erleichtern die Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben.
Interessierte können die DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe"
in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen:
http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26808
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030-288763-768
E-Mail: presse@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell
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