Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Namibia
Geschrieben am 21-08-2018 |
Bielefeld (ots) - Im Umgang mit der deutsch-namibischen Geschichte
stoßen gleich fünf Konfliktlinien aufeinander. Seit 2004 stellt sich
die Bundesregierung ihrer moralischen Verantwortung für die
Kolonialpolitik des deutschen Kaiserreichs, will aber um jeden Preis
direkte Wiedergutmachungszahlungen an Opfergruppen vermeiden.
Zugleich geht es um den respektvollen Umgang mit anatomischen
Sammlungen einer unsäglichen Rassenforschung, die lange vor 1933
begann. Außerdem wird der Völkermord an den Herero und Nama in
Namibia differenzierter betrachtet als in Deutschland. Selbst
Angehörige der Herero bestreiten Ansprüche nach so langer Zeit. Sie
wollen nicht die Bevorzugung einzelner Gruppen. Der junge Staat
Namibia bemüht sich, seine Ethnien zu einen. Der alte Tribalismus
soll beendet und eine gemeinsame Nation geschaffen werden. An die
Stelle des Ochsenkarren-Narrativs der weißen Siedler setzt das
Unabhängigkeitsmuseum den scheinbar durchgängigen Widerstand gegen
Kolonialherren erst aus Deutschland und dann aus Südafrika. Die
Herero, die mit ihrer Klage in den USA eigene Wege gehen, misstrauen
der mehrheitlich von Ovambos geführten Swapo-Regierung. Sie fürchten,
dass »klebrige Finger« den erhofften Geldsegen minimieren. Außerdem
argumentieren Herero und Nama damit, dass der Genozid ihren
Bevölkerungsanteil bis heute massiv schmälert. Hier wird Kompensation
verlangt. Andere sprechen von Eifersüchteleien. Schließlich hat die
Klage auf Reparationen in unbekannter Höhe internationale
Signalwirkung. Die USA müssten sich der Verantwortung für die
Versklavung von Millionen Afrikanern stellen. Große Ex-Kolonialmächte
könnten sich weit höheren Forderungen ausgesetzt sehen. Im Übrigen
hat sich Berlin längst erkenntlich gezeigt. Kein Land Afrikas erhielt
seit 1990 mehr deutsche Entwicklungsgelder als Namibia. Das Land hat
heute eines der besten Gesundheitssysteme auf dem Kontinent. Selbst
in den immer noch existenten Townships sind die Verhältnisse graduell
besser als anderswo. Problematisch ist die Lage der Landbevölkerung
auf dem so genannten Kommunalland. Das sind einst von Weißen
bewirtschaftete Farmen, die per Landreform meist an vier bis sechs
Großfamilien gegeben werden und selten Erfolg haben. Der juristische
Ausgang der Klage in New York ist offen. Unstrittig dagegen ist die
politisch-moralische Einordnung des Massensterbens in der wasserlosen
Kalahari als Genozid. Die Übernahme von Verantwortung einschließlich
der klaren Bitte um Vergebung ist fällig. Eine 2004 ausgesprochene
und dann wieder zurückgenommene Entschuldigung sowie zahllose
diplomatische Eiertänze danach waren allesamt nur peinlich.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
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