Premiere aus Karlsruhe: Erstmals BGH-Urteil live bei phoenix - Donnerstag, 12. Juli 2018, ab 10.55 Uhr
Geschrieben am 06-07-2018 |
Bonn (ots) - Können Eltern das Facebook-Konto ihres verstorbenen
Kindes erben? Darüber urteilt am Donnerstag der Bundesgerichtshof in
Karlsruhe. Die Mutter eines minderjährigen Mädchens, das vor sechs
Jahren an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich
verletzt worden war, will auf das Facebook-Konto ihrer Tochter
zugreifen und fordert unter anderem Zugang zu den Chatnachrichten. So
hofft sie, mehr über die Todesumstände ihres Kindes herauszufinden:
War es Suizid? Wurde die Tochter gemobbt? Doch der US-Konzern
verweigert den Zugriff und argumentiert, dass von der Offenlegung der
Nachrichten auch andere Nutzer betroffen wären, die mit der damals
15-Jährigen gechattet hatten.
phoenix überträgt zum ersten Mal eine Entscheidung des
Bundesgerichtshof live. Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam ist vor
Ort und meldet sich mit seiner Einschätzung zum Urteil.
Pressekontakt:
phoenix-Kommunikation
Pressestelle
Telefon: 0228 / 9584 192
Fax: 0228 / 9584 198
presse@phoenix.de
presse.phoenix.de
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