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0,5% Regel auch für E-Bikes und Fahrräder

Geschrieben am 02-08-2018

Freiburg (ots) - Radförderung für Alltagsradler und Berufspendler
ist der einfachste und effektivste Weg, die Innenstädte zu entlasten.
Beim vorliegenden Gesetzentwurf zur Halbierung der
Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen müssen
Fahrräder und E-Bikes dazugehören.

Ulrich Prediger, Erfinder des Dienstradleasings in Deutschland, zu
den Plänen der Bundesregierung, die Dienstwagenbesteuerung für
Elektro- und Hybridautos zu halbieren: "Elektromobilität ist mehr als
nur Elektroautos. (Elektro-)Fahrräder motivieren Menschen schon heute
zum Umstieg auf ein nachhaltiges Verkehrsmittel. Daher muss das
Fahrrad in diese Neuregelung einbezogen werden. Wir hoffen, dass
Bundestag und Bundesrat die dringend notwendige Ergänzung vornehmen
und das Dienstfahrrad dem Elektro-Dienstwagen gleichstellen. Wer
Fahrverbote verhindern will, muss das Fahrrad im Alltag
voranbringen."

Zum Hintergrund:

Seit dem Jahr 2012 gilt die sogenannte "1 %-Regel" zur
Dienstfahrzeugbesteuerung auch für Fahrräder. Seitdem ist das
Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt. Die jetzt geplante
Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen stellt wiederum eine
Ungleichbehandlung dar, obwohl das Fahrrad das sauberste
Verkehrsmittel ist. 50 % der zurückgelegten Pendlerfahrten und 70 %
der gesamten PKW-Strecken liegen unter 10 km. Daher bietet
insbesondere das Elektrofahrrad eine große Chance, um den Verkehr vom
Auto auf das Fahrrad zu verlagern. Die vom Bundesumweltministerium
geförderte Studie "Pedelection" bestätigt: Nach Erwerb eines
Elektrofahrrades legen Arbeitnehmer im Schnitt 62% der Kilometer
ihres Arbeitsweges, die sie zuvor komplett mit dem Auto fuhren, mit
dem Fahrrad zurück (http://ots.de/jVlrlj). Beim Elektroauto gibt es
lange, zum Teil mehrjährige Liefer- und Wartezeiten, was ein Grund
dafür ist, dass die Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos nicht
ausgeschöpft wird. Fahrräder und Elektrofahrräder sind hingegen
sofort verfügbar und können schnell zu einer Schadstoffentlastung
beitragen.

Auch wenn die Verkaufszahlen von Elektro- und Dienstfahrrädern
kontinuierlich steigen, ist die Fahrradbranche im Vergleich zur
Automobilindustrie noch relativ klein. Einem Bestand von fast fünf
Millionen betrieblich genutzten Autos stehen aktuell ca. 250.000
Dienstfahrräder gegenüber. Im Gegensatz zum Auto ist der Anteil der
neu verkauften Fahrräder sogar rückläufig. Auch der Radverkehrsanteil
ist in den vergangenen 15 Jahren nur marginal gestiegen - von 9 % im
Jahre 2002 auf nur 11 % im Jahr 2017 (http://ots.de/njluSO).

Zudem wird das Auto bereits heute umfassend gefördert, z.B. in
Form einer Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos, für die 600
Millionen Euro zur Verfügung stehen. In dem aktuellen Gesetzentwurf
der Bundesregierung sind fast 2 Milliarden Euro zusätzlich für die
Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen eingeplant. Nach
Berechnungen von JobRad würde eine Ausweitung der Förderung auf das
Fahrrad rund 50 Millionen Euro für die Jahre 2019-2021 kosten.

Angesichts der bereits bestehenden hohen Fördersummen für Elektro-
und Hybridautos auf der einen und der schnellen Effekte des Fahrrads
für Luftreinhaltung und Klimaschutz auf der anderen Seite fordern
wir, dass das Fahrrad bei dieser Neuregelung gleichbehandelt wird.

Weitere Presseinformationen und Bilder zu JobRad finden Sie unter:
www.jobrad.org/presse



Pressekontakt:
nina.hartmann@jobrad.org
annette.treu@jobrad.org

Original-Content von: Jobrad / Leaserad GmbH, übermittelt durch news aktuell


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