Kontrollen viel zu selten? Geflügelhalter wirken Eindruck entgegen: "Ich habe jede Woche eine Kontrolle im Stall"
Geschrieben am 24-07-2018 |
Berlin (ots) - Werden deutsche Nutztierbestände zu selten
kontrolliert? Das suggerieren verschiedene Medienberichte der
vergangenen Tage mit Schlagzeilen wie "Alle 48 Jahre eine Kontrolle".
Diesem irreführenden Eindruck tritt der ZDG Zentralverband der
Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. mit Entschiedenheit entgegen.
"Behördliche Kontrollen gehören für jeden Geflügelhalter zum völlig
normalen Arbeitsalltag. Ausnahmslos jeder Durchgang wird im Stall von
einem Amtsveterinär überprüft - das ist in der Nutztierhaltung in
Deutschland einmalig", stellt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke
klar. In der Putenhaltung gibt es im Rahmen dieser
"Lebendtierbeschau" entsprechend ca. drei bis vier amtliche
Kontrollen pro Jahr, in der Hähnchenhaltung sind es rund sieben bis
acht. Das bedeutet im Klartext: Mindestens alle fünf Wochen bzw. alle
drei Monate ist ein Amtsveterinär zur behördlichen Kontrolle im
Geflügelstall - und eben nicht nur alle 48 Jahre.
Die aktuellen Meldungen erwecken zudem fälschlicherweise den
Eindruck, allein der Staat könne eine zuverlässige Kontrolle von
Tierschutz und Tierwohl in der Nutztierhaltung gewährleisten. "Das
geht an der Realität in unseren Ställen völlig vorbei", sagt
Friedrich-Otto Ripke. So gut und wichtig staatliche Kontrollen
zweifelsohne seien, so sinnvoll und unverzichtbar sind zugleich die
kontinuierlichen, engmaschigen Eigenkontrollen durch den Tierhalter
selber, den bestandsbetreuenden Veterinär, den Berater des
Vermarkters und wirtschaftsgetragene Qualitätssicherungssysteme.
Ripke: "Unsere starken Eigenkontrollen sichern das gute deutsche
System der Geflügelhaltung."
Wie hoch die Kontrolldichte in der deutschen Geflügelhaltung
tatsächlich ist, zeigt Rainer Wendt, ZDG-Vizepräsident und
Vorsitzender des Bundesverbandes bäuerlicher Hähnchenerzeuger e. V.
(BVH), exemplarisch für die Hähnchenhaltung auf. "Ich habe jede Woche
mindestens einen Kontrollbesuch im Stall", sagt Wendt, der in
Niedersachsen rund 125.000 Hähnchen in drei Ställen hält. Konkret
sieht das für seinen Betrieb so aus:
- Amtsveterinär - mindestens zwei Kontrollen pro Durchgang:
Zweimal während eines jeden Durchgangs kommt der Kreisveterinär
zur obligatorischen Lebendtierbeschau vor dem Ausstallen in den
Stall - einmal am ca. 25. Tag eines jeden Durchgangs vor dem
Vorfangen, einmal vor dem endgültigen Ausstallen der Tiere am
ca. 35. Tag. Darüber hinaus kann der Amtsveterinär auch
jederzeit unangekündigt den Stall besuchen.
- Bestandsbetreuender Tierarzt - mindestens zwei Kontrollen pro
Durchgang: Ebenfalls mindestens zweimal während eines jeden
Durchgangs überprüft der bestandsbetreuende Tierarzt die
Gesundheit der Tiere im Stall - am 10. Tag vor der Impfung der
Tiere, dann noch einmal um den 25. Tag herum vor dem Vorfangen.
Zudem kommt der Tierarzt jederzeit auf Wunsch des
Geflügelhalters bei Auffälligkeiten im Bestand in den Stall.
- Berater des Vermarkters - mindestens zwei Kontrollen pro
Durchgang: Gleichfalls mindestens zweimal während eines jeden
Durchgangs sind die geschulten Berater des
Geflügelfleischvermarkters im Bestand und kontrollieren Zustand
und Wohlbefinden der Herde.
- QS-System - mindestens eine Kontrolle alle zwei Jahre: Alle zwei
Jahre findet das QS-Systemaudit statt, darüber hinaus ggf.
zwischendurch unangekündigte Spotaudits (pro Jahr 50 Prozent der
Betriebe). Die QS-Kontrollen sind grundsätzlich
risikoorientiert, das heißt: Ist ein Betrieb auffällig geworden,
hat er mit häufigeren Kontrollen zu rechnen, jährlich oder sogar
alle sechs Monate.
- Initiative Tierwohl - mindestens zwei Kontrollen pro Jahr: Nimmt
ein Betrieb an der Initiative Tierwohl Geflügel (ITW) teil,
kommen zudem mindestens zweimal jährlich unabhängige
Kontrolleure im ITW-Auftrag in den Stall - zum großen ITW-Audit
sowie zum unangekündigten "Bestandscheck" mit Fokus auf
tierwohlrelevante Kriterien.
Pressekontakt:
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
Christiane von Alemann
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de
Original-Content von: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell
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