Urteil im NSU-Prozess - Aufarbeitung muss weitergehen
Geschrieben am 11-07-2018 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt
angesichts des Urteils im NSU-Prozess:
"Das heutige Urteil im NSU-Prozess ist eine wichtige Zäsur in der
strafrechtlichen Aufarbeitung der NSU-Verbrechen. Doch die gebotene
Aufarbeitung muss weitergehen. Bereits 2013 verdeutlichte der
Abschlussbericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des
Bundestags, dass es systemische Mängel bei der Aufklärung und
Bearbeitung rassistisch motivierter Straftaten in Deutschland gibt.
Die über Jahre erfolglosen einseitigen Ermittlungen, in denen das
Motiv für die Verbrechen vor allem im Umfeld der Opfer und im Bereich
der Organisierten Kriminalität gesucht wurde, sind auch mit
Einstellungs- und Verhaltensmustern zu erklären, die auf
rassistischen Stereotypen basierten.
Die Regierungsparteien, die die Empfehlungen der
NSU-Untersuchungsausschüsse im Koalitionsvertrag als
handlungsleitenden Maßstab hervorgehoben haben, sollte den begonnen
Reformprozess in Polizei und Justiz in Bund und Ländern fortführen.
Der Bundesgesetzgeber hat bereits die Rechtsgrundlagen für die Arbeit
von Polizei und Staatsanwaltschaft geändert, um die Effektivität bei
der Strafverfolgung rassistisch motivierter Straftaten zu steigern.
Die Auswirkungen der rechtlichen Änderungen sind bisher aber nicht
evaluiert. Zahlreiche Initiativen, Organisationen und Betroffene
berichteten nach wie vor über Defizite bei der Strafverfolgung
rassistisch motivierter Taten und diskriminierendes Handeln durch die
Behörden.
Wir empfehlen Bund und Ländern, die Behörden weiter zu
sensibilisieren und eine unabhängige Untersuchung zu den Auswirkungen
der rechtlichen Änderungen in Auftrag zu geben. Sie bietet die Chance
zu prüfen, ob nach den NSU-Verbrechen rassistisch motivierte
Straftaten nun in angemessener Weise wahrgenommen und verfolgt werden
und ob im Rahmen der Ermittlungen ein angemessener und sachgerechter
Umgang mit den Betroffenen erfolgt."
Weitere Informationen Stellungnahme (22.06.2017): Werden die
Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages
tatsächlich umgesetzt? Künftige Bundesregierung sollte unabhängige
Untersuchung initiieren http://ots.de/BeblpL
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
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