Anhörung zum TSVG: Gesundheitsversorgung braucht patientenorientierte Lösungen
Geschrieben am 22-08-2018 |
Berlin (ots) - Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat
heute die Verbände zur Anhörung zum geplanten Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) eingeladen. Dazu Dr. Martin Zentgraf,
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI): "Der Referentenentwurf greift Themen auf, die die
Menschen beschäftigen. Dennoch sollte der Gesetzgeber die Probleme
der Gesundheitsversorgung primär patientenorientiert und nicht
politisch motiviert lösen." Kritik übt der BPI vor allem an dem
Vorhaben, für Impfstoffe das umstrittene Festpreismodell zu
verstetigen und an der Absicht, das Verfahren für die Besetzung der
AMNOG-Schiedsstelle zu ändern.
Impfstoffvereinbarungen
Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hatte die
Vorgänger-Regierung erst im vergangenen Jahr den Krankenkassen
untersagt, Rabattverträge mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen
zu schließen, um Lieferengpässen entgegenzuwirken. Nun sollen die
Krankenkassen die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des
zweitgünstigsten Herstellers übernehmen. Zentgraf: "Damit verkehrt
der Gesetzgeber das AMVSG ins Gegenteil. Mit einer
Zwei-Hersteller-Regel werden nicht Impfstoffe aller Hersteller für
die Versorgung zur Verfügung stehen. Stattdessen fällt die
Versorgungssicherheit im Impfstoffbereich auf einen Status zurück,
den der Gesetzgeber mit dem AMVSG längst verlassen hat." Der BPI
fordert, Festpreisvereinbarungen und Rabattverträge für diesen
Bereich komplett zu untersagen. Nur dann gelingt es, die Versorgung
mit Impfstoffen ernsthaft zu sichern.
Schiedsstellenbesetzung
Kein Verständnis hat der BPI auch für die Absicht, das Verfahren
für die Besetzung der AMNOG-Schiedsstelle im Konfliktfall
auszuhebeln. Zentgraf: "Das nebensächlich anmutende Ansinnen des BMG
berührt bei näherer Betrachtung rechtsstaatliche Grundwerte in ihrem
Kern. Es ist daher von erheblicher politischer Tragweite." So soll
das Losverfahren für die Schiedsämter abgeschafft werden und das BMG
ein Benennungsrecht bei Nicht-Einigung auf die Amtsträger bekommen.
Zudem räumt sich das Ministerium ein erweitertes Teilnahmerecht an
den Verhandlungen sowie den Beratungen der Schiedsstelle ein. Der BPI
fordert, das Losverfahren zu belassen. Zentgraf: "Der Vorschlag des
BMG verlässt den Grundgedanken der Parität - das Grundprinzip der
AMNOG-Erstattungsverhandlungen, die Herstellung von Symmetrie
entgegengesetzter Interessen. Die Schiedsstelle soll aber keine
politisch motivierten, sondern patientenorientierte Lösungen finden."
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Julia Richter,
Tel. 030 27909-131, jrichter@bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
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