Deutsche Umwelthilfe fordert soliden Schutz wilder Robben in Mecklenburg-Vorpommern
Geschrieben am 27-07-2018 |
Wolgast/Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert Einstellung
des Ermittlungsverfahrens durch Staatsanwaltschaft Stralsund wegen
Tötung von 23 Kegelrobben - Mangelnde Umsetzung von Naturschutzrecht
hilft weder Fischern noch Robben - DUH fordert Managementplan zum
Wohl von Fischern und Robben und erarbeitet Aktionsplan
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die von der
Staatsanwaltschaft (StA) Stralsund angekündigte Einstellung des
Ermittlungsverfahrens gegen einen oder mehrere Fischer wegen Tötung
von 23 Kegelrobben in Fischfanggeräten innerhalb von circa zwei
Monaten im Herbst vergangenen Jahres. Das bisherige Robben-Management
des Landes Mecklenburg-Vorpommern hält die DUH für unzureichend und
verlangt einen ausgewogenen Ansatz, der sowohl Fischern als auch den
Wildtieren zugutekommt.
Wie aus Medienberichten hervorgeht, begründete die StA Stralsund
die geplante Einstellung des Verfahrens damit, dass der Tatnachweis
nicht mit der für eine Anklage notwendigen Sicherheit habe geführt
werden können. Nach Informationen der DUH erfolgte allerdings nach
der Anzeige im Dezember 2017 im Rahmen der Beweisaufnahme weder ein
Sicherstellen von Netzen der Verdächtigen noch die notwendige
Entnahme von Robben-Gewebeproben an den Reusen zwecks eines
DNA-Vergleichs mit den geborgenen Robbenkadavern. Erst im Februar
2018 hatte die StA hierzu verlauten lassen, die entsprechenden
Gen-Analysen der Gewebeproben seien "zu teuer". Das Angebot der
Gen-Analyse im Rahmen eines laufenden Forschungsprojektes wurde
allerdings durch die StA nicht wahrgenommen. Zudem war ein
verdächtiger Fischer von der StA vorgeladen, erschien aber dort nicht
- bislang ohne Konsequenzen.
"Verstöße gegen das Naturschutzrecht müssen konsequent verfolgt
werden, zumal es sich bei den Fällen unseres Erachtens allein schon
wegen der Wiederholung der Tötungsereignisse erkennbar um eine
Straftat handelt. Hier sind die Schuldigen zu ermitteln. Es darf in
einem Rechtsstaat nicht sein, dass Beweise nicht oder nur
unzureichend erhoben werden", kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer
Sascha Müller-Kraenner.
Ein Abschluss des Ermittlungsverfahrens führe dazu, dass der
Tatverdacht weiterhin im Raum steht, zumal zur fraglichen Zeit nur
sehr wenige Fischer in der Region mit eben jenen Großreusen
arbeiteten, in denen die Robben mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
ertranken. So brächten wenige mögliche "schwarze Schafe" den ganzen
Berufsstand der Fischer in Mecklenburg-Vorpommern in Misskredit.
Die DUH setzt sich für ein Miteinander von Fischern und Robben ein
und fordert im Umgang mit europaweit geschützten Wildtieren wie Wolf,
Fischotter und Kegelrobbe ein konstruktives und präventives
Konfliktmanagement, statt die Tiere als bedrohliche Eindringlinge in
Lebensräume zu sehen. Fischer sollen hier einbezogen und wo nötig
finanziell entschädigt werden. Das zuständige Landesumweltministerium
hat bisher lediglich eine Studie zur Erfassung von Schäden durch
Robben an Fischfang und -gerät in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse
erst Anfang 2020 vorliegen sollen. So erweist sich die bisherige
Politik der Landesregierung in Schwerin, in der es nicht einmal mehr
eine zuständige Fachstelle für den Meeresnaturschutz gibt, als
unzureichend. Die daraus resultierenden Konsequenzen schaden den
Fischern, dem Naturschutz sowie dem Landestourismus.
Anlässlich eines anstehenden Gesprächs des zuständigen Ministers
Till Backhaus mit Vertretern regionaler Umwelt- und
Naturschutzverbände am 31. Juli 2018 fordert die DUH ein
Konfliktmanagement ohne Tötungen von Robben. Die DUH kündigt an,
einen Aktionsplan unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen
auszuarbeiten, der konfliktmindernde Maßnahmen wie finanzielle
Ausgleichszahlungen und Anpassungen der Fanggeräte und Fangzonen
enthalten wird.
"Getötete Robben an der vorpommerschen Küste rücken das Land in
ein katastrophales Bild. Viel wichtiger wäre, dass endlich die
Überfischung unserer heimischen Meere beendet wird. Dies würde Robben
und Fischern helfen", sagt Ulrich Stöcker, DUH-Bereichsleiter
Naturschutz und Biologische Vielfalt. "So sollten etwa zukünftig bei
der Fischerei-Fangquotenverteilung für die Ostsee beifangreduzierende
Fangmethoden begünstigt werden."
Die DUH ist Mitgründerin der deutsch-polnischen Initiative
Rewilding Oder Delta, die in der Region Naturschutz, Kommunikation
und lokale Wertschöpfung zusammenbringen will und mit verschiedensten
Akteuren wie zum Beispiel Unternehmen im HOP Transnationalen Netzwerk
Odermündung e. V. zusammenarbeitet. Dabei spielt gerade der
nachhaltige Naturtourismus, der nicht auf die Kaiserbäder und den
Sommer beschränkt ist, eine große Rolle. Die Rückkehr der ehemals
ausgerotteten, faszinierenden Großsäugetiere ist dabei ein gutes
Zeichen für die Naturqualität und bietet zusätzliche Chancen für den
naturnahen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern.
"Gerade große Wildtiere erzeugen eine hohe Anziehungskraft für den
ganzjährigen Naturtourismus, der auch außersaisonal Gelder in die
Region bringen und den Menschen vor Ort ein Einkommen sichern kann",
unterstreicht Martin Schröter, 2. Vorsitzender des Tourismusverbandes
Vorpommern. "Die Kegelrobbe ist eine besonders attraktive Art, die
große Chancen für unsere Region bietet."
Monitoring-Ergebnisse des Bundesamts für Naturschutz belegen, dass
die Art seit Anfang der Jahrtausendwende immer regelmäßiger an der
vorpommerschen Ostseeküste zu beobachten ist. Anfang 2018 wurden
erstmals Geburten von Kegelrobben nachgewiesen. Während ihrer
saisonalen Wanderungen, die die Tiere teils bis ins Stettiner Haff
führen, kommt die Kegelrobbe in besonders hohen Zahlen vor.
Hintergrund:
Die Kegelrobbe ist als in Anhang II und V der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (EU-FFH-Richtlinie) aufgeführte
Art in Deutschland unter besonderen und strengen Schutz gestellt (§ 7
Abs. 2 Nr. 13, 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Es sind
daher grundsätzlich die Vorschriften des Artenschutzes nach §§ 37 ff
BNatSchG, insbesondere die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
nach § 44 BNatSchG zu beachten, die unter anderem den Fang oder die
Tötung von Exemplaren dieser Art, die erhebliche Störung der lokalen
Population während bestimmter sensibler Zeiten sowie die Beschädigung
oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Art
verbieten. Ausnahmen oder ggf. Befreiungen davon können nur unter
gesetzlich bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird gemäß §
71 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 69 Ab. 2 Nummer 1 Buchstabe b BNatSchG
bestraft, wer vorsätzlich ein wildlebendes Tier einer streng
geschützten Art tötet.
Links:
Mehr über die Naturschutzarbeit der DUH am Stettiner Haff:
https://www.duh.de/projekte/rewilding-oder-deltastettiner-haff/
Pressebilder:
Tote Kegelrobbe im Stellnetz ©Hagen von Phönix, archeomare e.V.:
http://l.duh.de/p180727
Kegelrobben-Neugeborenes (Ostern 2018) - © Annett Kuschel:
http://l.duh.de/p180727
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Katrin Schikorr, Projektmanagerin Rewilding Oder Delta
0151 567275000, schikorr@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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