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Aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge/ Gesetzliche Veränderungen berücksichtigt

Geschrieben am 27-08-2018

Hannover (ots) - Eine aktualisierte Neuauflage der Christlichen
Patientenvorsorge ist am heutigen Montag (27. August 2018) gemeinsam
von der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in
Deutschland (ACK) veröffentlicht worden. Diese berücksichtigt die
jüngsten gesetzlichen Veränderungen ebenso wie Fragen aus der
Anwendungspraxis. Seit 1999 geben die Kirchen gemeinsam die
Christliche Patientenvorsorge heraus. Bisher sind 4,65 Millionen
Exemplare gedruckt worden.

Die Herausgeber der überarbeiteten Christlichen Patientenvorsorge
betonen, dass Formulare aus einer früheren Auflage, die bereits
ausgefüllt und unterschrieben wurden, ihre Gültigkeit auch in
rechtlicher Hinsicht behalten. Aus Gründen der Aktualität wird jedoch
empfohlen, nach Möglichkeit ein Formular der Neuauflage auszufüllen,
insbesondere dann, wenn die Unterschrift schon länger zurückliegt.
Beim Ausfüllen der Patientenvorsorge ist immer das Gespräch mit den
eigenen Angehörigen und Vertrauten sowie gegebenenfalls mit
Fachleuten ratsam.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard
Marx, und der Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Heinrich
Bedford-Strohm, betonen im Vorwort der Neuauflage, dass es nicht
einfach sei, sich mit dem eigenen Lebensende und der eigenen
Sterblichkeit auseinanderzusetzen. "Und doch ist es sinnvoll, sich
den Fragen zu stellen, die sich damit verbinden. (...) Das Formular
und die erläuternde Handreichung sollen (...) helfen, sich mit dem
Sterben und den eigenen Wünschen für den Umgang mit einer
lebensbedrohenden Erkrankung zu befassen - und diese Wünsche
verbindlich und wirksam festzuhalten", so Kardinal Marx und
Landesbischof Bedford-Strohm. In der Kommunikation zwischen Ärzten,
Pflegekräften, Angehörigen und Krankenhausseelsorgern könne so dem
persönlichen Willen Ausdruck verliehen werden - auch dann noch, wenn
man selbst nicht mehr dazu in der Lage sei.

Mit der Christlichen Patientenvorsorge wollen die Kirchen Menschen
dabei unterstützen, einen Weg zwischen nicht gebotener
Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung zu
finden. Deshalb berücksichtigt die Christliche Patientenvorsorge
einerseits die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen
Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert andererseits
die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte. Christliche
Patientenvorsorge bedeutet dabei nicht, dass sie nur von Christen
verwendet werden kann. Sie weiß sich aber in besonderer Weise dem
christlichen Glauben verpflichtet und ist daher von christlichen
Überzeugungen geprägt. Dazu gehört auch eine deutliche Ablehnung der
Tötung auf Verlangen und der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung.
Die Christliche Patientenvorsorge ist getragen von der christlichen
Hoffnung, dass der Tod das Leben nicht auslöschen kann, sondern es
seine Vollendung findet in Gott, dem Urgrund allen Lebens. Die bisher
hohe Akzeptanz der Christlichen Patientenvorsorge zeige, so Kardinal
Marx und Landesbischof Bedford-Strohm, dass viele Menschen in
Deutschland, gerade in Fragen, die mit dem Lebensende zu tun haben,
den Rat und die Unterstützung der Kirchen schätzen.

Hintergrund zu den Inhalten:

Die aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge
umfasst vier Bereiche für eine selbstbestimmte Vorsorge: die
Vorsorgevollmachten, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung,
die Äußerung von Behandlungswünschen. Diese vier Möglichkeiten der
Patientenvorsorge bringen den Willen eines entscheidungsfähigen
Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck.
Sie kommen zum Tragen, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung
oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden
bzw. seinen aktuellen Willen zu äußern.

Neu ist gegenüber den vorhergehenden Auflagen, dass die
Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht erweitert wurden. Deshalb sind
jetzt drei verschiedene mögliche Vorsorgevollmachten enthalten: die
Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten, die
Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung, die
Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere
eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über
den Tod hinaus gilt.

Bezugsmöglichkeiten:

Die Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten,
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche,
Handreichung und Formular (Gemeinsame Texte, Nr. 20) können Sie
beziehen über die DBK unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen
und über die EKD unter www.ekd.de/cpv oder per E-Mail versand@ekd.de.

Weitere Informationen rund um das Thema sind ebenfalls auf
www.dbk.de (Themenseite Christliche Patientenvorsorge) und
www.ekd.de/cpv verfügbar.

Hannover, 27. August 2018

Pressestelle der EKD

Carsten Splitt

Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen der EKD und der
Deutschen Bischofskonferenz zeitgleich versandt. Wir bitten
Mehrfachzusendungen zu entschuldigen.



Pressekontakt:
Carsten Splitt
Evangelische Kirche in Deutschland
Pressestelle
Stabsstelle Kommunikation
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: presse@ekd.de

Original-Content von: EKD Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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