Versicherungstipp: Autounfall im Ausland - so oft kracht es
Geschrieben am 01-08-2018 |
Saarbrücken (ots) - Knapp jeder zehnte deutsche Autofahrer, der
schon mal im Ausland gefahren ist, hatte dort einen Unfall. Das ergab
eine aktuelle forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt.
- Wie man sich bei einem Sach- oder Personenschaden außerhalb
Deutschlands richtig verhält, erklärt Frank Bärnhof,
Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Unbekannte Verkehrsregeln, anderer Fahrstil: Wer selten im Ausland
am Steuer sitzt, ist dort schnell gestresst - und die Unfallgefahr
wächst. Laut repräsentativer forsa-Umfrage im Auftrag von
CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland,
hatten neun Prozent der deutschen Fahrer mit Auslandserfahrung
bereits einen Unfall mit Blech- bzw. Personenschaden in einem anderen
Land. Was müssen Autofahrer beachten, die in einen Schaden außerhalb
Deutschlands verwickelt sind? Welche Fallstricke gibt es? Tipps von
Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
DIE HALBE MIETE: EINE GUTE VORBEREITUNG
Damit ein Blechschaden im Ausland einfacher abgewickelt werden
kann, gehört ein Europäischer Unfallbericht mit an Bord. "Autofahrer
sollten am besten zwei Exemplare des Unfallberichts - eines für sich
selbst und eines für den Unfallgegner - ins Handschuhfach legen. Er
erlaubt eine präzise Darstellung des Unfallhergangs und ist in allen
europäischen Sprachen erhältlich", sagt Frank Bärnhof. Zusätzlich
hilft die Grüne Karte, sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug
Kfz-Haftpflicht versichert ist. Sie ist zwar nur noch außerhalb der
EU Pflicht, macht aber die Schadenregulierung auch innerhalb Europas
einfacher. Die Grüne Karte kann man gratis bei seinem Kfz-Versicherer
anfordern.
Empfehlenswert ist zudem ein Schutzbrief. Er wird sowohl von
Automobilclubs als auch von Versicherern angeboten und kommt für die
Kosten auf, falls der eigene Wagen beispielsweise bei Pannen oder
Unfällen abgeschleppt werden muss. In den Versicherungsleistungen
sind oftmals auch zusätzliche Services im Ausland enthalten, dies
können beispielsweise Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport oder
Kostenerstattung bei Reiseabbruch sein.
UNFALL PASSIERT: DAS IST VOR ORT ZU TUN
Als erstes sollte man die Unfallstelle absichern. Dazu gehören das
Einschalten der Warnblinkanlage, das Anziehen der Warnweste und das
Aufstellen des Warndreiecks in etwa 100 Metern Entfernung vor der
Unfallstelle. Wurden Personen verletzt, müssen umgehend die
Rettungskräfte (Notrufnummer 112 in allen EU-Ländern) informiert
werden. Erst anschließend sollte die Erstversorgung durchgeführt
werden.
Falls die Unfallfahrzeuge nicht schwer beschädigt sind, können sie
umgehend von der Unfallstelle entfernt werden, um zu keiner Gefahr
für den Verkehr zu werden. "Bei größeren Schäden sollten Autofahrer
die Fahrzeuge stehen lassen. Am besten mit dem Mobiltelefon oder
einer Kamera Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugschäden und der
Endstellung der Autos fertigen", sagt Frank Bärnhof. Aufgenommen
werden sollten zudem das Kennzeichen, Name und Anschrift des
Fahrzeughalters und des Fahrers (falls abweichend). Wichtig sind auch
die genaue Zeit, der Ort des Unfalls und die Anschrift von Zeugen.
Haben Sie den Europäischen Unfallbericht zur Hand, füllen Sie diesen
aus und lassen ihn von allen Beteiligten unterschreiben.
NACH DEM UNFALL NICHT VERGESSEN
Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte unbedingt seine eigene
Kfz-Versicherung informieren - auch wenn er glaubt, nicht schuld zu
sein. Frank Bärnhof: "Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer
(Inland: 0800 2502600; Ausland: 0049(40)300330300) erfahren
Betroffene den Namen der zuständigen Versicherung des Unfallgegners -
vorausgesetzt es handelt sich um ein Fahrzeug aus der Europäischen
Union sowie aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz." Die
Schadenabwicklung erfolgt über einen Schadenregulierungs-Beauftragten
der ausländischen Versicherung, der in Deutschland ansässig ist.
(1) Repräsentative Trendumfrage "Sommerreisezeit 2018" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.331 Autofahrer befragt,
darunter 1.126 Autofahrer, die schon einmal selbst im Ausland
gefahren sind.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-autounfall-im-ausland
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen
finden Sie hier: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen
Ihre Ansprechpartner:
Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com
Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell
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