Krypto-Skandal um Envion AG: Token-Käufer können Schadensersatzansprüche geltend machen
Geschrieben am 24-08-2018 |
Hamburg (ots) - Was sich noch bis vor ein paar Monate für rund
30.000 Anleger im Bereich der Krypto-Währungen bei einer in Aussicht
gestellten Rendite von 161 Prozent zu einem lukrativen Investment
entwickeln sollte, entpuppt sich für diese nun als Totalschaden.
Gerade erst Anfang 2018 gelang dem deutsch-schweizerischen
Unternehmen Envion AG, welches nach eigenen Angaben eine
energieeffiziente Lösung für die Schaffung von Krypto-Währungen
entwickelte (sog. Crypto-Mining), durch die Ausgabe von Token für 100
Mio. USD an rund 30.000 Anleger eines der erfolgreichsten ICO
(Initial Coin Offering) überhaupt.
Wie zuletzt mehrere Medien, wie u.a. das Handelsblatt und
Börse-Online, berichten, sind mittlerweile die verantwortlichen
Personen, allen voran der Firmenchef Matthias Woestmann und der
Initiator Michael Luckow, heillos zerstritten. Die ursprüngliche
Geschäftsidee der Entwicklung und Produktion von Containern, welche
Überschüsse bei der Produktion von Ökostrom vor Ort für das sehr
energieintensive Schürfen von Krypto-Währungen nutzen sollten, wurde
nach Informatinen des Handelsblatts de facto gar nicht umgesetzt. Der
Umsatz der Envion AG soll deshalb bei null gelegen haben. Zu allem
Überfluss kommt hinzu, dass neben den bislang ausgegebenen
"offiziellen" Token im Wert von rund 100 Mio. USD weitere 24 Mio.
Token im Wert von ca. 40 Mio. USD unter noch nicht aufgeklärten
Umständen erzeugt wurden, welche "in dunklen Kanälen" verschwunden
sind und nun den Wert der Token der einzelnen Anleger verwässern.
Aktuell werden die EVN-Token nur noch mit einem Kurs von gerade
einmal ca. 6 Cent bewertet. Mittlerweile hat nicht nur die Schweizer
Börsenaufsicht Finma ein "Enforcement-Verfahrens" eingeleitet,
sondern es ermittelt zudem die Staatsanwaltschaft Berlin auf eine
Strafanzeige des CEO Woestmann gegen den Geschäftsführer der Berliner
Trado GmbH, Herrn Luckow.
Vor diesem Hintergrund drängt sich für die betroffenen Anleger in
EVN-Token die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen gegen die
Verantwortlichen auf. "Nach unserer Einschätzung kommen neben
Prospekthaftungsansprüchen weitere Ansprüche insbesondere im Falle
eines betrügerischen Handelns in Betracht", sagt der Hamburger
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Er rät allen
Betroffenen, sich von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierten Fachanwalt dahingehend beraten zu lassen, welche
Möglichkeiten sie haben, um Schadensersatzansprüche erfolgreich
durchzusetzen. HAHN Rechtsanwälte bietet zu diesem Zweck allen
betroffenen Anlegern einen kostenfreien Erstcheck an.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
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Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
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