BGH: Jetzt bestimmt die tatsächliche Wohnfläche die Nebenkostenabrechnung! / KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung beim Anwalt (FOTO)
Geschrieben am 13-08-2018 |
Köln (ots) -
Seit dem Urteil vom BGH vom 30. Mai 2018 erfolgt die Berechnung
der Nebenkosten nach der tatsächlichen Wohnfläche. Bisher wurde die
im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche herangezogen.
Nebenkostenabrechnungen sind oft unzulässig
Der BGH löst mit seinem Urteil (Az. VIII ZW 220/17) unzählige
Anfechtungen aus. Mieter, die ihre Nebenkostenabrechnung als zu hoch
empfinden, prüfen nun genau nach. Bisher durften Vermieter als
Berechnungsgrundlage, die vertraglich vereinbarte Wohnfläche nehmen.
Damit ist nun Schluss. Ausschlaggebend ist jetzt nur noch die
tatsächliche Wohnfläche. Zusätzlich kann eine Nebenkostenabrechnung
auch aus vielen anderen Gründen unzulässig sein. Bevor Mieter prüfen,
ob die Quadratmeterzahl der tatsächlichen Wohnfläche entspricht,
lohnt es sich die Voraussetzungen für eine rechtskräftige
Nebenkostenabrechnung zu prüfen.
Grundvoraussetzungen für eine rechtskräftige
Nebenkostenabrechnung:
- Fristeinhaltung: Sind seit Ende des Abrechnungszeitraums mehr
als 12 Monate vergangen, ist der Mieter zu keiner Nachzahlung
verpflichtet.
- Formale Richtigkeit: Wurde ein falscher Zeitraum angegeben, ist
die Forderung unzulässig.
- Klare und übersichtliche Gestaltung: Die Abrechnung muss leicht
nachvollziehbar sein. Die für den Heizbetrieb anfallenden Kosten
müssen in Bezug auf den Gesamtverbrauch des Haushalts und der
zugrundeliegenden Wohnflächenberechnung detailliert dargestellt
werden.
Sind bereits die Grundvoraussetzungen für die
Nebenkostenabrechnung nicht fehlerfrei erfüllt, sollten Mieter die
Nebenkostenzahlungen anfechten.
Minderung nach Überprüfung der tatsächlichen Wohnfläche
Mieter, die Bedenken haben, dass ihre tatsächliche Wohnfläche von
der im Vertrag eingetragenen Quadratmeterzahl abweicht, sollten eine
neue Wohnflächenberechnung durchführen und die Nebenkostenabrechnung
mindern.
So wird die Wohnfläche berechnet:
- Fläche, die zu 100% berücksichtigt wird: Alle Räume inklusive
Wintergarten und Anbauten, wenn die Deckenhöhe zwei Meter oder
mehr misst.
- Fläche, die nur zu 50% berücksichtigt wird: Räume mit geringerer
Deckenhöhe als zwei Meter.
- Fläche, die nicht mit berücksichtigt wird: Bereiche mit weniger
als einem Meter Deckenhöhe werden überhaupt nicht in die
Berechnung aufgenommen.
- Flächen, die keine Wohnflächen sind: Flächen wie Garagen,
Heizungs- oder Kellerräume zählen ebenfalls nicht zur
Wohnfläche.
Hinweise zur Anfechtung der Nebenkostenabrechnung
Erhalten Mieter eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung, haben
Mieter eine Frist von zwölf Monaten, um die Anfechtung vorzunehmen.
Die Anfechtung muss schriftlich erfolgen und sämtliche Gründe müssen
benannt werden. Der Vermieter ist in der Beweislast.
KLUGO vermittelt die kostenlose Erstberatung
Mieter können bei www.klugo.de eine kostenlose Erstberatung bei
einem Anwalt erhalten, der verbindlich prüft, ob die
Nebenkostenabrechnung fehlerfrei ist. KLUGO ist die neue
Online-Plattform, die mit dem Versprechen für so seriöse wie
verständliche Information antritt. Egal ob es um Mietrecht geht, um
Arbeitsrecht oder Baurecht - unter www.klugo.de werden Internetnutzer
in Rechtsfragen mit Sicherheit schlauer. Bei KLUGO finden
Interessierte das gesamte Paket: vom direkten Ansprechpartner über
Musterdownloads bis hin zu Fallbeispielen. Dazu gibt es das
Versprechen einer Vermittlung zur kostenlosen telefonischen
Erstberatung beim Rechtsanwalt, werktags von 8-22 Uhr.
Pressekontakt:
KLUGO GmbH
Britta Odendahl
Content Manager
Kolumbastraße 3, 50667 Köln
Telefon: 0221 42305524
E-Mail: britta.odendahl@klugo.de
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
Original-Content von: KLUGO GmbH, übermittelt durch news aktuell
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