Auf dem richtigen Weg ... / Die KZBV zum Kabinettsbeschluss des PpSG
Geschrieben am 01-08-2018 |
Berlin (ots) - Das Bundeskabinett beschließt heute das Gesetz zur
Stärkung des Pflegepersonals (PpSG). Insbesondere mit der
Freistellung von Krankenfahrten von einer expliziten Genehmigung
durch die Krankenkasse und mit der vorgesehenen Regelung zu
Videosprechstunden wurden dabei zwei zentrale Forderungen der
Vertragszahnärzteschaft aufgegriffen. Dazu sagte der Vorsitzende des
Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr.
Wolfgang Eßer:
"Um in Heimen und im häuslichen Umfeld die zahnärztliche
Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie von
Patienten mit einer Behinderung schneller zu ermöglichen, sind die
vorgesehenen Maßnahmen ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige
Richtung. Längst nicht alle notwendigen Behandlungen können in
stationären Einrichtungen oder in der ambulanten Pflegesituation
erbracht werden. Weil es in der Regel aber an den technischen und
hygienischen Voraussetzungen vor Ort fehlt, müssen die Patienten in
vielen Fällen zur Behandlung in die Zahnarztpraxis gebracht werden.
Hierzu ist bislang neben der ärztlichen Verordnung einer Krankenfahrt
auch die vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Ein
erheblicher und völlig unnötiger bürokratischer Aufwand für
Zahnärztinnen und Zahnärzte, Pflegepersonal und Kassen, werden diese
Fahrten bislang doch immer anstandslos genehmigt. Der Wegfall dieser
Regelung verringert also künftig nicht nur Bürokratismus, sondern
wird auch wesentlich dazu beitragen, die Patienten schneller zu
versorgen."
Auch die aufgenommenen Vorgaben für Videosprechstunden im
zahnärztlichen Bereich begrüßte Eßer: "Die aufsuchende Betreuung im
stationären und häuslichen Umfeld ist eine immense Herausforderung
für den Berufsstand. Deshalb müssen gerade dort alle technischen
Innovationen, so auch telemedizinische Leistungen und
Videosprechstunden immer dann eingesetzt werden können, wenn mit
ihrer Hilfe eine effizientere und effektivere Versorgung organisiert
werden kann. Sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für entsprechende Technik
gibt es auch im zahnärztlichen Bereich viele."
Kritik übte Eßer dagegen weiterhin an der geplanten Frist von drei
Monaten für die Vermittlung von Kooperationsverträgen zwischen Heimen
und Zahnärzten durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen: "Fristen
und Zwangsmaßnahmen sind auch hier kein guter Lösungsansatz. Statt zu
drohen, sollte die Politik vielmehr motivierende Maßnahmen
beschließen. Das wird auf Dauer eher helfen, die Herausforderungen
der Zukunft gemeinsam zu lösen."
Die Stellungnahme der KZBV zum PpSG sowie das zahnärztliche
Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter" können auf der
Website der KZBV unter www.kzbv.de abgerufen werden.
Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 - 280 179 27
Email: presse@kzbv.de
Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell
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