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"Oben ohne" nie in die Sonne (FOTO)

Geschrieben am 03-08-2018

Köln (ots) -

Jeder weiß, dass Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor vor
gefährlicher UV-Strahlung schützt und daher auch konsequent
einzusetzen ist. Doch nur wenige wissen, wie wichtig es ist, auch an
die passende Kopfbedeckung zu denken. Und das betrifft jeden! Was in
Australien durch die Folgen des Ozonlochs selbstverständlich ist,
wird hierzulande noch viel zu selten praktiziert. Besonders gefährdet
sind Berufsgruppen, die im Sommer viel im Freien oder an exponierten
Orten arbeiten, wie z. B. an Hochleitungsmasten.

Starke Sonneneinstrahlung kann Hautkrebs verursachen. Pro Jahr
erkranken laut der Deutschen Krebshilfe rund 265.000 Menschen an
dieser tückischen Krankheit - etwa 88 Prozent davon an dem
sogenannten weißen Hautkrebs. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil
Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) informiert jetzt auf einer
eigenen Themenseite "Sonnenstrahlung" umfangreich über UV-Strahlung
und Schutzmaßnahmen.

Rund drei Millionen Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend
oder zeitweise im Freien und sind damit verstärkt der Sonne und damit
auch der ultravioletten Strahlung ausgesetzt. Bei beruflicher
Tätigkeit im Freien besteht ein deutlich höheres Hautkrebsrisiko als
bei Tätigkeiten in Innenräumen. Daher wurden bestimmte Typen des
hellen Hautkrebses und seiner Vorstufen 2015 in die Liste der
Berufskrankheiten aufgenommen. Laut Jahresbilanz der gesetzlichen
Unfallversicherung waren 2017 mehr Fälle von arbeitsbedingtem
Hautkrebs zu verzeichnen: Heller Hautkrebs stellt nach
arbeitsbedingten Hautekzemen und arbeitsbedingter Lärmschwerhörigkeit
die dritthäufigste Berufskrankheit dar.

Haut schützen

Doch wie kann man sich vor Sonne schützen? Dazu gibt die BG ETEM
verschiedene Empfehlungen: Ganz wichtig ist der persönliche Schutz,
egal ob für das Kind, den Rentner oder den Berufstätigen, welcher
seine Arbeit im Freien und besonders im Sommer verrichten muss. An
erster Stelle steht immer der Einsatz von Sonnencreme mit einem
möglichst hohen Lichtschutzfaktor. Kopf, Nacken und Augen sind
besonders empfindlich. Körperbedeckende Kleidung, eine geeignete
Kopfbedeckung (mit Nackenschutz) sowie eine Sonnenschutzbrille für
den gewerblichen Bereich sind erforderlich. Bei helmpflichtigen
Arbeiten im Freien empfiehlt die BG ETEM zusätzlich, ein Tuch zum
Schutz von Ohren, Hals und Nacken einzusetzen. Ist ein Helm nicht
notwendig, sollte der Kopf mit Kappen oder Hüten vor
Sonnenbestrahlung abgeschirmt werden.

Grundsätzlich gilt: Sonne meiden, doch wenn ein Aufenthalt im
Freien erforderlich ist, bieten technische Maßnahmen wie
UV-absorbierende Überdachungen, Sonnenschirme und -segel, oder
provisorische Unterstellmöglichkeiten Schutz. Bei der Organisation
der Arbeit sollte darauf geachtet werden, diese möglichst in den
frühen Morgenstunden zu verrichten, Zusatzpausen einzulegen und eine
Mittagspause an einem schattigen Ort abzuhalten.

Hautärzte empfehlen, die eigene Haut regelmäßig auf verdächtige
Veränderungen zu untersuchen. Die gesetzlichen Krankenkassen
übernehmen die Kosten für ein Hautkrebs-Screening, durchgeführt von
Haus- und Hautärzten, ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
(BG ETEM) informiert in seinem Magazin impuls 03/2018 in einem
umfassenden Artikel über das Thema Sonnenschutz. Darüber hinaus
stellt die BG ETEM eine eigene Broschüre mit dem Titel "Hautschutz
bei Tätigkeiten im Freien" bereit sowie die Themenseite
"Sonnenstrahlung" unter Eingabe des Webcodes 15814854 auf
www.bgetem.de.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8
Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.



Pressekontakt:
Christian Sprotte

Pressesprecher
Stellv. Leiter der Abteilung Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Hauptverwaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln

www.bgetem.de

Original-Content von: BG ETEM - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, übermittelt durch news aktuell


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