Rückruf Valsartan-haltiger Medikamente: Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert
Geschrieben am 13-07-2018 |
Berlin (ots) - Patienten, die ein Herz-Kreislauf-Medikament mit
dem Wirkstoff Valsartan einnehmen, das wegen einer möglicherweise
krebserregenden Verunreinigung zurückgerufen wurde, sollten ihren
Arzt und ihre Apotheke kontaktieren. Valsartan wird z. B. gegen hohen
Blutdruck oder Herzschwäche eingesetzt. Betroffen sind verschiedene
Mono-Präparate mit 40, 80, 160, 320 mg Wirkstoff und zudem einige
Kombinationspräparate Valsartan-comp bzw. -HCT 12,5, 25 mg). Ob der
Wirkstoff Valsartan in einem Medikament enthalten ist, steht auf
jeder Packung bzw. ist Bestandteil des Arzneimittelnamens. Die
Präparate einer Reihe von Herstellern wurden EU-weit zurückgerufen;
diese dürfen nicht mehr in Apotheken abgegeben werden.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK)
informiert: "Die zuständige Bundesoberbehörde geht derzeit davon aus,
dass kein akutes Gesundheitsrisiko für Patienten besteht. Es gilt
weiterhin, dass Valsartan-haltige Präparate nicht ohne Rücksprache
mit dem Arzt abgesetzt werden sollen", sagt Prof. Dr. Martin Schulz,
Vorsitzender der AMK. "Patienten, die ein Arzneimittel mit Valsartan
einnehmen, können sich im Internet unter http://ots.de/otmTCK
informieren und/oder in ihrer Apotheke beraten lassen, ob ihr
Medikament von den aktuellen Rückrufen betroffen ist und welche
Maßnahmen sie gemeinsam mit dem Arzt und Apotheker ergreifen können."
In den Fällen, in denen Patienten wegen eines Rückrufs auf ein
anderes Präparat wechseln müssen, muss der Arzt ein neues Rezept
ausstellen. Schulz: "Apotheker dürfen eine angebrochene Packung nicht
einfach gegen eine neue austauschen - alle Valsartan-haltigen
Arzneimittel unterliegen der Rezeptpflicht. Für nicht von der
Zuzahlung befreite Versicherte wird leider wieder eine Zuzahlung
fällig. Die Apotheken müssen diese Zuzahlung in voller Höhe an die
jeweilige Krankenkasse weiterleiten." Da aber bereits eine große
bundesweite Krankenkasse angekündigt hat, dass sie ihren Versicherten
die Zuzahlung erstattet, empfiehlt sich ggf. auch eine diesbezügliche
Rücksprache mit der Krankenkasse.
Durch die Vielzahl an betroffenen Patienten, kann nicht
ausgeschlossen werden, dass Ersatzpräparate nicht mehr in
ausreichender Menge auf dem Markt verfügbar sind. In diesem Fall
empfiehlt sich die Umstellung auf einen vergleichbaren Wirkstoff,
nach Entscheidung durch den behandelnden Arzt.
Weitere Informationen unter www.abda.de und
www.arzneimittelkommission.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
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