Westdeutsche Zeitung: Dieter Sieckmeyer zum Wehrhahn-Urteil
Geschrieben am 31-07-2018 |
Düsseldorf (ots) - Für viele Beobachter stand der Ausgang des
Prozesses um den Wehrhahn-Anschlag schon fest, bevor er überhaupt
begonnen hatte. Schließlich saß da ein in hohem Maße unsympathischer
Mensch auf der Anklagebank des Landgerichts, der latent rechtsradikal
und fremdenfeindlich ist, seine zahlreichen Lebensgefährtinnen oft
äußerst schäbig behandelt und seinen eigenen Hund erstochen hat. Den
notorischen Lügner gab Ralf S. obendrauf. Nur einige von vielen
Beispielen, warum man hätte sagen können "Passt schon", wie es der
Vorsitzende Richter Rainer Drees formulierte. Doch in der Justiz wird
nicht alles passend gemacht. Wenn es nicht passt, muss am Ende eines
Verfahrens ein Freispruch stehen. Vor allem die Beobachter aus der
linken Szene, die das Verfahren permanent im Internet begleitet
haben, sind enttäuscht. Für sie ist Ralf S. eindeutig der Schuldige.
Aber aus zahlreichen unbrauchbaren Aussagen kann das Gericht sich
nicht eine brauchbare zusammenbasteln. Genau dies aber war das
Problem, je länger das Verfahren dauerte. Die Zeugen, die von der
Staatsanwaltschaft nachträglich noch aufgefahren wurden, nachdem sie
ihr Pulver eigentlich schon verschossen hatte, ließen die Zweifel
eher wachsen, dass der Richtige auf der Anklagebank saß. Darum war
der Ausgang des Prozesses absehbar, nachdem Ralf S. im Mai aus der
Untersuchungshaft entlassen wurde, weil kein dringender Tatverdacht
mehr bestand. Wer nach dem Urteil nun "enttäuscht" oder "bestürzt"
ist, hatte also genug Zeit, sich darauf vorzubereiten. Bleibt die
Frage, was man aus dem Verfahren lernen kann. Und das ist nicht sehr
viel. Zum einen war es richtig, den Prozess zu führen, nachdem die
Ermittler neue Erkenntnisse hatten. Dazu gehört aber auch, den
Richterspruch zu akzeptieren. Denn so lange man nicht weiß, wer
tatsächlich hinter dem feigen Bombenanschlag steckt, sollte man sich
politische Schuldzuweisungen schenken. Ob das Attentat tatsächlich
der rechtsradikalen Szene zuzuordnen ist oder einen ganz anderen
Hintergrund hat, ist nach dem Freispruch völlig offen. Die Polemik
eines Nebenklage-Anwalts, der von dem "schwersten Fehler in der
Düsseldorfer Justizgeschichte" gewarnt hatte, ist jedenfalls völlig
daneben. Am Ende weiß nur Ralf S. selbst, ob das Urteil richtig oder
falsch ist. Der lebt bereits seit Monaten im Wald, weil er keine
Wohnung mehr hat. Mitleid? Sorry, das passt in diesem Fall leider
auch nicht.
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Westdeutsche Zeitung
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