Kein Ende mit Schrecken / Das müssen Kreditnehmer beim Ausstieg aus der Immobilienfinanzierung beachten
Geschrieben am 24-07-2018 |
Hamburg (ots) - Der Kauf eines Eigenheims gilt in der Regel als
Anschaffung für das ganze Leben. Doch manchmal kommt es anders und
ein Ausstieg aus der bestehenden Baufinanzierung ist nötig, bevor die
Immobilie vollständig abbezahlt ist. "So können zum Beispiel
Scheidung, Jobwechsel, Krankheit, Todesfall oder Umzug zu einem
Verkauf des Hauses führen. Manchmal kann auch das Darlehen nicht mehr
zu den bestehenden Bedingungen fortgeführt werden. Ein Blick in den
Kreditvertrag gibt Aufschluss darüber, in welchen Fällen und zu
welchen Bedingungen eine Kündigung überhaupt möglich ist", erklärt
Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals
Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Einnahmen
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung während der Zinsbindung besteht
die Bank in der Regel auf die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Diese soll dem Kreditinstitut den Verlust ausgleichen, den es durch
die entgangenen Zinseinnahmen aus der Finanzierung erleidet. "Die
Vorfälligkeitsentschädigung fällt meist recht hoch aus, so dass -
abhängig von Zins und Restlaufzeit - schnell mehrere zehntausend Euro
zusammenkommen", weiß Scharfenorth. Wer also einfach nur das günstige
Zinsniveau nutzen und deswegen aus einem alten Darlehensvertrag mit
höheren Zinsen aussteigen möchte, ist nicht nur auf die Kulanz seiner
Bank angewiesen, sondern hat in der Regel auch keinen finanziellen
Vorteil. Wichtig für den Verbraucher zu wissen: Die Bank muss eine
Sondertilgung, sofern im Vertrag vereinbart, in die Berechnung der
Entschädigung mit einbeziehen und davon ausgehen, dass der
Kreditnehmer diese jährlich auch geleistet hätte. So reduziert sich
die Summe erheblich.
Sonderkündigung nur in Ausnahmefällen
Bei Verkauf der Immobilie steht dem Kreditnehmer immer das Recht
zur Sonderkündigung mit einer Frist von sechs Monaten zu. Auch wenn
Immobilienbesitzer einen größeren Kreditrahmen benötigen, diesen aber
nur bei einer anderen Bank erhalten und die Immobilie dafür als
Sicherheit dienen muss, ist die Höhe der Ablösesumme begrenzt. Vom
Gesetzgeber aus gibt es auch die Möglichkeit, nach zehn Jahren einen
Darlehensvertrag mit Zinsbindung, unter Einhaltung der
Kündigungsfrist von sechs Monaten, kostenfrei ganz oder in Teilen zu
kündigen. Dies gilt auch wenn vertraglich eine Laufzeit von 15 oder
mehr Jahren vereinbart wurde. In diesem Fall können sich
Immobilienbesitzer aktuell günstige Zinsen ohne finanzielle Nachteile
sichern. Tagesaktuelle Zinsen für die Baufinanzierung und
Immobilienfinanzierung von mehr als 400 Banken, Versicherungen sowie
regionalen Sparkassen und Volksbanken finden Interessierte hier:
https://www.baufi24.de/tagesaktuelle-hypothekenzinsen/
Über Baufi24
Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de/
Pressekontakt:
Unternehmenskontakt: Baufi24 GmbH
Stephan Scharfenorth,
Tel. +49 (0) 800 808 4000
E-Mail: redaktion@baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy,
Walter Hasenclever,
Tel: +49 421 42 76 37 39,
Mobil: +49 171 493 57 83, E-Mail: wh@hasencleverstrategy.de
Original-Content von: Baufi24 GmbH, übermittelt durch news aktuell
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